Barrierefreiheit städtischer Gebäude: Erschließung zum Sitzungssaal
| Vorlage: | 21229 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.11.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Druckvorlage zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Neureutes am 04.11. 2008 Zu Punkt 4 der T.O.: Barrierefreiheit städtischer Gebäude hier: Erschließung zum Sitzungssaal In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 22.10.2008 wurden drei Varianten vorgestellt und diskutiert. Variante 1: Einen am seitlichen Treppengeländer montierten Plattformlift welcher im ungenutzten Zustand eine Gerätetiefe von 40 cm sowie eine Länge von 1,00 m auf- weist. Einschließlich Beschaffung, Umbau- sowie Bauverwaltungskosten sind für Variante 1 42.000.- Euro erforderlich. Variante 2: Eine innen liegende Liftanlage für Rollstuhlfahrer. Hierbei handelt es sich um eine verglaste Kabinenanlage in einer Grundgröße von 1,45 x 1,55 m. Einschließlich Beschaffung, Umbau- sowie Bauverwaltungskosten sind für Variante 2 105.000.- Euro erforderlich. Variante 3: Es handelt sich hierbei um die gleiche Liftanlage wie bei Variante 2, je- doch wurde er hier außerhalb des Gebäudes, im Eckbereich des Innenhofs vorgese- hen. Der Zugang erfolgt über das Foyer, der Austritt im OG. über einen überdachten und geschlossenen Zugang auf dem Flachdach. Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.10.2008 einstimmig für die Ausführung der Variante1 ausgesprochen. Der Ortschaftsrat wird um Entscheidung gebeten.