Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE): Fachgutachten zur "Unteren Hub"

Vorlage: 21056
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.10.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.10.2008

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Fachgutachten Untere Hub
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 6. August 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2008 1547 19 öffentlich Fachgutachten zur „Unteren Hub“ 1. Welche Fachgutachten wurden im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der ‚Unteren Hub’ als Gewerbegebiet seit 2003 erstellt? 2. Zu welchen Ergebnisse hinsichtlich einer geplanten Nutzung als Gewerbegebiet kommen die verschiedenen Gutachten hinsichtlich der Auswirkungen a) auf Flora und Fauna? b) auf das Landschaftsbild? c) auf die Erholungsnutzung? d) auf das Stadtklima? e) auf den Wasserhaushalt? 3. Inwieweit lassen sich die durch die Gutachten gewonnenen Erkenntnisse auf die Nutzung der ‚Unteren Hub’ als Standort für ein KSC-Stadion übertragen? 4. Inwieweit lassen sich die durch die Gutachten gewonnenen Erkenntnisse auf die Nutzung der ‚Unteren Hub’ als Fläche für einen Freizeit- und Sportpark übertragen? 5. Ist es richtig, dass die Gutachten zur ‚Unteren Hub’ von der Stadtverwaltung teilweise unter Verschluss gehalten werden? Wenn ja, warum? 6. Teilt die Stadtverwaltung mit uns die Auffassung, dass das Umweltinformationsgesetz die Herausgabe aller umweltrelevanten Gutachten an die interessierte Öffentlichkeit verlangt? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen für Erholungsnutzung und Stadtklima hat sich die Mehrheit des Karlsruher Gemeinderates bereits mehrfach gegen eine Gewerbegebietsausweisung im Bereich der ‚Unteren Hub’ zwischen Durlach und Hagsfeld ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurden Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ verschiedene Gutachten erstellt, über deren Inhalt die Öffentlichkeit nur teilweise informiert wurde. Die aktuelle Diskussion um einen neuen Standort für das KSC-Stadion bezieht auch die ‚Untere Hub’ als möglichen Standort für einen Stadionneubau mit ein. In diesem Zusammenhang sind die Ergebnisse der o. g. Gutachten aktuell von großem Interesse für Kommunalpolitik und Öffentlichkeit. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Oktober 2008

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 06.08.2008 eingegangen: 06.08.2008 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2008 1547 19 öffentlich Dez. 6 Fachgutachten zur "Unteren Hub" Zu 1: Welche Fachgutachten wurden im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der „Unteren Hub“ als Gewerbegebiet seit 2003 erstellt? Für das Bebauungsplanverfahren „Auf der unteren Hub“ wurden bis zum jetzigen Zeit- punkt zu Klima, Vegetation, Fauna, Bodenmechanik, Landschaftsbild und Naherholung Gutachten erstellt sowie die Bodenbewertung zur Abschätzung zum Lärm vorgenommen. Ein lufthygienisches Gutachten liegt ebenfalls vor, dieses ist aber aufgrund der Novelle des „Handbuchs Emissionsfaktoren Straßenverkehrs (HBEFA)“ überholt. Zu 2: Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich einer geplanten Nutzung als Gewerbegebiet kommen die verschiedenen Gutachten hinsichtlich der Auswirkungen a) auf Flora und Fauna? b) auf das Landschaftsbild? c) auf die Erholungsnutzung? d) auf das Stadtklima? e) auf den Wasserhaushalt? Die Ergebnisse zu den Gutachten wurden in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Durlach am 20.10.2004 und in nichtöffentlicher Sitzung des Planungsausschusses am 21.10.2004 vorgestellt, zum Teil durch die Gutachter selbst. Mit Schreiben vom 04.05.2006 an die Fraktionen des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe und an die frakti- onslosen Gemeinderatsmitglieder wurden die vollständigen Gutachten zur Einsicht beim Stadtplanungsamt angeboten. Eine Zusammenstellung mit auszugsweisen Kopien aus den Gutachten zur Bestandssituation des Areals „Auf der unteren Hub“ wurde den Mitglie- dern des Gemeinderates überlassen. Zu 3: Inwieweit lassen sich die durch die Gutachten gewonnenen Erkenntnisse auf die Nutzung der „Unteren Hub“ als Standort für ein KSC-Stadion übertragen? Die gewonnenen Umweltdaten zur Bestandssituation des Areals „Auf der unteren Hub“ dürften als nach wie vor unverändert angesehen werden. Die Aussagen möglicher Aus- wirkungen wurden seinerzeit vor dem Hintergrund der früheren Absichten eines zu pla- nenden Gewerbegebietes getroffen. Die Rahmenbedingungen eines Stadions stellen da- bei wesentlich andere Rahmenbedingungen im Vergleich zu einem zu planenden Gewer- begebiet dar (Verkehrsanbindung, Flächenausdehnung, Höhenentwicklung etc.). Es müssten deshalb im Rahmen eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens erneut Gut- achten über mögliche Auswirkungen im Rahmen eines Umweltberichtes erstellt werden. Seite 2 Zu 4: Inwieweit lassen sich die durch die Gutachten gewonnenen Erkenntnisse auf die Nutzung der „Unteren Hub“ als Fläche für einen Freizeit- und Sportpark übertragen? Hier gilt sinngemäß Gleiches wie zu Frage 3 ausgeführt. Zu 5 und 6: Ist es richtig, dass die Gutachten zur „Unteren Hub“ von der Stadtverwaltung teil- weise unter Verschluss gehalten werden? Wenn ja, warum? Teilt die Stadtverwaltung mit uns die Auffassung, dass das Umweltinformationsge- setz die Herausgabe aller umweltrelevanten Gutachten an die interessierte Öffent- lichkeit verlangt? Wenn nein, warum nicht? Die Gutachten wurden, wie oben unter Ziff. 2 ausgeführt, in verschiedenen gemeinderätli- chen Gremien behandelt und waren damit den Vertretern der Bürgerschaft zugänglich. Dies wird außerdem noch dadurch unterstrichen, dass die Mitglieder des Gemeinderates auch danach noch jederzeit eine umfängliche Einsichtsmöglichkeit in die vollständigen Gutachten hatten und auch weiterhin besitzen. Soweit die Gutachten Bestandsdaten über den Zustand der Umwelt enthalten, wurde die dazu eigens gefertigte Zusammenfassung nicht nur an Gemeinderatsmitglieder weiterge- geben, vielmehr standen diese Bestandsdaten jederzeit auch der Öffentlichkeit zur Ein- sichtnahme zur Verfügung. Weitergehende Informationsansprüche aus dem Umweltin- formationsgesetz bestanden und bestehen für die Öffentlichkeit nicht, da keine Maßnah- men im Sinne von § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes vorliegen. Denn soweit die Gutachten über die Erhebung von Bestandsdaten hinausgehen, handelte es sich lediglich um vorbereitende Untersuchungen zu dem unter Ziffer 3 beschriebenen Zweck, der nicht weiter verfolgt wurde.