Antrag GRÜNE: Fußgängerfreundliche Stadt/Barrierefreie Fortbewegung auf Gehwegen in Karlsruhe

Vorlage: 21052
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.10.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.10.2008

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Fußgängerfreundliche Stadt
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 22. September 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2008 1544 16 öffentlich Fußgängerfreundliche Stadt/Barrierefreie Fortbewegung auf Gehwegen in Karlsruhe Im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Situation für Fußgän- ger/-innen ergreift die Stadtverwaltung folgende Maßnahmen: Überprüfung aller Fußwege im Hinblick auf Sicherheit und Komfort, insbesondere unter dem Aspekt der Einhaltung von Mindestbreiten und Qualität der Querungs- möglichkeiten sowie Sicherstellung der Gewährleistung der genannten Anforde- rungen durch a) Sofortmaßnahmen, b) ein Programm, welches mit Hilfe baulicher sowie verkehrsrechtlicher Maßnah- men Benachteiligungen des Fußverkehrs systematisch behebt, bzw. barrierefreie Fortbewegung auf den Gehwegen sicherstellt. a) Zu den Sofortmaßnahmen zählt das Freimachen der bestehenden Fußverkehrs- anlagen von Fehlnutzungen, wie etwa Glascontainern oder abgestellten Fahrzeugen jedweder Art. Wo nötig, werden durch Markierungen die Sichtbeziehungen zwischen dem Fußverkehr und den übrigen Verkehrsarten sichergestellt. b) In einem weiteren Schritt werden strukturelle Mängel in der Fußwegeführung kata- logisiert und durch geeignete bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen behoben (vorgezogene Gehwege an Kreuzungen, Querungshilfen, Sperrflächen etc.). Der Gemeinderat wird hierüber regelmäßig informiert und stellt entsprechende Mittel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen bereit. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In der Vergangenheit widmete die Stadtplanung allerorten dem Fußverkehr lediglich „Restflächen“ am Fahrbahnrand. Wo es möglich war, wurden die Menschen gar in den Untergrund verbannt. Freies Bewegen im Straßenraum wurde dadurch nicht sel- ten zum Privileg gesunder Erwachsener, die sich an die lebensfeindliche Aufteilung des Straßenraumes anpassen konnten. Für Kinder, Alte und mobilitätseingeschränk- te Personen blieb nur der Rückzug in die Innenräume oder die Vorstädte, um den eigenen Bedürfnissen nach Bewegungsfreiheit und Sicherheit gerecht zu werden. Verschiedene Faktoren führen nun zu einem langsamen Umdenken bei den Bür- ger/-innen und in Folge dessen den Stadtplanern und den politischen Akteuren: Un- ter dem Eindruck steigender Energiepreise, der Bewegungsarmut von Kindern und der gleichzeitig hohen Zahl im Verkehrsgeschehen verunglückter Kinder, dem Trend „Zurück in die Stadt“ und dem demografischen Wandel, der mehr mobilitätseinge- schränkte Menschen in die Städte bringen wird, wird die Qualität des Straßenraumes auch wieder mehr im Lichte des „Zu- Fuß-Gehens“ bewertet. Karlsruhe bietet optimale Voraussetzungen, hier voranzugehen und diesen positiven Trend aktiv zu fördern: Karlsruhe ist eine Stadt der kurzen Wege: Eine Nahversorgung im Laden um die Ecke ist – insbesondere in den Kernstadtteilen – vielfach noch möglich. Hinzu kom- men Wege zu den Haltestellen des ÖPNV, zu den Schulen, Kindergärten, dem Ar- beitsplatz oder zu Zielen der Freizeitgestaltung, die häufig problemlos zu Fuß zu- rückgelegt werden können. Gleichzeitig bieten die Topografie und Stadtanlage im Zusammenspiel mit der milden Witterung optimale Voraussetzungen für fußläufige Mobilität und selbstständiges Fortbewegen im Rollstuhl. Dennoch sind nicht selten Gehwege und Querungsstellen in einem unzumutbaren Zustand, werden Mindestbreiten durch Parkierung unterschritten oder Querungshil- fen fehlgenutzt, sofern sie denn vorhanden sind. Mancherorts beansprucht ein Rad- Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ streifen Teile des Gehweges, was zu fortwährenden Konflikten und Gefährdungen für Fußgänger/-innen und Radler/-innen führt. Hier fordern wir nun in einem zweistufigen Verfahren ein systematisches Vorgehen gegen die zuletzt beschriebenen Mängel im Stadtgebiet. Ähnlich dem Programm zur Förderung des Radverkehrs muss der Ausbau der Fußverkehrsanlagen mit dem Ziel einer fußgängerfreundlichen Stadt konsequent und ausgestattet mit den erforderli- chen Mitteln vorangetrieben werden. An diesem Prozess sollen neben den ausfüh- renden Ämtern das Kinderbüro und der Behinderten- und Seniorenbeirat der Stadt aktiv beteiligt werden. Ergebnisse aus den einzelnen Stadtteilsanierungsprogrammen im Sinne dieses Antrages werden in das Programm „Fußgängerfreundliche Stadt/Barrierefreie Fortbewegung auf Gehwegen“ integriert. Beispiele alltäglicher Straßensituationen im Karlsruher Stadtgebiet: Eisenlohrstraße Sophien-, Ecke Scheffelstraße Seite 4 __________________________________________________________________________________________ In den laufenden Prozess des Verkehrsentwicklungsplanes findet die Fußgänger- freundliche Stadt Eingang, wie alle derzeitigen Entwicklungen des Karlsruher Ver- kehrsgeschehens. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tim Wirth Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Oktober 2008

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.09.2008 eingegangen: 22.09.2008 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2008 1544 16 öffentlich Dez. 6 Fußgängerfreundliche Stadt - Barrierefreie Fortbewegung auf Gehwegen in Karlsruhe - Kurzfassung - Grundsätzlich hat die Verbesserung der Situation für Fußgänger einen hohen Stellenwert. So wird eingehenden konkreten Hinweisen und Anregungen sofort nachgegangen, z. B. aufgrund von „Mängelbogen“. Für die systematische Überprüfung und Fußgängerförderung werden die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) abgewartet. Bei künftigen Planungen und Standortfragen, z. B. für Glascontainer werden Belange des Fußgängerverkehrs noch stärker berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit, Gesundheit; Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundsätzlich hat die Verbesserung der Situation für Fußgänger einen hohen Stellenwert. So wird eingehenden konkreten Hinweisen und Anregungen sofort nachgegangen, z. B. aufgrund von „Mängelbogen“. Zu a) Sofortmaßnahmen Die Verwaltung wird bei künftigen Planungen die Fußgängerfreundlichkeit und -sicherheit noch stärker berücksichtigen. Die 314 Standorte z. B. der Glascontainer werden kontinuierlich ergänzt und optimiert. Zu- künftig sollen in begründeten Einzelfällen auch andere öffentliche Straßenräume als Contai- nerstandorte in Betracht gezogen werden. Bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs achtet Bürgerservice und Sicherheit auf die Frei- haltung der Gehwege für die Fußgänger. Fahrzeuge, die eine konkrete Behinderung darstel- len (weniger als 1,20 m Restbreite), werden beanstandet. Auf die im Internet veröffentlichte und mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmte Verfahrensweise (s. Anlage) wird verwiesen. Sofern darüber hinaus straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, werden diese im Einzelfall veranlasst. Zu b) Systematische Aufarbeitung von Missständen Im derzeit erarbeiteten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für die Stadt Karlsruhe wird dem Thema Fußgänger viel Raum gegeben. Im Baustein 4.4.5 „Fußverkehr auf Quartiersebene“ wird für fünf Stadtteile eine Bestandsaufnahme der Situation im Fußgängerverkehr durchge- führt, sowie im Baustein 4.4.6 die straßenräumliche Verträglichkeit für 20 Straßenabschnitte exemplarisch untersucht. Das Arbeitsprogramm des beauftragten Büros liegt den gemeinderätlichen Mitgliedern des Planungsausschusses vor. Der VEP wird insgesamt unter Einbeziehung von Politik und Bürgerschaft erarbeitet. Eine systematische Überprüfung aller Fußwege in der Stadt in einem Sofortprogramm scheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend und ist auch wegen des enorm hohen Aufwandes derzeit nicht leistbar. Auch das städtische Programm zur Radverkehrsförderung bezieht sich aus Gründen des Aufwandes zunächst auf die Hauptrouten. Die Stadt Karlsruhe kann jedoch mit der im Rahmen des VEP in beiden Bausteinen entwi- ckelten Systematik weiterarbeiten und weitere Stadtteile / Straßenabschnitte einbeziehen. Dies ist nach Fertigstellung und Präsentation des VEP auch vorgesehen.

  • TOP 16 Anlage
    Extrahierter Text

    http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus/businfo/3-gehwegparken Gehweg-Parken und Zweite-Reihe-Parken Nach § 12 Abs. 4 STVO ist der rechte Seitenstreifen (zum Parken), dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Dies bedeutet 1. Auch mit zwei Rädern darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden. 2. Das Parken in zweiter Reihe ist verboten. In der Praxis wird in den meisten Straßen in Karlsruhe mit zwei Rädern geparkt. Dies kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden, da es nicht der Stra- ßenverkehrsordnung entspricht. Der Schutz der Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwägen darf nicht ver- nachlässigt werden. Auch ist zu bedenken, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Le- bensjahr mit Fahrrädern den Gehweg benutzen müssen, ältere Kinder bis zum voll- endeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg kann nur dort geduldet werden, wo dies zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs erforderlich ist. Insofern ist auf den baulichen Ausbauzustand und dem Querschnitt der Straße abzuheben. In älte- ren Stadtbezirken würde beim Parken am rechten Fahrbahnrand keine Mindest- durchfahrtsbreite von 3 m verbleiben, die erforderlich ist, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen. Die Straßenverhältnisse sind im Stadtgebiet hinsichtlich der Fahr- bahnbreite unterschiedlich. Parken "ohne Not" auf dem Gehweg ist somit nicht er- laubt. Sofern unter o. g. Voraussetzungen das Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern geduldet wird, muss für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u. a. eine Mindest- restbreite der Gehwegfläche von 1,20 frei bleiben. Andere gesetzliche Haltverbote bleiben von dieser Regelung unberührt. Unzulässig ist auf jeden Fall das Parken mit vier Rädern auf dem Gehweg. Aus der genannten Vorschrift ergibt sich auch, dass das Parken in zweiter Reihe verboten ist. Diese Unsitte hat sich leider verstärkt eingebürgert. Kommt es hierbei zu Behinderungen des fließenden und ruhenden Verkehrs wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. In vielen Fällen sind bei der gewählten Parkweise, insbesondere beim sog. Baumscheibenparken, die legalen Parkplätze nicht mehr benutzbar.