Anfrage B"90/Die Grünen: Baumpflegearbeiten

Vorlage: 20914
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 24.09.2008

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • 24.09.08, TOP 13, ANFRAGE
    Extrahierter Text

    ANFRAGE B'90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 16.07.08 eingegangen: 22.07.08 Gremium: Termin: TOP: Ortschaftsrat Durlach 24.09.08 13 öffentlich Thema: Baumpflegearbeiten Begründung: Im Juli gab es in der Durlacher Turmbergstraße große Aufregung, da die Stadtverwaltung die dortigen Platanen stark zurückschneiden ließ. Zwar konnte das GBA die unterstellten Vorwürfe einigermaßen entkräften, aber der Sachverhalt scheint komplex genug, um mit der öffentlichen Beantwortung nachstehend offener Fragen dieser Rechnung zu tragen. Anfrage: Gibt es eine rechtliche Verpflichtung Straßenbäume im Lichtraum von Anwohnergrundstücken zurückzuschneiden? Gibt es eine besondere Eignung von Platanen für einen starken Rückschnitt? Laut § 43 NatSchGes. dürfen Pflegeschnitte an Straßenbäume auch zwischen 1. März und 30. September durchgeführt werden. Wie wird diese Rechtsvorschrift überwacht? Laut GBA werden die Bäume vor den Schnittmaßnahmen auf Brut- und Wohnstätten von Vögeln untersucht. Wird dies von der ausführenden Firma, oder vom GBA selbst durchgeführt? gez. Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dr. Ulrich Wagner Dietmar Maier

  • 24.09.08, TOP 13, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur ANFRAGE B'90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 16. Juli 2008 eingegangen: 22. Juli 2008 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.09.08 13 öffentlich Gartenbauamt Thema: Baumpflegearbeiten Der durchgeführte starke Baumschnitt an den Straßenbäumen in der Turmbergstraße und der Posseltstraße war eine Kronenpflegemaßnahme. An allen Bäumen wurden schon vor Jahren damals dringend erwünschte Kroneneinkürzungen vorgenommen. Die sich aus den alten Schnittstellen entwickelten neuen Austriebe mussten zurückgenommen werden, da sie sonst eine statisch bedenkliche Höhe erreicht hätten und Kronenbrüche zu befürchten gewesen wären. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde wurde bewusst der Zeitpunkt nach Beendigung der Vogelbrut gewählt. Auch für die Kronenentwicklung ist der Schnitt, nach dem starken Frühjahrsaustrieb vorteilhaft, da sich nun die Schnittflächen bis zur Winterruhe besser abschotten können. An den verbliebenen Astbereichen werden sich jetzt neue Triebe entwickeln. Schon im nächsten Jahr wird der vorübergehende Blattverlust kompensiert sein. Die Bäume können so noch viele Jahre Ihr Wohnumfeld bereichern. Zu den Fragen im Einzelnen: • Die rechtliche Verpflichtung, Straßenbäume im Lichtraum von Anwohnern zurück zu schneiden, besteht, sofern die Beeinträchtigungen unzumutbar sind. Schnittmaßnahmen an Bäumen können daher sowohl auf Drängen der Anwohner als auch nach eigener Einschätzung der Situation erfolgen. • Platanen sind gut geeignet für einen starken Rückschnitt. • Es ist richtig, dass Pflegeschnitte an Bäumen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden dürfen. Eine Überwachung ist insofern nicht notwendig, da es sich um eine erlaubte Handlung handelt. Hier kommt eher der Aspekt zum Tragen, das eine mögliche Forderung, den Rückschnitt eines Nachbarbaumes in diesem Zeitraum zu fordern, zurückgewiesen werden kann. • Die Untersuchung der Bäume vor den Schnittmaßnahmen auf Brut- und Wohnstätten von Vögeln kann letztlich nur durch die mit den Schnittmaßnahmen beauftragten Personen erfolgen. Im Rahmen der Vergabe werden die Firmen speziell - etwa im Rahmen der Einweisung - auf diese Verpflichtung hingewiesen.