Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen

Vorlage: 20924
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 24.09.2008

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • BESCHLUSSVORLAGE-Satzungsänderung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.09.2008 4 öffentlich --- Thema: Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Die Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen wurde zuletzt am 27. November 2001 geändert. In der aktuellen Fassung wird an verschiedenen Stellen die erlaubnisfreie Sondernutzung für Radfahrer wie folgt bestimmt: „Radfahrer ab gesetzlichem Ladenschluss bis 9.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen“. Am 6. März 2007 trat das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135) in Kraft. Mit der Einführung dieses Gesetzes gibt es im Gegensatz zu früher keine allgemeinen Ladenschlusszeiten mehr, an denen sich die Bestimmungen der Satzung über die Sondernutzung in den Fußgängerbereichen ableiten ließen. Insofern tauchte oft die Frage auf, ab welchem Zeitpunkt die Fußgängerzonen mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. Dies kann rechtlich weitgehende Auswirkungen haben. Gerade bei Unfällen stellt sich z. B. die Frage, ob der Radfahrer berechtigt oder unberechtigt im Fußgängerbereich fuhr. Insofern ist die vorliegende Satzung an die tatsächliche Rechtslage anzupassen und zu konkretisieren. Bei der Festsetzung der neuen Zeiten ist auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen in den Fußgängerzonen abzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Geschäfte morgens immer später öffnen und abends ab 20:00 Uhr sowohl die Fußgängerströme als auch das Straßenbahnaufkommen abnehmen. Hinzu kommt, dass der Fahrradverkehr aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen 20-Punkte- Programms weiter gefördert werden soll. Die Arbeitsgruppe Radverkehr (BuS, TBA, StPlA, Polizei) hat sich dafür ausgesprochen, die Fußgängerbereiche für Radfahrer derzeit zwischen 20:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages freizugeben. Die Freigaberegelung für Sonn- und Feiertage soll unberührt bleiben. Zur Umsetzung des obigen Vorschlages bedarf es der Änderung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen in deren Nrn. 6 bis 14 sowie 62. Das Bürgermeisteramt schlägt daher die Änderung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen vor und empfiehlt dem Gemeinderat die angeschlossene Änderungssatzung (Anlagen A und B zur Gemeinderatsvorlage) zu beschließen. Die vorgesehenen Änderungen der Anlage 2 sind in Fettdruck gekennzeichnet, die derzeit noch aktuelle Fassung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen ist ebenfalls angeschlossen. B e s c h l u s s : Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen entsprechend den Anlagen A und B zu beschließen.