Antrag GRÜNE: Gemeinwohlfunktionen des Waldes im Landesforstbetrieb
| Vorlage: | 21044 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.10.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25. August 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2008 1540 12 öffentlich Gemeinwohlfunktionen des Waldes im Landesforstbetrieb 1. Die Stadtverwaltung legt dar, welche aktuellen Überlegungen ihr bekannt sind, in Baden-Württemberg einen Landesforstbetrieb nach § 26 Landeshaushalts- ordnung einzurichten und welche Chancen und Risiken aus kommunaler Sicht gesehen werden. 2. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen befasst sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planungen zur Einrichtung eines Landesforstbetriebes. 3. Die Stadtverwaltung setzt sich bei Landesregierung und Städtetag dafür ein, dass bei den aktuellen Planungen zur Einrichtung eines Landesforstbetriebs die verschiedenen Gemeinwohlfunktionen des Waldes mit hoher Priorität Berücksichtigung finden. Insbesondere ist dabei auf die Erholungsnutzung, auf ökologische Waldfunktionen sowie auf die Einhaltung von Sozialstandards für im Wald beschäftigte Arbeitnehmer hoher Wert zu legen. Die Landesregierung plant, ergänzend zur bisherigen Struktur, die Einführung eines Betriebes nach § 26 Landeshaushaltsordnung. Neben den Chancen durch die damit verbundene Aufgabe der kameralistischen Buchführung birgt diese geplante Reform auch Risiken. Insbesondere steht zu befürchten, dass die Waldwirtschaft im Staatswald sich dann gemäß den Vorgaben der Landesregierung vermehrt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausrichten soll. Dies kann zu Konflikten mit anderen wichtigen Gemeinwohlfunktionen des Waldes wie der Erholungsfunktion, der Klimaschutzfunktion und auch der Naturschutz- funktion führen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 2 370 ha Staatswald liegen auf Karlsruher Gemarkung, was einem Anteil von 52 % der gesamten Karlsruher Waldfläche entspricht. Die geplante Einrichtung eines Landesforstbetriebes ist damit auch für Karlsruhe von hoher Relevanz. Der Gemeinderat muss sich mit o. g. Fragestellungen befassen und im Interesse der Karlsruher/-innen bei den zuständigen Stellen eine hohe Gewichtung der Gemeinwohlfunktionen im Staatswald einfordern. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Oktober 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 25.08.2008 eingegangen: 25.08.2008 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2008 1540 12 öffentlich Dez. 4 Gemeinwohlfunktionen des Waldes im Landesforstbetrieb - Kurzfassung - Der Stadt Karlsruhe ist bekannt, dass als Ergebnis der Ministerratsbeschlüsse zur Evaluierung der Verwaltungsreform die Landesforstverwaltung zum 01.01.2009 in einen Betrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) überführt werden soll. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der LHO-Betrieb auf der unteren Verwaltungs- ebene nur den Staatswald bzw. den Staatsforstbetrieb betreffen. Die organisatori- sche Zuständigkeit auf der Ebene der Stadt- und Landkreise wird nicht tangiert. Die Stadtverwaltung setzt sich im Zuge des Projektes „Landesforstverwaltung 2009“ dafür ein, dass für den Staatswald – insbesondere in den stadtnahen Waldgebieten – die Gemeinwohlorientierung und Multifunktionalität als vorrangiges Betriebsziel erhalten bleiben. In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 11.11.2008 wird über den aktuellen Sach- und Kenntnisstand berichtet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1: Die leitenden Fachbeamten der unteren Forstbehörden der Stadt- und Landkreise wurden am 30.05.2008 in einer Veranstaltung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) über das Projekt „Landesforstverwaltung 2009“ informiert. Mit diesem Projekt sollen zum 01.01.2009 in Abstimmung mit den kommunalen Lan- desverbänden die Voraussetzungen zur Überführung der Landesforstverwaltung in einen Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung geschaffen werden. Grundlage für das künftige Konzept sind die Kabinettsbeschlüsse zur Evaluierung der Verwaltungsreform vom November 2007 und Januar 2008. Als Risiken werden gesehen: - Einseitig betriebs- und holzwirtschaftliche Ausrichtung ohne ausreichende Be- rücksichtigung und Bewertung der ökologischen und sozialen Leistungen des Staatswaldes. - Weitere Mittelverknappung, insbesondere im Bereich der Gemeinwohlfunktio- nen des Waldes - Erneute Organisationsänderungen in der Struktur der Forstverwaltung auch auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Als Chancen werden gesehen: - Mehr Flexibilität im Forstbetrieb bei der Bewirtschaftung der Betriebsmittel. - Zielgerichtetere Ausstattung mit Betriebsmitteln. - Trennung der Produktlinien Holzproduktion, Ökologie und Soziales mit sepa- raten Finanzströmen, damit Stärkung der Produktlinien Ökologie und Sozia- les. Das Thema wurde von den kommunalen Landesverbänden aufgegriffen und in ver- schiedenen Gremien beraten. Als Ergebnis der bisherigen Gespräche mit dem MLR wurden einige Punkte klargestellt: 1. Der LHO-Betrieb umfasst auf der unteren Verwaltungsebene nur den Staats- forstbetrieb. 2. Die organisatorische Zuständigkeit auf der Ebene der Stadt- und Landkreise wird nicht tangiert. 3. Es gibt keinen Paradigmenwechsel durch die Zielsetzungen für den Landes- betrieb, d. h. Gemeinwohlorientierung und Multifunktionalität bleiben im Staatswald als Betriebsziel erhalten (vgl. auch Teilprojekt „Ökologie, Nachhal- tigkeit und Soziales“). 4. Teilergebnisse aus dem Projekt „Landesforstverwaltung 2009“ werden in ei- ner Abstimmgruppe erörtert. Darin haben forstliche Fachbeamte der unteren Forstbehörden und Vertreter der Geschäftsstellen der kommunalen Landes- verbände Sitz und Stimme. Durch diese Klarstellungen zum Landesbetrieb nach § 26 LHO und die zugesagte Beteiligung und Information der unteren Forstbehörden sowie der kommunalen Lan- desverbände hat der Städtetag die Zustimmung zum weiteren Vorgehen beim Pro- jekt „Landesforstverwaltung 2009“ signalisiert. Zu 2. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen wird sich in seiner Sitzung am 11.11.2008 mit der Thematik befassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zu 3. Die Stadtverwaltung hat sich bereits in der Vergangenheit immer wieder dafür einge- setzt, dass gerade im Staatswald im urbanen Raum die Gemeinwohlfunktionen mit hoher Priorität Berücksichtigung finden und dafür auch finanzielle Mittel des Landes zur Verfügung stehen. Gemäß § 45 des Landeswaldgesetzes soll der Staatswald ja im besonderen Maße dem Allgemeinwohl dienen. Der Städtetag hat diese Position immer unterstützt. Vor wenigen Tagen wurde die Thematik zudem zwischen den unteren Forstbehör- den der Stadtkreise, dem Städtetag und der Forstkammer Baden-Württemberg be- sprochen. Es wurde als Ziel vereinbart, dass auch die Forstkammer als Organ der privaten und kommunalen Waldbesitzer gegenüber dem Land bei den aktuellen Pla- nungen zur Einrichtung des Landesforstbetriebes die Berücksichtigung der Gemein- wohlfunktionen im Staatswald mit hoher Priorität einfordert.