Weihnachtsmarkt 2008 auf dem Karlsburgvorplatz, Genehmigung
| Vorlage: | 20905 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.09.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.09.08 3 öffentlich Stadtamt Durlach Thema: Weihnachtsmarkt 2008 auf dem Karlsburgvorplatz; Genehmigung Der Weihnachtsmarkt 2007 wurde mit großem Erfolg durchgeführt. Das Organisationsteam, welches den Weihnachtsmarkt im Auftrag der Wirtschaftsvereinigung Durlach und Aue e. V. organisiert hat, hat die vertraglichen Regelungen und Auflagen des Stadtamtes allesamt erfüllt, gut mit dem Weihnachtsmarkt der Hobbykünstler zusammengearbeitet und insbesondere die Vereine noch stärker als im Vorjahr bei der Gestaltung des Rahmenprogramms eingebunden. Auch für das Jahr 2008 sollen Konzept und Ausrichtungsform, bis auf wenige Weiterentwicklungen und Verbesserungen, unverändert beibehalten werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Stadtamt auch in diesem Jahr einen Vertrag zur Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Karlsburgvorplatz abzuschließen. In Absprache mit Durlacher Leben soll Vertragspartner in diesem Jahr die Arbeitsgemeinschaft Durlacher und Auer Vereine e. V. sein, dem sich das Organisationsteam der beiden vergangenen Jahre angeschlossen hat. Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung des Weihnachtsmarktes 2008 auf dem Karlsburgvorplatz bleiben aus Sicht des Stadtamtes: - vertragliche Regelungen zur Durchführung des Weihnachtsmarktes analog Vorjahr, - Einbindung der Hobbykünstler durch die Veranstalter, - selbstständige Schaffung und Gewährleistung der infrastrukturellen Voraussetzungen (Strom, Wasser, Toiletten) durch den Veranstalter, - Dauer der Veranstaltung im Rahmen der gesamtstädtischen Lösung. B e s c h l u s s : Der Ortschaftsrat stimmt der beabsichtigten Verfahrensweise des Stadtamtes zu.