Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für das Nachrücken von Herrn Dr. Christian Hanf in den Ortschaftsrat
| Vorlage: | 21082 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.10.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe OSR-Vorlage zu Top 3 Ortsverwaltung Grötzingen (Sitzung am 22.10.2008) Öffentlich Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für das Nachrücken von Herrn Dr. Christian Hanf in den Ortschaftsrat Nach § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) rückt beim Ausscheiden einer gewähl- ten Person während der Amtszeit die als nächster Ersatzbewerber festgestellte Per- son in den Ortschaftsrat nach. Nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 13.06.2004 ist Herr Dr. Christian Hanf als nächste Ersatzbewerber auf dem Wahlvor- schlag der CDU festgestellt. Herr Dr. Hanf hat erklärt, dass er das Amt annimmt und ihm keine Hinderungsgründe im Sinne von § 29 Abs. 1 - 4 GemO bekannt sind, die ihn an der Ausübung des Am- tes hindern. Der Ortsverwaltung sind ebenfalls keine Hinderungsgründe bekannt. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Dr. Christian Hanf keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegen.