Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Wolfram Jäger (CDU) und Nachrücken von Frau Christa Köhler (CDU)

Vorlage: 20904
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 24.09.2008

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • 24.09.08, TOP 1
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.09.08 1 öffentlich Stadtamt Durlach Thema: Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Wolfram Jäger (CDU) und Nachrücken von Frau Christa Köhler (CDU) 1. Der Ortschaftsrat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 72 GemO fest, dass bei Herrn Wolfram Jäger durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungsgrund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat zur Folge hat. Herr Jäger scheidet zum 30. September 2008 aus dem Ortschaftsrat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 72 GemO rückt Frau Christa Köhler als nächste Ersatzbewerberin der Vorschlagsliste der CDU zur Ortschaftsratswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. 3. Der Ortschaftsrat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO i.V.m. § 72 fest, dass bei Frau Christa Köhler kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. In der 52. Plenarsitzung des Gemeinderates am 15. Juli 2008 wurde Herr Stadt- und Ortschaftsrat Wolfram Jäger vom Gemeinderat zum Beigeordneten mit der Amtsbe- zeichnung "Bürgermeister" gewählt. Dadurch entsteht gem. § 29 Abs. Abs. 1 Nr. 1 a der GemO von Baden-Württemberg ein Hinderungsgrund, der nach § 31 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 GemO sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat zur Folge hat und nach Satz 4 des gleichen Paragrafen vom Ortschaftsrat förmlich festgestellt werden muss. Die Amtszeit von Herrn Jäger als Beigeordneter beginnt am 1. Oktober 2008. Er scheidet deshalb mit dem 30. September aus dem Ortschaftsrat aus. Da die nächste Ersatzbewerberin auf der Vorschlagsliste der CDU nicht mehr in Dur- lach wohnhaft ist, rückt als nächste Ersatzbewerberin auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 13. Juni 2004 Frau Christa Köhler für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ort- schaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mit- geteilt, sie nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihr nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 i.V.m. § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustel- len, ob bei Frau Köhler ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Ortschaftsrat ist gebe- ten, diese Feststellung zu treffen. B e s c h l u s s : 1. Der Ortschaftsrat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 72 GemO fest, dass bei Herrn Wolfram Jäger durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungsgrund entstanden ist, der sein Aus- scheiden aus dem Ortschaftsrat zur Folge hat. Herr Jäger scheidet zum 30. September 2008 aus dem Ortschaftsrat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 72 GemO rückt Frau Christa Köhler als nächste Ersatzbewerberin der Vorschlagsliste der CDU zur Ortschafts- ratswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. 3. Der Ortschaftsrat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO i.V.m. § 72 fest, dass bei Frau Christa Köhler kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt.