Antrag CDU: Parkende Lkw und Wohnwagen in Wohngebieten

Vorlage: 21262
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.11.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.11.2008

    TOP: 10.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Lkw und Wohnwagen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Andreas Erlecke (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 20. Oktober 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2008 1569 10 c öffentlich Parkende Lkw und Wohnwagen in Wohngebieten Die Stadtverwaltung wird gebeten 1. zu untersuchen, in welchem Umfang in Karlsruhe Abstellplätze für LKWs für das nächtliche Parken und das Parken an Wochenenden bzw. Feiertagen vorhanden sind, 2. zu untersuchen, in welchem Umfang entsprechende Plätze für das dauerhafte Abstellen von Wohnwagen existieren und 3. ein Konzept für die Ausweisung weiterer Abstellplätze und deren Betrieb zu erstellen, um vor allem das Parken der betreffenden Fahrzeuge in Wohngebieten zu vermeiden. Blockierte PKW-Parkplätze und Sichtbehinderungen für Fußgänger, Fahrrad- und Autofahrer durch im Wohngebiet unsachgemäß abgestellte LKW, Anhänger und Wohnwagen sind in fast allen Karlsruher Stadtteilen ein Ärgernis für die Anwohner. Sie führen zudem oftmals zu Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Angesichts wachsender Zahlen im LKW- und dem gesamten Transportbereich ist es erforderlich, neben einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auch für ausreichenden Parkraum bzw. Abstellflächen zu sorgen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Andreas Erlecke Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. November 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 10 a-c
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion FDP/Aufbruch -Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 01.10.08/07.10.08/20.10.08 eingegangen: 01.10.08/07.10.08/21.10.08 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2008 1567/1568/1569 10 a - c öffentlich Dez. 6 Parkende Lkw und Wohnwagen in Wohngebieten - Kurzfassung - Speziell für das Abstellen von Lkw oder Wohnwagen hergestellte Flächen gibt es nicht. Für Wohnwagenbesitzer besteht vereinzelt die Möglichkeit, die Anhänger auf privater Basis au- ßerhalb des öffentlichen Straßenraumes unterzubringen. In der Regel werden sowohl Lkw als auch Wohnwagen und andere Anhänger dort abgestellt, wo dies aus Sicht des Fahrers oder Eigentümers sinnvoll und nicht explizit verboten ist. Durch die Schaffung von Abstellflächen in Autobahnnähe kann voraussichtlich nur ein Teil der in Wohngebieten als störend empfundenen Lkw verlagert werden. Grund hierfür ist, dass zahlreiche Lkw-Fahrer ihr Fahrzeug über Nacht oder über das Wochenende mit „nach Hau- se“ nehmen. Es wird daher als zielführend angesehen, zunächst mit Hilfe der IHK auf die transportintensiven regionalen Unternehmen zuzugehen und diese dazu zu bewegen, Lkw auf firmeneigenem Gelände unterzubringen. Sollte sich hierdurch keine Verbesserung der Situation erzielen lassen, müssen weitere Maßnahmen diskutiert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lkw-Abstellflächen im Stadtgebiet Die Problematik des Lkw-Parkens in Wohngebieten ist weithin bekannt und nicht auf Karls- ruhe begrenzt. Ein pauschaler Lösungsansatz erscheint jedoch nicht zielführend, da zwi- schen verschiedenen Ursachen für abgestellte Lkw unterschieden werden muss: a) Globalisierung und Kostendruck Beides führt zu weiterer Arbeitsteilung und der räumlichen Trennung von Produkti- onsprozessen. Dies bringt mehr Güterverkehr auch über große Entfernungen mit sich. Da die Lkw-Raststätten auf den Autobahnen überlastet sind, müssen Lkw- Fahrer zwangsweise auf andere Gebiete ausweichen. b) Ich-AGs Lkw-Fahrer sind immer häufiger keine Angestellten eines Betriebs oder einer Spedi- tion, sondern treten als Ich-AG (ohne eigenen Lkw-Abstellplatz) auf. Die Fahrzeuge stehen dann in Wohnortnähe im Straßenraum. c) Firmeneigene Abstellplätze Viele Betriebe geben die Fahrzeuge den Fahrern über Nacht und über das Wochen- ende mit „nach Hause“. Dies kann zum Teil auf betriebliche Vorteile zurückzuführen sein, kann aber auch daran liegen, dass Firmen keine (zusätzlichen) Abstellkapazitä- ten auf dem eigenen Gelände bereitstellen wollen oder können. Die im FDP-Antrag geforderten Abstellflächen in Autobahnnähe wären im Wesentlichen für die oben unter a) beschriebenen Langstreckenfahrer interessant. Nach heutigem Kenntnis- stand macht diese Zielgruppe jedoch keinen besonders hohen Anteil an den in Wohngebie- ten abgestellten Lkw aus, so dass mit der Schaffung von autobahnnahen Abstellflächen vo- raussichtlich keine hohe Entlastungswirkung in den Wohngebieten erzielt werden kann. Vom Stadtplanungsamt wurden bereits im Jahr 2002 zahlreiche Standorte für Lkw- Stellplätze untersucht, im Jahr 2004 wurde die Realisierung eines theoretisch realisierbaren Platzes in Oberreut auf Grund des unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwandes (€ 450.000) wieder verworfen. Diese Unverhältnismäßigkeit besteht nach wie vor, zumal für die Bereitstellung von autobahnaffinem Parkraum eindeutig der Bund zuständig ist. In der Kompetenz der Kommune liegen verschiedene Maßnahmen zur Verdrängung von Lkw, deren Wirksamkeit letztlich in der StVO begründet liegt. Diese verbietet das Lkw- Parken in Wohngebieten nicht grundsätzlich, ermöglicht aber dessen Unterbindung z.B. durch  die Anordnung von Parkverboten für Lkw,  die Markierung (oder auch bauliche Anlage) von einzelnen Pkw-Stellplätzen, welche dann nicht mehr von Lkw „überparkt“ werden dürfen. Bei der Anwendung solcher Maßnahmen muss jedoch immer berücksichtigt werden, dass damit lediglich eine Verlagerung in andere Gebiete erreicht wird. Das größte Potenzial zu einer Milderung wird daher im Kontakt zu den ortsansässigen Be- trieben gesehen. Diese müssen auf ihre Verantwortung bezüglich der immer häufiger be- klagten Situation hingewiesen werden und dafür Sorge tragen, dass firmeneigene Lkw nachts auf dem Firmengelände untergebracht werden. Bei Fremdfirmen/Ich-AGs ist die Ein- flussnahme sicherlich schwieriger, hier wären aber entsprechende vertragliche Vereinbarun- gen bei Auftragsvergabe denkbar. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Es wird daher folgendes Vorgehen vorgeschlagen:  Verwaltung und IHK besprechen das Lkw-Parken, dessen Ursachen und mögliche Lö- sungsansätze. Ziel dabei ist eine darauf folgende entsprechende Einflussnahme der IHK auf die regionalen transportintensiven Unternehmen.  Sollte sich hierdurch keine Verbesserung der Situation erzielen lassen, müssen weitere Maßnahmen diskutiert werden. Verbote bzw. das Verdrängen von Lkw aus bestimmten Quartieren sowie der Bau von Abstellflächen sollten dabei jedoch auf Grund der darge- stellten Nachteile möglichst vermieden werden.