Verpflichtung von Herrn Claudius Kirchenbauer als Ortschaftsrat (Nachfolger für Winfried Dörr)
| Vorlage: | 20994 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.10.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Druckvorlage zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 07.10.2008 Zu Punkt 1 der T.O.: Verpflichtung von Herrn Claudius Kirchenbauer als Ortschaftsrat (Nachfolger für Winfried Dörr) Nachdem in der Sitzung des Ortschaftsrates vom 16.09.2008 dem Ausscheiden von Ortschaftsrat Winfried Dörr gemäß § 16 der Gemeindeordnung zugestimmt und das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen gemäß § 29 Abs. 5 der GemO für ein Nachrücken von Claudius Kirchenbauer festgestellt wurde, soll nunmehr die Verpflichtung von Herrn Claudius Kirchenbauer als Ortschaftsrat erfolgen. Herr Claudius Kirchenbauer ist vom Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten durch Handschlag und unter Ablegung folgenden Gelöbnisses zu verpflichten: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde und der Ortschaft Neureut gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Ortsvorsteher Amtsleiter