Antrag SPD: Parkende Lkw und Wohnwagen in Wohngebieten
| Vorlage: | 21260 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.11.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Oberreut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 1. Oktober 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2008 1567 10 a öffentlich Parkende Lkw und Wohnwagen in Wohngebieten Die Verwaltung (Amt für Bürgerservice und Sicherheit) nimmt mit den zuständigen Stellen des Landes Kontakt auf und erarbeitet Vorschläge zur Lösung des Problems „Parkende LKW in Wohngebieten“. Im Vorfeld veranlasst die Verwaltung im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit entsprechende Hinweise und Verbote. Einhergehend ist die Schaffung entsprechender Parkflächen in Stadtrandgebieten zu prüfen. Sachverhalt/Begründung: In jüngster Zeit häufen sich Anwohnerbeschwerden darüber, dass schwere LKW inmitten ihrer Wohngebiete parken. Oftmals stehen schwere „Brummis“ völlig ungesichert an unübersichtlichen Stellen, parken Gehwege zu oder sind nachts durch fehlende Beleuchtung eine besondere Gefahr. Das Problem zieht sich durch die gesamte Stadt, wie in der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Durlach oder auch im BNN-Bericht vom 23.09.2008 zu entnehmen war. Da sich dies nicht nur in Karlsruhe, sondern in fast allen Städten des Landes zu einem immer größer werdenden Problem entwickelt, ist hier nicht nur die Stadt, sondern auch das Land in der Verantwortung. Das Amt für Bürgerservice und Sicherheit räumt selbst ein, dass die Not der LKW-Fahrer immer größer wird, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Angesichts der prognostizierten Zuwächse des LKW-Verkehrs ist von einer drastischen Zunahme des Problems auszugehen. Deshalb muss schnellst möglich eine Lösung zur Zufriedenheit aller Betroffenen gefunden werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Ute Müllerschön Hans Pfalzgraf Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. November 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion FDP/Aufbruch -Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 01.10.08/07.10.08/20.10.08 eingegangen: 01.10.08/07.10.08/21.10.08 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2008 1567/1568/1569 10 a - c öffentlich Dez. 6 Parkende Lkw und Wohnwagen in Wohngebieten - Kurzfassung - Speziell für das Abstellen von Lkw oder Wohnwagen hergestellte Flächen gibt es nicht. Für Wohnwagenbesitzer besteht vereinzelt die Möglichkeit, die Anhänger auf privater Basis au- ßerhalb des öffentlichen Straßenraumes unterzubringen. In der Regel werden sowohl Lkw als auch Wohnwagen und andere Anhänger dort abgestellt, wo dies aus Sicht des Fahrers oder Eigentümers sinnvoll und nicht explizit verboten ist. Durch die Schaffung von Abstellflächen in Autobahnnähe kann voraussichtlich nur ein Teil der in Wohngebieten als störend empfundenen Lkw verlagert werden. Grund hierfür ist, dass zahlreiche Lkw-Fahrer ihr Fahrzeug über Nacht oder über das Wochenende mit „nach Hau- se“ nehmen. Es wird daher als zielführend angesehen, zunächst mit Hilfe der IHK auf die transportintensiven regionalen Unternehmen zuzugehen und diese dazu zu bewegen, Lkw auf firmeneigenem Gelände unterzubringen. Sollte sich hierdurch keine Verbesserung der Situation erzielen lassen, müssen weitere Maßnahmen diskutiert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lkw-Abstellflächen im Stadtgebiet Die Problematik des Lkw-Parkens in Wohngebieten ist weithin bekannt und nicht auf Karls- ruhe begrenzt. Ein pauschaler Lösungsansatz erscheint jedoch nicht zielführend, da zwi- schen verschiedenen Ursachen für abgestellte Lkw unterschieden werden muss: a) Globalisierung und Kostendruck Beides führt zu weiterer Arbeitsteilung und der räumlichen Trennung von Produkti- onsprozessen. Dies bringt mehr Güterverkehr auch über große Entfernungen mit sich. Da die Lkw-Raststätten auf den Autobahnen überlastet sind, müssen Lkw- Fahrer zwangsweise auf andere Gebiete ausweichen. b) Ich-AGs Lkw-Fahrer sind immer häufiger keine Angestellten eines Betriebs oder einer Spedi- tion, sondern treten als Ich-AG (ohne eigenen Lkw-Abstellplatz) auf. Die Fahrzeuge stehen dann in Wohnortnähe im Straßenraum. c) Firmeneigene Abstellplätze Viele Betriebe geben die Fahrzeuge den Fahrern über Nacht und über das Wochen- ende mit „nach Hause“. Dies kann zum Teil auf betriebliche Vorteile zurückzuführen sein, kann aber auch daran liegen, dass Firmen keine (zusätzlichen) Abstellkapazitä- ten auf dem eigenen Gelände bereitstellen wollen oder können. Die im FDP-Antrag geforderten Abstellflächen in Autobahnnähe wären im Wesentlichen für die oben unter a) beschriebenen Langstreckenfahrer interessant. Nach heutigem Kenntnis- stand macht diese Zielgruppe jedoch keinen besonders hohen Anteil an den in Wohngebie- ten abgestellten Lkw aus, so dass mit der Schaffung von autobahnnahen Abstellflächen vo- raussichtlich keine hohe Entlastungswirkung in den Wohngebieten erzielt werden kann. Vom Stadtplanungsamt wurden bereits im Jahr 2002 zahlreiche Standorte für Lkw- Stellplätze untersucht, im Jahr 2004 wurde die Realisierung eines theoretisch realisierbaren Platzes in Oberreut auf Grund des unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwandes (€ 450.000) wieder verworfen. Diese Unverhältnismäßigkeit besteht nach wie vor, zumal für die Bereitstellung von autobahnaffinem Parkraum eindeutig der Bund zuständig ist. In der Kompetenz der Kommune liegen verschiedene Maßnahmen zur Verdrängung von Lkw, deren Wirksamkeit letztlich in der StVO begründet liegt. Diese verbietet das Lkw- Parken in Wohngebieten nicht grundsätzlich, ermöglicht aber dessen Unterbindung z.B. durch die Anordnung von Parkverboten für Lkw, die Markierung (oder auch bauliche Anlage) von einzelnen Pkw-Stellplätzen, welche dann nicht mehr von Lkw „überparkt“ werden dürfen. Bei der Anwendung solcher Maßnahmen muss jedoch immer berücksichtigt werden, dass damit lediglich eine Verlagerung in andere Gebiete erreicht wird. Das größte Potenzial zu einer Milderung wird daher im Kontakt zu den ortsansässigen Be- trieben gesehen. Diese müssen auf ihre Verantwortung bezüglich der immer häufiger be- klagten Situation hingewiesen werden und dafür Sorge tragen, dass firmeneigene Lkw nachts auf dem Firmengelände untergebracht werden. Bei Fremdfirmen/Ich-AGs ist die Ein- flussnahme sicherlich schwieriger, hier wären aber entsprechende vertragliche Vereinbarun- gen bei Auftragsvergabe denkbar. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Es wird daher folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Verwaltung und IHK besprechen das Lkw-Parken, dessen Ursachen und mögliche Lö- sungsansätze. Ziel dabei ist eine darauf folgende entsprechende Einflussnahme der IHK auf die regionalen transportintensiven Unternehmen. Sollte sich hierdurch keine Verbesserung der Situation erzielen lassen, müssen weitere Maßnahmen diskutiert werden. Verbote bzw. das Verdrängen von Lkw aus bestimmten Quartieren sowie der Bau von Abstellflächen sollten dabei jedoch auf Grund der darge- stellten Nachteile möglichst vermieden werden.