EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten-Forchheim: Zielabweichungsverfahren

Vorlage: 20880
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.09.2008

    TOP: 11.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • EDEKA-Ergänzung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE – ERGÄNZUNGSVORLAGE - STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1508 11a öffentlich Dez. 6 EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten-Forchheim: Zielabweichungsverfahren Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2008 11 a Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 17.09.2008 über den Antrag des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe auf Zielabweichung vom „Schutzbedürftigen Bereich für die Erholung“ im Regionalplan für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes „RH-202, EDEKA-Fleischwerk, Rheinstetten-Forchheim“ entschieden. Der Gemeinderat nimmt von dieser Entscheidung, die in den ergänzenden Erläuterungen näher beschrieben wird, Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Regierungspräsidium hat die Abweichung von dem im Regionalplan Mittlerer Oberrhein festgelegten „Schutzbedürftigen Bereich für die Erholung“ unter folgenden Maßgaben zuge- lassen:  Der Kutschenweg ist von der Gemarkungsgrenze Karlsruhe / Rheinstetten im Norden bis zur Freihaltetrasse der Stadtbahn im Süden durch die Bepflanzung von Gehölzen oder niedrig wachsender Bäume aufzuwerten.  Die Einfriedigung des Grundstücks des Fleischwerks hält auf der Ostseite einen Abstand zum Kutschenweg von mindestens 10 Metern ein.  Nebenanlagen wie beispielsweise die Abwasserbehandlungsanlagen sollen möglichst weit vom Kutschenweg abgerückt werden.  Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Hauptgebäude und die internen Erschlie- ßungsstraßen innerhalb des vorgesehenen Plangebietes nach Westen verschoben wer- den können.  Es ist eine qualitativ hochwertige architektonische Gestaltung der Bauwerksfassaden sicherzustellen. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums ist die zugelassene Abweichung „raumordne- risch vertretbar“ und berührt die „Grundzüge der Planung“ nicht. Der hier betroffene „Schutzbedürftige Bereich für die Erholung“ umfasse einen großen über- wiegend waldbestandenen Bereich, der im Osten von der Bundesautobahn A 5 begrenzt werde und im Norden bis in die bebauten Gebiete der Stadt Karlsruhe hineinreiche. Das Plangebiet für das EDEKA-Fleischwerk umfasse eine Fläche von ca. 20 Hektar und damit nur einen kleinen Randbereich der Fläche des gesamten Schutzbedürftigen Bereiches. Die für die Erholung besonders geeigneten Gebiete wie der Hardtwald, das Landschaftsschutz- gebiet „Südliche Hardt“ sowie der Epplesee würden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Berührt werden im Wesentlichen eine Wegeverbindung aus den südlichen Stadtteilen Karls- ruhe zum Epplesee (sogenannter Kutschenweg). Diesem durch intensiv genutzte landwirt- schaftliche Fläche führenden Weg selbst komme jedoch kein eigenständiger Wert in den von der Planfestlegung geschützten Erholungsaspekten zu. Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass es im Rahmen der Frage einer Zielabweichung nicht konkret über das von der Firma EDEKA geplante Fleischwerk zu be- finden hatte. Deshalb bedürfe es auch nicht einer Auseinandersetzung mit Einzelheiten der im Bebauungsplan vorgesehenen Festsetzung und der diesbezüglich fachlichen Grundlagen wie z. B. der Fachgutachten. Die vom Regierungspräsidium zugelassene Zielabweichung sei allerdings eine Voraussetzung für die beabsichtigte Bauleitplanung. Sie könne aber deren Ergebnis weder präjudizieren noch ein mögliches künftiges Abwägungsergebnis des Nach- barschaftsverbandes Karlsruhe bzw. der Stadt Rheinstetten vorwegnehmen. Auch könne das Zielabweichungsverfahren dem Zulassungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzge- setz für das von der Firma EDEKA geplante Fleischwerk nicht vorgreifen. Mit seiner Ent- scheidung schaffe das Regierungspräsidium sowohl für den Nachbarschaftsverband, der den Antrag auf Zielabweichung gestellt habe, wie auch für die Stadt Rheinstetten Planungs- sicherheit. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 17.09.2008 über den Antrag des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe auf Zielabweichung vom „Schutzbedürftigen Bereich für die Erholung“ im Regionalplan für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes „RH-202, EDEKA-Fleischwerk, Rheinstetten-Forchheim“ entschieden. Der Gemeinderat nimmt von dieser Entscheidung, die in den ergänzenden Erläuterungen näher beschrieben wird, Kenntnis. Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. September 2008