Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006, 3. Satzungsänderung

Vorlage: 21252
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.11.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.11.2008

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Erschließungsbeiträge
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2008 1560 3 öffentlich Dez. 4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006, 3. Satzungsänderung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.11.2008 3 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpassung der Einheitssätze an die veränderte Kosten- und Preisentwicklung handelt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Sat- zung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Die tiefbauspezifischen Leistungen verändern sich zwischen - 4,93 % und + 20,34 %. Im Durchschnitt sind es + 2,60 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus bestehenden Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde ge- legt. 2. Der Einheitssatz für die Straßenbeleuchtung erhöht sich um + 2,27 %. 3. Für gartenbauspezifische Leistungen ergeben sich Änderungen von + 1,38 % bei Verkehrsgrün und – 4,81 % bei Bäumen. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den zukünftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Er- schließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle IV der Einheitssätze. Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. November 2008

  • SatzungErschließungsbeitrAnl1_neu.4
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungs- beiträgen und Kostenerstattungsbeträgen Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Februar 2006 (GBI. S. 20) sowie der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206) und aufgrund des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert am 21. Dezember 2006 (BGBI I S. 3316), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am ...................... folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. November 2007, beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbe- trägen in Karlsruhe wird durch die Tabelle IV ergänzt (vgl. Anlage 2). Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • Tabelle IV_KAG Anl2
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Tabelle IV_KAG_Prozent Anl3
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Erläuterung3.Satzungsänd_anl4
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Erläuterungen zur 3. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2008 als auch nach denen von 2009 wie folgt berechnet: 2008 2009 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn 6.860 m² 408.107,-- € 431.494,-- € Entwässerung 1.035 m 190.440,-- € 194.994,-- € Bordsteine 2.071 m 129.230,-- € 135.858,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 36.383,-- € 35.617,-- € Parkflächen (senkr.) 75 m² 4.755,-- € 4.598,-- € Grünflächen 259 m² 2.823,-- € 2.862,-- € Gehwege 3.191 m² 186.354,-- € 186.354,-- € Saumsteine 1.595 m 34.452,-- € 34.292,-- € Verbindungswege 150 m² 10.155,-- € 10.410,-- € Saumsteine 150 m 4.170,-- € 4.530,-- € Einzelbäume 13 Stück 8.381,-- € 7.978,-- € Beleuchtung 1.146 m 73.058,-- € 74.719,-- € ___________ ___________ 1.211.006,-- € 1.246.341,-- € davon trägt die Stadt 5 % 60.550,-- € 62.317,-- € ___________ ____________ zu verteilen 1.150.456,-- € 1.184.024,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2008 2009 12.544,-- € 12.910,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 2,92 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkie- rungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.