Barrierefreier Ausbau weiterer öffentlicher Gebäude in Karlsruhe

Vorlage: 21247
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.11.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Oberreut, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Sozialausschuss

    Datum: 05.11.2008

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SozA_Barrierefreie Gebäude
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Sozialausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 05.11.2008 1 öffentlich Dez. 3 Barrierefreier Ausbau weiterer öffentlicher Gebäude in Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 05.11.2008 Antrag an den Sozialausschuss Der Sozialausschuss nimmt die vom Beirat für Menschen mit Behinderungen erar- beitete Prioritätenliste für die städtischen Gebäude zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, den Umbaubedarf zur Herstellung der Barrierefreiheit für die aufgelis- teten Gebäude zu prüfen. Das Ergebnis hinsichtlich eines möglichen Nachrüstungs- bedarfes wird dem Gemeinderat zur Entscheidung über das weitere Vorgehen übermittelt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Der finanzielle Aufwand kann erst beziffert werden, wenn eine kostenkon- trollierte Planung vorliegt und wird nur dann relevant wenn ein Beschluss des GR zum Umbau der Gebäude vorliegt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auftrag Der Gemeinderat behandelte in seiner Sitzung vom 16.10.2007 den Antrag der SPD- Gemeinderatsfraktion zur Umrüstung öffentlicher Gebäude. Der Antrag lautete wie folgt: 1. Die Stadtverwaltung erstellt eine Liste aller öffentlichen Gebäude in Karlsruhe, unterteilt nach städtischen Gebäuden sowie Landes- und Bundeseinrichtungen. In der Liste werden diejenigen Gebäude gekennzeichnet, die bereits barrierefrei sind. 2. Die Stadtverwaltung legt einen Zeitplan vor, wie bis 2015 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind. Dabei geht die Verwaltung insbesondere auf die Problematik der barrierefreien Umrüstung der Landes- und Bundeseinrichtungen ein. Vorgehen Teil 1, städtische Gebäude In Kooperation mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung wurde die zum Februar 2008 von der Gebäudewirtschaft zur Verfügung gestellte Liste aller städtischen Gebäude in Bezug auf deren Barrierefreiheit durchgearbeitet und ein möglicher Nachrüstungsbedarf festgestellt. Eine Arbeitsgruppe des Behindertenbeirats sichtete und bewertete 534 Gebäude, die im Zuge einer groben Vorsortierung von über 800 Gebäuden übrig geblieben waren. Aus dieser bereinigten Liste wurden in weiteren Schritten folgende Kategorien gebil- det:  Gebäude mit kultureller Nutzung, Kinder- und Jugendbegegnungszentren, Aus- stellungshallen  Gebäude in Nutzung der öffentlichen Verwaltung (auch Ortsverwaltungen)  Öffentliche Toilettenanlagen  Bäder  Friedhöfe/Aussegnungshallen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Schulen mit angegliederten Sporthallen, Kindertageseinrichtungen und Schülerhor- ten wurden in diese Aufzählung nicht mehr extra aufgenommen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Behindertenbeirats vertreten hier die eindeutige Auffassung, dass diese Gebäude als Bildungs-, Begegnungs- und Bewegungseinrichtungen für Kin- der, Jugendliche und Erwachsene sowie als potentielle Wahllokale einen so hohen Stellenwert haben, dass sie bei allen baulichen Maßnahmen automatisch berück- sichtigt werden müssen. Dies bedeutet, dass bei allen planmäßigen Umbauten die Barrierefreiheit dieser Gebäude realisiert werden muss. Außerdem müsste gerade im Hinblick auf das Thema Wahllokale eine Übersicht erstellt werden, welche Pla- nungen in den nächsten Jahren anstehen. Zur Festlegung einer überschaubaren Anzahl von Gebäuden erfolgte eine Auswahl unter den Gesichtspunkten Bedeutung des Gebäudes, Publikumsverkehr und Ver- teilung im Stadtgebiet. Gebäude, die nur saisonal oder nur zu bestimmten Anlässen öffentlich zugänglich sind, wurden nicht berücksichtigt. Ebenso nicht aufgenommen wurden Gebäude, die seitens der Gebäudewirtschaft bereits mit dem Vermerk „bar- rierefreie Erschließung“ versehen wurden und gleichzeitig auch ein Behinderten-WC besitzen. Die Wertigkeit von Gebäuden, die nicht in der Prioritätenliste des Behinder- tenbeirats aufgeführt sind, soll dadurch nicht geschmälert werden. Vielmehr wird langfristig auch hier Barrierefreiheit angestrebt („bereinigte“ Gesamtliste kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden). Folgende Gebäude wurden von der Arbeitsgruppe des Behindertenbeirats zur be- vorzugten Herstellung der Barrierefreiheit ausgesucht (Reihenfolge innerhalb der Gruppe ohne Wertung, deshalb alphabetisch). Die Hinweise zu den Erkenntnissen der Barrierefreiheit beruhen auf den Angaben der Gebäudewirtschaft und den ersten Einschätzungen zu Umbaumöglichkeiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Gebäude mit kultureller Nutzung, Kinder- und Jugendbegegnungszentren, Ausstellungshallen Gebäudebezeichnung Erkenntnisse zur Barrierefreiheit Barrierefreie Erschließung / Behinderten-WC Alte Ölmühle, An der Pfinz 26 a nein / nein Altes Wasserwerk Durlach, Pfinztalstr. 1 nein / nein Badisches Konservatorium, Schulgebäude nein / nein (Denkmalschutz) Begegnungszentrum Wolfartsweier ja / nein Lustgartenhalle Hohenwettersbach EG mit hangseitigem Zugang: ja / nein Sporthalle mit talseitigem Zugang: ja / ja Jubez – Clubhaus, Langenbruchweg 9 ja / nein (komplett an Vereine vermietet) Jugendheim Grötzingen, Obere Setz 1 a nein / nein Jugendheim West, Lindenallee 10 nein / nein Jugendherberge, Moltkestr. 24 nein / nein (2011/2012 Besitzerwechsel?) Jugendtreff Knielingen, Saarlandstr. 16 nein / nein Jugendtreff Südstadt nein / nein Jugendtreff Neureut, Teutschneureuter Str. 54 teilweise / nein Jugendtreff Nordstadt, Delawarestr. 21 ja / nein Orgelhalle Durlach nein / ja Verkehrsmuseum, Werderstr. 63 nein / nein Gebäude in Nutzung der öffentlichen Verwaltung (auch Ortsverwaltungen) Gebäudebezeichnung Erkenntnisse zur Barrierefreiheit Barrierefreie Erschließung / Behinderten-WC Rathaus Grötzingen (Rathaus II) nein / nein Rathaus Grünwettersbach nein / nein Rathaus Hohenwettersbach teilweise (ebenerdiger Zugang, Türbreite nicht ausreichend; Zugang zum Bürgersaal im OG nur mit Aufzug zu ermöglichen) / nein Rathaus Neureut Haus A nein / nein Rathaus Neureut Haus B nein / nein Rathaus Neureut Haus C teilweise (Foyer ebenerdig) / nein Rathaus Stupferich nein / nein Rathaus Wolfartsweier nein / nein Verwaltungsgebäude Altes Rathaus Rüppurr nein / nein (Denkmalschutz) Verwaltungsgebäude, Im Stalbühl 1 nein / nein Verwaltungsgebäude OV Grötz., Rathausg. 2 nein / nein Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Öffentliche Toilettenanlagen Gebäudebezeichnung Erkenntnisse zur Barrierefreiheit Barrierefreie Erschließung / Behinderten-WC Beim Naturfreundehaus Grötzingen nein / nein Durlacher Tor ja / keine Angaben Öffentl. WC-Anlage Gerätehaus Friedhof Rüppurr, Lange Straße 28 A nein / nein Gottesauer Platz ja / keine Angaben Gutenbergplatz nein / nein Hirschbrücke ja / nein Spielplatz Turmberg, Jean-Ritzert-Straße ja / nein Turmbergterrasse, Reichardtstr. 29 ja / nein Toilettencontainer hinter dem Hauptbahnhof nein / nein Bäder Gebäudebezeichnung Erkenntnisse zur Barrierefreiheit Barrierefreie Erschließung / Behinderten-WC Adolf-Ehrmann-Bad nein / nein Hallenbad Grötzingen ja / nein Sonnenbad (früher: Rheinhafenbad) nein / nein Weiherhofbad teilweise (ebenerdiger Zugang, große Kabi- ne, aber: behindertengerechte Sanitärberei- che nicht vorhanden, Türen zu den Sanitärbe- reichen für Rollstühle nicht passierbar, Au- ßenanlagen nicht barrierefrei) / nein Friedhöfe/Aussegnungshallen Gebäudebezeichnung Erkenntnisse zur Barrierefreiheit Barrierefreie Erschließung / Behinderten-WC Aussegnungshalle Friedhof Stupferich teilweise / ja Bei den Friedhöfen/Aussegnungshallen hat die Arbeitsgruppe ihren Fokus auf die barriere- freie Zugänglichkeit zumindest der Kapellen bzw. Hallen gerichtet, was bei der Mehrheit die- ser Gebäude bereits gewährleistet ist. Die WC-Anlagen bleiben zunächst unberücksichtigt. Nach Auskunft der Gebäudewirtschaft entsprechen die Angaben nicht unbedingt den Vorgaben des vom Beirat für Menschen mit Behinderungen beschlossenen Kriteri- enkatalogs. Bezüglich der Angabe „Barrierefreie Erschließung – ja/teilweise“ bezieht sich dies in erster Linie auf die Zugänglichkeit für Rollstuhl fahrende Menschen. Wei- tere Gespräche mit den Architekten der Gebäudewirtschaft sowie eine konkrete Vermessung und Besichtigung der Gebäude sind erforderlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Vorschlag der Arbeitsgruppe Der Behindertenbeirat ist sich im Klaren darüber, dass die Herstellung von Barriere- freiheit der Gebäude dieser neuen Prioritätenliste sukzessive erfolgen muss. Will man die Zielsetzung des Masterplan 2015 einhalten, stehen hierfür - abgesehen von den aktuellen Planungen für den Doppelhaushalt 2009/2010 - nur zwei Doppelhaus- halte zur Verfügung. Für alle Gebäude ist daher zunächst eine erste Bestandsauf- nahme zu Umbauerfordernissen durchzuführen und diese mit Kostenschätzungen zu versehen. Zur Abarbeitung der Liste könnten dann für jeden Doppelhaushalt der nächsten Jahre für eine bestimmte Anzahl von Gebäuden eine kostenkontrollierte Planung durchgeführt und die erforderlichen Kosten in den Haushalt eingestellt wer- den. Dabei könnte der Gemeinderat entweder selbst festlegen, welche der Gebäude aus der Liste abgearbeitet werden sollen oder auch eine bestimmte Höchstsumme pro Doppelhaushalt festlegen. Die Auswahl der Gebäude kann dann zwischen Ge- bäudewirtschaft und Behindertenbeirat abgestimmt werden. Vorgehen Teil 2, Bundes- und Landeseinrichtungen Die Erhebung der Daten zu Bundes- und Landeseinrichtungen gestaltete sich schwierig und ist bis zur Erstellung dieser Vorlage noch immer unvollständig. Bundeseinrichtungen Bundeseinrichtungen werden nicht von einer zentralen Stelle verwaltet, sodass eine Gesamtübersicht aller in Karlsruhe vorhandenen Bundeseinrichtungen und deren Barrierefreiheit schwierig zu erstellen ist. Im Zuständigkeitsbereich der Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben befinden sich die Liegenschaften des Bundesministeri- ums der Finanzen sowie des Bundesministeriums des Inneren. Als Gebäude mit Publikumsverkehr in Karlsruhe wurden das Zollamt in der Ottostr. 22 b und das Hauptzollamt in der Rüppurrerstr. 3 a genannt. Beide Gebäude verfügen nach den Angaben der Bundesanstalt über barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer/-innen. Aussagen zu Behindertentoiletten oder zur Barrierefreiheit für die Zielgruppen der seh- und hörgeschädigten Menschen wurden nicht gemacht. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Um Informationen zu anderen Gebäuden des Bundes in Karlsruhe wie beispielswei- se die Bundesgerichte, die Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Kasernen und Kreiswehrersatzämter zu erhalten, müsste jede einzelne Behörde angeschrieben und um Auskunft gebeten werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. Landeseinrichtungen Das Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg übersandte im August eine Gebäudeliste bestehend aus 394 Gebäuden und Gebäudeteilen des Landes Baden- Württemberg. Davon sind 182 Gebäude(teile) als barrierefrei gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass eine behinderte Person im Rollstuhl sowohl in das Gebäude hinein- kommen als auch sich darin bewegen kann und dass eine Behindertentoilette vor- handen ist. Allerdings ist die barrierefreie Erschließung nicht überall DIN-gerecht nach aktuellen Standards (Aufzüge und Toiletten möglicherweise ohne die DIN- gemäßen Abmessungen, ggf. mobile Rampen bzw. Voranmeldung erforderlich). Wie in der Liste der städtischen Gebäude sind auch hier viele Gebäude(teile) enthal- ten, die für die Öffentlichkeit nicht interessant sind wie beispielsweise Lagerräume, Technikräume oder Wirtschaftsgebäude. Des Weiteren beinhaltet die Liste eine Viel- zahl unterschiedlicher Gebäudeteile der Universität. Dies hier alles darzustellen wür- de den Rahmen der Vorlage sprengen. Es wird deshalb bezogen auf Nutzungsbe- reiche von Publikumsinteresse folgender Auszug dargestellt: Verwaltungseinrichtungen als barrierefrei markiert Umbau geplant Regierungspräsidium Karlsruhe, Am Schlossplatz x RP Oberschulamt, Hebelstr. 2 - 4 Finanzamt, Schlossplatz 14 - 16 Führungsakademie, Hans-Thoma-Str. 1 Landesdenkmalamt, Moltkestr. 74 x Berufakademie, Erzbergerstr. 121 x Rechnungshof, Stapelstr. 12 Generallandesarchiv, Nördliche Hildapromenade 2 Landesvermessungsamt, Kapellenstr. 17 ZAST, Durlacher Allee 100 x Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Justiz, Gerichte, Polizei Notariat, Kaiserstr. 184 2010 Notariat, Helmholtzstr. 9 -11 Amtsgericht, Schlossplatz 23, Lammstr. 1 - 5, Zirkel 23 x Landgericht, Hans-Thoma-Str. 7 x Oberlandesgericht, Schirmerstr. 4 a, Rheinhold-Frank- Str. 48 a Oberlandesgericht, Hoffstr. 10 x Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a x Staatsanwaltschaft, Stephanienstr. 10 Staatszentrale, Hans-Thoma-Str. 13 Vollzugsanstalt, Riefstahlstr. 9 Arbeitsgericht, Ritterstr. 12 x Sozialgericht, Karl-Friedrich-Str. 13 2008 Verwaltungsgericht, Röntgenstr. 2 a Finanzgericht, Moltkestr. 80 x Bewährungshelfer beim Landgericht, Kriegstr. 5 a x Landespolizeidirektion, Karl-Friedrich-Str. 15 und Dur- lacher Allee 29 b - 33 Polizeirevier, Akademiestr. 1 2010 Polizeiposten, Tenneseeallee x Polizeiposten Bulach-Beiertheim x Polizeiposten Oberreut, Wilhelm-Leuschner-Str. 5 Polizeirevier Mühlburg, Rheinstr. 93 - 95 x Polizeiposten Daxlanden, Turnerstr. 20 Polizeirevier Hertzstr. 8 und 10 a und Beiertheimer Allee 16 x Polizeiposten Südstadt, Werderstr. 45 Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Kultur, Freizeit, Bildung Badisches Landesmuseum am Schloß mit Cafe x Majolika Ausstellungsgebäude, Ahaweg 6 Staatliche Kunsthalle, Altbauteil und Orangerie, Hans- Thoma-Str. 2 und 6 x Staatliche Kunsthalle, Hans-Thoma-Str. 4 2008 Kunstakademie, Reinhold-Frank-Str.67 Badischer Kunstverein, Ausstellungsgebäude, Wald- str. 3 Naturkundemuseum, Erbprinzenstr.13 und Lammstr. 16 x Landesbibliothek, Erbprinzenstr. 15 x Naturschutzzentrum Rappenwörth x Badisches Staatstheater x Kirchen Evangelische Stadtkirche, Karl-Friedrich-Str. 11 2008 Hochschulen Musikhochschule, Jahnstr. 11 und 18, Am Schloss Gottesaue 17 Neubau Multimediakomplex Musikhochschule 2011 Universität Karlsruhe Verschiedene Gebäude im Unige- lände, Fernstudienzentrum, Mensa sind als barrierefrei gekennzeich- net. Eine genauere Darstellung ist hier zu umfangreich. Für die Gebäude ohne barrierefreie Kennzeichnung bzw. ohne zeitliche Planung wurde mitgeteilt, dass bei diesen Gebäuden eine zeitnahe barrierefreie Erschließung nicht vorgesehen ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Beschluss: Antrag an den Sozialausschuss Der Sozialausschuss nimmt die vom Beirat für Menschen mit Behinderungen erar- beitete Prioritätenliste für die städtischen Gebäude zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, den Umbaubedarf zur Herstellung der Barrierefreiheit für die aufgelis- teten Gebäude zu prüfen. Das Ergebnis hinsichtlich eines möglichen Nachrüstungs- bedarfes wird dem Gemeinderat zur Entscheidung über das weitere Vorgehen übermittelt.