ö. Wahl eines/einer Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung "Bürgermeister/Bürgermeisterin" für den Geschäftsbereich des Dezernates 4

Vorlage: 21183
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.10.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 12.12.2006

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Wahl eines Beigeordneten
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 31. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.12.2006 881 3 öffentlich Dez. 2 Wahl eines/einer Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister/ Bürgermeisterin“ für den Geschäftsbereich des Dezernates 4 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2006 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Groh endet wegen Zurruhesetzung auf Antrag zum 31.12.2006. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.09.2006 wurde die Beigeordnetenstelle am 29.09.2006 in der Stadtzeitung der Stadt Karlsruhe, am 30.09.2006 in den BNN und am 02.10.2006 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ausgeschrieben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Eingegangen sind 10 Bewerbungen. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2006 wurde als Zeitpunkt der Wahl der 12.12.2006 be- stimmt. Wahlen werden nach § 37 Abs. 7 GO geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stich- wahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Beschluss: Der Gemeinderat wählt und bestellt Herrn/Frau ___________________________________ mit Wirkung vom 01.01.2007 für die Dauer von acht Jahren zum/zur Beigeordneten mit der Amts- bezeichnung „Bürgermeister/in“ für das Dezernat 4. Zum Geschäftskreis gehören derzeit Finanzen, Wirtschaft und Arbeit, Stadtmarketing, Kongresse, Ausstellungen und Veranstaltungen, Tourismus, Flächen- und Immobilienmanagement. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten. Hauptamt - Sitzungsdienste - 1. Dezember 2006