Antrag CDU: Medizinisch-psychologische Untersuchung für gewaltbereite Straftäter und Randalierer
| Vorlage: | 21263 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.11.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Manfred Bilger (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 6. Oktober 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2008 1570 11 öffentlich Medizinisch-psychologische Untersuchung für gewaltbereite Straftäter und Ran- dalierer Die Stadtverwaltung wird gebeten, 1) die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse aus Stuttgart in Bezug auf diese Maßnahme in Erfahrung zu bringen und 2) ein Konzept für die Umsetzung des Modells für Karlsruhe vorzustellen. In Stuttgart wurde die medizinisch-psychologische Untersuchung für den Bereich von jugendlichen Straftätern und Randalierern erfolgreich eingeführt. Ziel der Maßnahme ist es, der Polizei gegenüber aggressiven Personen eine weitere Sanktionsmaßnah- me an die Hand zu geben. Erfahrungsgemäß verhalten sich die im generellen Alltag aggressiven Personen auch im Straßenverkehr aggressiv, welches sich oft in rücksichtslosem und schnel- lem Fahren verkörpert. Gerade für junge Leute stellt der Entzug des Führerscheins dabei eine einschneidende persönliche Maßnahme dar und verkörpert zugleich ein hohes Abschreckungspotenzial. Im Rahmen der Ahndung von Straftaten aggressiver Personen steht dabei die medi- zinisch-psychologische Untersuchung nicht von Anfang an als Sanktion fest. Es steht vielmehr im Ermessen der Polizeibeamten, vor Ort aggressive Personen, z. B. nach Körperverletzungsdelikten, der Führerscheinstelle zu melden. Die Führerscheinstelle Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ihrerseits prüft daraufhin, ob gegen einen rechtskräftig verurteilten Straftäter zusätz- lich eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen ist. Fallen die Be- troffenen durch eine solche Untersuchung, kann die Behörde gegebenenfalls von einer Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen und den Führerschein entziehen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Bettina Meier-Augenstein Sven Maier Manfred Bilger Rainer Weinbrecht Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. November 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 06.10.2008 eingegangen: 06.10.2008 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2008 1570 11 öffentlich Dez. 2 Medizinisch-psychologische Untersuchung für gewaltbereite Straftäter und Randalierer - Kurzfassung - Die Stadt Karlsruhe hat in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ein Konzept erarbeitet, das Maßnahmen beinhaltet, die weit über die Stuttgarter Vorgehensweise hinaus reichen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.) Nach telefonischer Rücksprache mit der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Stuttgart wurde uns mitgeteilt, dass bei alkoholbedingten Auffälligkeiten und bei Straftaten mit Ag- gressionspotential die allgemeinen Maßnahmen nach der Fahrerlaubnisverordnung ange- wandt werden. Nach dieser kann die Beibringung eines Gutachtens für Fahreignung (medizinisch- psychologisches Gutachten) zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden, bei er- heblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen. Zu 2.) Die Stadt Karlsruhe hat in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Karlsruhe aktuell zu die- sem Thema ein Konzept erstellt: In Ergänzung zu den Maßnahmen nach der Fahrerlaubnisverordnung wird die Stadt Karls- ruhe und das Landratsamt auch in den Fällen tätig, in denen die Voraussetzungen für die Anordnung eines medizinisch psychologischen Gutachtens noch nicht vorliegen. Stadt und Landratsamt Karlsruhe gehen zusammen mit der so genannten „Gelben Karte“ gegen Jugendliche und junge Erwachsene vor, die im Zusammenhang mit alkoholbedingten oder aggressiven Gewalttätigkeiten auffallen. Die jeweiligen Führerscheinstellen werden den Betroffenen verwarnen, mit dem deutlichen Hinweis, dass im Wiederholungsfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Hilfe eines medizinisch psychologischen Gutachtens überprüft wird. Diese Verwarnung wird in Form einer „Gelben Karte“ gegen die Person aus- gesprochen. Stadt und Landkreis sind sich einig, dass diese gemeinsame „Gelbe Karten Aktion“ ein Erfolg werden wird, im Kampf gegen alkoholbedingtes, aggressives Verhalten von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.