Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Dr. Ulrich Wagner (B 90/Die Grünen) und Nachrücken von Gerhard Stolz (B 90/Die Grünen)

Vorlage: 21002
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.10.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 15.10.2008

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • 15.10.08, TOP 2
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 15.10.08 2 öffentlich Stadtamt Durlach Thema: Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Dr. Ulrich Wagner (B 90/Die Grünen) und Nachrücken von Gerhard Stolz (B 90/Die Grünen) 1. Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Abs. 1, Ziff. 4 i.V.m. § 72 Gemeindeordnung (GemO) fest, dass bei Herrn Dr. Ulrich Wagner durch dessen lang andauern- der beruflicher Abwesenheit von der Gemeinde ein Hinderungsgrund entstan- den ist, der sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat zur Folge hat. Herr Dr. Wagner scheidet zum 31. Oktober 2008 aus dem Ortschaftsrat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 72 GemO rückt Herr Gerhard Stolz als nächster Ersatzbewerberi der Vorschlagsliste der OR-Fraktion B 90/Die Grünen zur Ortschaftsratswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Ort- schaftsrat nach. 3. Der Ortschaftsrat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO i.V.m. § 72 fest, dass bei Herrn Gerhard Stolz kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vor- liegt. Ortschaftsrat Dr. Wagner (B 90/Die Grünen) teilte am 18.09.08 der Vorsitzenden schriftlich mit, dass er als Beamter des Landes Baden-Württemberg vom Ministerium für Arbeit und Soziales ab November an die Akademie für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz in München abgeordnet wird. Er wird sich somit in der Zeit vom 03.11.08 bis 19.12.08 und vom 02.02.09 bis 10.07.09 von Montag bis Freitag in München aufhalten und nur an den Wochenen- den zu seiner Familie nach Durlach kommen. Als nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergeb- nis der Ortschaftsratswahl vom 13. Juni 2004 rückt Herr Gerhard Stolz für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ort- schaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mit- geteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihm nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 i.V.m. § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustel- len, ob bei Herrn Gerhard Stolz ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Ortschaftsrat ist gebeten, diese Feststellung zu treffen. B e s c h l u s s : 4. Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Abs. 1, Ziff. 4 i.V.m. § 72 GemO fest, dass bei Herrn Dr. Ulrich Wagner durch dessen lang andauernder beruf- licher Abwesenheit von der Gemeinde ein Hinderungsgrund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat zur Folge hat. Herr Dr. Wagner scheidet zum 31. Oktober 2008 aus dem Ortschaftsrat aus. 5. Gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 72 GemO rückt Herr Gerhard Stolz als nächs- ter Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der GRÜNEN zur Ortschaftsrats- wahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. 6. Der Ortschaftsrat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO i.V.m. § 72 fest, dass bei Herrn Gerhard Stolz kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt.