Anfrage Grüne Ausbau neue B 10
| Vorlage: | 21004 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.10.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
gez. OR Ralf Köster Winnie Kratzmeier-Fürst Dr. Heike Puzicha-Martz Dr. Ulrich W agner Dietmar Maier ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: eingegangen: 23.09.08 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 15.10.08 7 Tiefbauamt Thema: Ausbau neue B 10 Im Durlacher Blatt vom 04.09.2008 wurde im Leitartikel über Bauarbeiten an der „neuen B 10“ berichtet und dabei ausgeführt: Ein weiteres Brückenbauwerk führt über die Alte Weingartener Straße. Entgegen ersten Planungen wird sie nicht zum Wirtschaftsweg degradiert sondern als Gemeindeverbindungsstraße mit 5,50 m Breite ausgeführt. Wir fragen an, ob diese Darstellung im Durlacher Blatt korrekt ist und welche Gründe zu dieser Planungsänderung geführt haben. Gibt es evtl. weitere Abweichungen von der im OR vorgestellten Planung?
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur ANFRAGE OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: eingegangen: 23.09.08 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 15.10.08 7 öffentlich Tiefbauamt Thema: Ausbau neue B 10 Die Alte Weingartener Straße besitzt heute zwischen Durlach und Grötzingen eine Fahrbahnbreite von 6,5 Meter zuzüglich 2 x 0,5 Meter für Bankette. Innerhalb des neuen Überführungsbauwerks für die B 10 - neu - sieht der Bebau- ungsplan von 1994 für die Alte Weingartener Straße eine Fahrbahnbreite von 4,5 Meter zuzüglich 2 x 1,25 Meter für Schrammborde vor. Die neuen Richtlinien für den ländlichen Wegebau von 1999 nehmen Rücksicht auf die breiter gewordenen landwirtschaftlichen Maschinen - insbesondere die entspre- chenden Anbauteile - und fordern in Unterführungsbauwerken bei einer zweistreifi- gen Wegeführung eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,0 Meter zuzüglich beider- seitigem Sicherheitsraum von 2 x 1 Meter (DVWK-Regelwerk 137/1999 - Richtlinien für den ländlichen Wegebau - Ziffer 4.2.3, Unterführungen). Für einen solchen We- gequerschnitt wird allerdings vorausgesetzt, dass der Weg/Straße rechtwinklig zum Bauwerk liegt und in gerader Richtung durch das Bauwerk hindurchgeführt wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Die Alte Weingartener Straße ist innerhalb des neuen Überführungsbauwerks für die B 10 in einer leichten Rechtskurve geführt, was eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter zur Folge hat. Beiderseits dieser Fahr- bahnfläche ergibt sich noch ein Sicherheitsraum von 2 x 0,75 Meter, der in Form von Schrammborden realisiert wird. Außerhalb des Bauwerks ist der Straßenquerschnitt der Alten Weingartener Straße - Bestand - auf den Straßenquerschnitt - neu/innerhalb des Bauwerks - zu verziehen. Weitere Abweichungen der Ausbauplanung vom Bebauungsplan existieren nicht. Die Aufweitung des Wege-/Straßenquerschnitts ist nicht nur aufgrund der neuen Vor- schriftenlage im landwirtschaftlichen Wegebau erforderlich, sondern auch für die Si- cherheit des Radverkehrs im Begegnungsfall mit ausladenden Landwirtschaftsfahr- zeugen dringend zu empfehlen. Es ist dabei zu beachten, dass der Landwirtschafts- verkehr auf der Alten Weingartener Straße nach dem Rückbau des Bahnübergangs „Herdweg“ zu einer Radwege-/Fußwegeunterführung (evtl. auch Überführung) deut- lich zunehmen wird. Die Berücksichtigung der Verkehrsbedürfnisse der in den Orts- lagen Durlach und Grötzingen arbeitenden Vollerwerbslandwirte ist daher dringend geboten. In der Tat lässt der gewählte neue Straßenquerschnitt für die Alte Weingartener Straße im neuen Überführungsbauwerk auch den weiteren Betrieb der Straße als Gemeindeverbindungsstraße zwischen Durlach und Grötzingen zu. Dies zukünftig allerdings mit einem stark reduzierten Verkehrsaufkommen, weil nach Schließung des Bahnübergangs „Herdweg“ für den Kfz-Verkehr die Gewerbegebiete westlich der Bahnlinie von der Alten Weingartener Straße aus nicht mehr erreicht werden können. Wie die Alte Weingartener Straße nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme B 10 - neu -/Alte Weingartener Straße schlussendlich betrieben werden soll (Wirt- schaftweg oder Gemeindeverbindungsstraße) kann einer späteren Entscheidung der Verkehrsbehörde (BuS) nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach vorbehalten blei- ben.