EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten-Forchheim: b) Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Vorlage: 20873
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.09.2008

    TOP: 11.3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Edeka-Stellungnahme
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1509 11 b öffentlich Dez. 6 Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Fleischwerk" in Rheinstetten-Forchheim Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 30.04.2008 2 Zustimmung Planungsausschuss 09.09.2008 2b Gemeinderat 23.09.2008 11 b Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat  stimmt der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim zu und  empfiehlt den städtischen Vertretern im Nachbarschaftsverband Karlsruhe der Stellung- nahme des NVK zu diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit gleichem Tenor ebenfalls zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Allgemeines Die Firma EDEKA Südwestfleisch GmbH beabsichtigt in Rheinstetten-Forchheim östlich des Messerings und nördlich der Messeallee einen Fleisch- und Wurstwarenfabrikationsbetrieb einschließlich Kommissionier- und Versandzentrum zu entwickeln. Der geplante Betrieb dient der Versorgung der EDEKA-Märkte im gesamten südwestdeutschen Raum mit Fleisch- und Wurstwaren. Im Februar 2008 hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten den Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für dieses Projekt gefasst. Mit Datum vom 04.08.2008 wird nun die Stadt Karlsruhe als Nachbargemeinde um Stellung- nahme zum Bebauungsplan gebeten. Die Stadt Karlsruhe hat im Vorfeld (siehe Vorlage PLA am 30.04.08, TOP 2) bereits darauf hingewiesen, dass von dem Werk auch Auswirkungen auf das Gebiet der Stadt Karlsruhe zu erwarten sind. Dies betrifft Aspekte des Verkehrs, der Lärmbelastung, des Klima- und Im- missionsschutzes, der Entsorgung, der Naherholung und des Landschaftsbildes. In Ergän- zung dazu sind auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Messe Karlsruhe an die Gestaltung der Betriebsgebäude sowie des gesamten Geländes besondere Anforderungen zu stellen. Die Stadt Karlsruhe hat ein eigenes Verkehrsgutachten zum Vorhaben in Auftrag gegeben, welches im nachfolgenden Kapitel kurz erläutert wird. Ebenfalls im nachfolgenden Kapitel erläutert sind der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich Umweltbe- richt und folgende Gutachten: Schalltechnisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Lufthygie- nische Bewertung, Klimatische Betrachtungen, Lokalklimatische Berechnungen, Versicke- rungsgutachten. Alle Gutachten wurden kritisch gegengelesen und teilweise unter Hinzuzie- hen externer Berater auf Plausibilität geprüft. Das abschließende faunistische Gutachten ist der Offenlage nicht beigefügt. Zusammenfassende Betrachtung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Allgemeines zum Vorhaben Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 20 ha, davon sind 69.160 m² mit Gebäuden und Gebäudeteilen überbaute Grundstücksflä- che und 43.100 m² private Verkehrsfläche, einschließlich der Fläche für Stellplätze. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Die Über- bauung des Grundstücks erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Gebäudehöhen werden im Produktions- und Logistikbereich auf bis zu 12,50 m bzw. 16,50 m und 20,50 m sowie im Bereich des geplanten Hochregallagers auf 29,50 m be- grenzt. Für die Nutzung der Dachflächen zum Zwecke der Gewinnung regenerativer Ener- gien sowie für technisch notwendige Anlagen (z. B. Schornsteine) wird, mit Ausnahme des Hochregallagers, eine Überschreitung der Höhenbegrenzung (Solarpaneele o. ä. bis zu 3 m) zugelassen. Im Endausbau sind nach Aussagen des Vorhabenträgers 726 Mitarbeiter vorgesehen. Es wird an sieben Tagen die Woche gearbeitet. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung liegt im Endausbau bei ca. 400 Lkw- und 800 Pkw-Fahrten täglich. Die verkehrliche Er- schließung erfolgt über die K 3581 und die B 3 mit Anschluss an die BAB (A 5), bezie- hungsweise den Messering und die B 36 . Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Versorgung mit Frischwasser erfolgt über das öffentliche Netz. Nach Bebauungsplan soll das anfallende Abwasser mittels einer Druckrohrleitung in das öffentliche Kanalnetz abge- führt werden. Eine Abwasservorbehandlung findet auf dem Betriebsgelände statt (siehe hierzu auch Ausführungen zur Entsorgung/Stadtentwässerung/Geruchsemission in der Stel- lungnahme der Stadt Karlsruhe). Umweltbericht Der Umweltbericht beschreibt zunächst die gegenwärtige Situation der Umwelt im Wirkungs- kreis des Vorhabens und führt die Auswirkungen desselben auf die einzelnen Umweltgüter auf. Die Kompensationsmaßnahmen zum Zweck des naturschutzfachlichen Ausgleichs des Eingriffs werden erläutert. Die im Umweltbericht angeführte Faunistische Untersuchung ist dem Bebauungsplan nicht beigelegt worden. Aus den genannten Ausführungen ergibt sich keine Betroffenheit der Stadt Karlsruhe. Schalltechnisches Gutachten Das Lärmgutachten nach TA-Lärm berücksichtigt folgende geräuschrelevante Betriebstätig- keiten: - 823 PKW- und 418 LKW- Fahrten sowie Parkvorgänge von Beschäftigten und Besu- chern - An- und Abfahrt sowie Be- und Entladetätigkeiten mit Rangiervorgängen von LKW, Küh- lung der LKW, Warten am Werkstor - Betrieb der Frisch- und Abluftzufuhr - Betrieb der Kühlaggregate - Betrieb der Heizung Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. Damit sind die Belas- tungen des geplanten Fleischwerkes im Sinne der TA-Lärm als nicht relevant einzu- stufen. Folgende Werte wurden dabei für die Immissionsorte auf Gemarkung Karlsruhe be- rechnet: Tag dB(A) Nacht dB(A) Differenz dB(A)des Nachtwertes zur TA- Lärm Wachenburger Weg 46-48 (2.OG) Heidenstücker 29,5 27,0 13 (WA) Wachenburger Weg 46-48 (1OG) Heidenstücker 28,9 26,3 13,7 (WA) Eugen-Geck-Straße 11 (8.OG) Oberreut 29,7 27,2 7,8 (WR) Eugen-Geck-Straße 11 (8.OG) Oberreut 28,7 26,0 9,0 (WR) Eugen-Geck-Straße 18 (8.OG) Oberreut 31,6 29,1 5,9 (WR) Eugen-Geck-Straße 18 (8.OG) Oberreut 30,4 27,8 7,2 (WR) Die Ausführungen und Bewertungen der beiden Gutachten basieren auf einer korrekten An- wendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und erscheinen plausibel. Verkehrsgutachten Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte der VLärmSchR 97 nicht erreicht oder überschritten werden (zur eingeschränkten Plausibilität der VLärmSchR 97 siehe auch Ausführungen zum Verkehrslärm in der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe). Die Verkehrszunahme liegt demnach mit Ausnahme vom Messering im PKW-Verkehr bei 10 % oder darunter und im LKW-Verkehr im Bereich B 36 bei 2-3 % (bzw. der südlichen Messeal- lee bei 123 % und der K 3581 bei 75 %). Für die Prüfung wurde eine Modellberechnung für den Bereich Silberstreifen und B 36 durchgeführt. Für den Nachtzeitraum wird mit einer Pe- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 gelerhöhung um 4,5 dB(A) im Bereich Silberstreifen und 2,5 dB(A) im Bereich der B 36/Messering gerechnet. Verkehrsgutachten der Stadt Karlsruhe Der von möglichen verkehrlichen Wirkungen betroffene Netzabschnitt auf Karlsruher Ge- markung kann auf den südlichen Ortseingangsbereich der Stadt Karlsruhe im Zuge der B 36 eingegrenzt werden und umfasst folgende relevante Knotenpunkte:  B 36 / Rheinhafenstraße  B 36 / Daxlander Straße / Zeppelinstraße  Entenfang (Michelinstraße / Lameystraße / Rheinstraße)  B 36 / Honsellstraße / Starckstraße Die in den Gutachten von Modus-Consult (Verkehrsuntersuchung und Schalltechnisches Gutachten zum Edeka Fleischwerk) dokumentierten verkehrlichen Kenngrößen für die ge- planten gewerblichen Nutzungen wurden durch das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro Habermehl+Follmann auf Plausibilität geprüft. Anschließend wurde die für den zu untersu- chenden Netzabschnitt im Stadtgebiet Karlsruhe maßgebende zusätzliche Verkehrsnachfra- ge ermittelt und in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe deren Verteilung auf relevante Rou- ten im Netz abgeschätzt. Für die obengenannten lichtsignalgeregelten Knotenpunkte wur- den abschließend die Auswirkungen der Mehrverkehre auf die Qualität des Verkehrsablaufs anhand von standardisierten Verfahren zur Leistungsfähigkeitsberechnung ermittelt. Bereits aus den richtungsbezogenen Angaben für die auf Karlsruhe bezogenen Neuverkeh- re ist ersichtlich, dass die Hauptlastrichtung der Neuverkehre (morgens in / abends aus Richtung Rheinstetten) entgegen der Hauptlastrichtung der Pendlerverkehre (morgens in / abends aus Richtung Karlsruhe) im betrachteten Netzabschnitt verläuft und somit unkritisch ist. Im Rahmen der Leistungsfähigkeitsberechnungen wurde für jeden der vier betrachteten lichtsignalgeregelten Knotenpunkte die maßgebende Konfliktsumme (maximale Summe zu- einander kritischer Fahrstreifenbelastungen von Strömen, die nur nacheinander die Konflikt- fläche im Knotenpunktsbereich befahren können) jeweils für die morgendliche und die abendliche Spitzenstunde ermittelt. Hierbei ergibt sich in der Morgenspitze an den Knoten- punkten B 36 / Rheinhafenstraße, B 36 / Daxlander Straße und B 36/ Honsellstraße ein An- stieg der maßgebenden Konfliktsumme von ca. 1 % (Entenfang < 1 %) und in der Abend- spitze an allen untersuchten Knotenpunkten ein Anstieg der Konfliktsumme von unter 1 %. Damit liegt der Anteil der Neuverkehre an der Konfliktsumme laut Gutachten deutlich unter dem üblichen Betrag werktäglicher Belastungsschwankungen (ca. +/- 5 %). Daraus kann gefolgert werden, dass laut Gutachten – unabhängig von der derzeitigen Aus- lastung der betrachteten Knotenpunkte – der Beitrag der zu erwartenden Neuverkehre aus dem EDEKA-Fleischwerk unerheblich für die Qualität des Verkehrsablaufs im unter- suchten Netzabschnitt im Zuge der B 36 im Stadtgebiet Karlsruhe ist. Lufthygienische Bewertung Im Rahmen des vorgelegten Geruchsgutachtens werden zwei Varianten der Abluftreinigung für die Koch- und Räucheranlage mit unterschiedlichen Abluftreinigungen betrachtet: Eine thermische Abgasreinigung (Variante 1) und eine Abluftreinigung über Wäscher/Konden- satoren (Variante 2). Beide Verfahren sind in der VDI-Richtlinie 2595 Blatt 1 aufgeführt und entsprechen somit dem Stand der Technik. Ein Vergleich der beiden Varianten in Bezug auf den Wirkungsgrad und deren Umweltbilanz ist aus dem Gutachten nicht zu erkennen. Das Ergebnis der Ausbreitungsberechnung im Gutachten ergibt für die nächstgelegene Wohnbebauung auf Karlsruher Gemarkung bezogen auf Variante 2 einschl. der Abwasser- anlage eine Geruchswahrnehmungshäufigkeit im Normalbetrieb von < 0,5 % der Jahres- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 stunden nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Danach treten nur irrelevante Belas- tungen auf. Die Irrelevanzschwelle ist nach GIRL erst bei einer Belastung über 2 % über- schritten. Bei Variante 1 wäre die verursachte Belastung laut Gutachten ebenfalls als irrele- vant zu werten. (Welche Variante zum Einsatz kommt ist dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu entnehmen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine IVU- Anlage.) Klimatische Betrachtungen und lokalklimatische Berechnungen Das vorgelegte Klimagutachten stützt sich zur Bewertung der Auswirkungen im Wesentli- chen auf vorhandene Erkenntnisse der Untersuchung „Belastungsgrenzen Raum Karlsruhe“ und Analogieschlüsse aus der Fachliteratur. Ergebnis: Kaltluftabflüsse sind im Gebiet ohne- hin nicht vorhanden. Auswirkungen auf bodennahe Windströmungen, thermische Verhältnis- se und Flurwinde bzw. Belüftungsbahnen seien zwar gegeben, aber nur im direkten Umfeld der Planfläche relevant. Ab einer Entfernung von etwa 350 m in Hauptwindrichtung seien entsprechende Störwirkungen des Baukörpers bereits wieder abgeklungen, d. h. für die angrenzende Karlsruher Wohnbebauung wären, laut dem Klimagutachten zum Vorha- benbezogenen Bebauungsplan, keine Auswirkungen zu erwarten. Interessant ist sicher- lich, dass bezogen auf die Belüftungsbahnen die im Vorfeld monierte „Riegelwirkung“ im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung im Westen zumindest eingeschränkt bestä- tigt wird (S. 30). Allerdings seien auch hier die Auswirkungen nur lokal begrenzt, d. h. für die Belüftungsbahn Richtung Karlsruhe (nördlich gelegene Wohnbebauung) ergeben sich auf- grund der Entfernung laut Gutachten keine negativen Effekte. Diese Ergebnisse werden im Gutachten durch eine mikroskalige Modellierung für drei aus- gewählte Sommer-Wetterlagen bestätigt. So sind außerhalb des Plangebiets in den Tag- stunden keine Erhöhungen der bodennahen Lufttemperaturen nachweisbar. In den Abend- stunden ist zwar eine verringerte Abkühlung der umgebenden Flächen zu erwarten. Aller- dings beträgt die errechnete Erhöhung nur 0,2 Kelvin und beschränkt sich auf einen Radius von bis zu 400 m in Strömungsrichtung. Auswirkungen auf die in Karlsruhe angrenzende Wohnbebauung seien demnach, laut Klimagutachten zum Vorhabenbezogenen Be- bauungsplan, auch durch die Simulationsergebnisse auszuschließen. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat ein ergänzendes Klimagutachten zur Bewertung der Gesamtsituation im Zusammenspiel mit der vorhandenen Bebauung im Westen (Neue Messe, Gewerbegebiet) in Auftrag gegeben, welches mittlerweile vorliegt. Im Ergebnis wird bestätigt, dass die klimatischen Auswirkungen in Siedlungsbereichen – bei isolierter Betrachtung des Fleischwerkes – nur sehr gering sind. Andererseits werden aber in der Summe aller Einzelprojekte sicher spürbare Auswir- kungen vorhanden sein, weshalb aus klimatischer Sicht eine Freihaltung der gesam- ten Luftleitbahn zwischen Hardtwald und B 36 zu empfehlen gewesen wäre. Versickerungsgutachten Das Versickerungsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass anfallendes Regenwasser von Dachflächen und Außenanlagenflächen auf dem Gelände über Mulden versickert werden kann. Diese Wirtschaftsweise ist im Bebauungsplan festgesetzt. Aus den genannten Aus- führungen ergibt sich keine Betroffenheit der Stadt Karlsruhe. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Stellungnahme Stadt Karlsruhe Wie sich die Stadt Karlsruhe zur Änderung des Flächennutzungsplans einbringen wird, be- hält sie sich bis zum abschließenden Beschluss der Einzeländerungen des Flächennut- zungsplans im Rahmen einer Verbandsversammlung weiterhin offen. Auf dieser Maßstabs- und Planungsebene wird Karlsruhe eine sorgfältige Abwägung aller Aspekte vornehmen. Hierzu gehört auch das Ergebnis des vom Nachbarschaftsverband beantragten Zielabwei- chungsverfahrens, das voraussichtlich bis Mitte September 2008 vorliegen wird. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses des Verfahrens zur Zielabweichung vom Regio- nalplan und der Aufnahme der Planung in den Flächennutzungsplan gibt die Stadt Karlsru- he, im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim, fol- gende Stellungnahme ab: Die Stadt Karlsruhe sieht einerseits die Notwendigkeit, die kritischen Aspekte Landschafts- bild und Naherholung, Stadtgestaltung und Architektur sowie andererseits die wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für die Region zu thematisieren. Daher bittet sie die Stadt Rheinstetten, diese Belange gebührend zu berücksichtigen und im Sinne einer guten nach- barschaftlichen Zusammenarbeit auch die Interessen Karlsruhes in ihre Abwägung einflie- ßen zu lassen. Landschaftsbild und Naherholung Das Planvorhaben bezieht sich auf eine direkt an das Karlsruher Landschaftsschutzgebiet „Südliche Hardt“ angrenzende Fläche. Hier befindet sich ein Erholungsschwerpunkt insbe- sondere für die Bewohner der Heidenstückersiedlung und aus Oberreut. So führt ein stark frequentierter Wander- und Radweg (Kutschenweg) direkt am östlichen Rand des Plange- biets vorbei. Der offene, noch unbebaute Freiraum zwischen Hardtwald und Epplesee bzw. dem Ortsteil Silberstreifen ist wichtig für das Landschaftserleben im Umfeld der südlichen Stadtteile von Karlsruhe. Der Erholungswert des Raumes wird durch den Flächenverlust und betriebsbedingte Störwirkungen im Umfeld stark vermindert. Als entsprechend erheblich ist der Eingriff zu beurteilen. Darüber hinaus ist die vorgenommene Beurteilung des Landschaftsbildes nicht nachvoll- ziehbar. Die Hardtplatten sind ein Landschaftsraum, der sich durch Wald mit lichten Wald- mänteln und in der Regel wenig strukturierten Ackerflächen, Einzelgehölzen und grasigen Wegrainen auszeichnet. Diese typische Situation mit Wald-/Offenlandübergängen ist hier - in der Tat vorbelastet durch das Messegelände im Westen - vorzufinden. Das Planvorhaben wird diese Situation nachhaltig beeinträchtigen. Eine davon losgelöste ausschließliche Be- trachtung als „monotone landwirtschaftliche Nutzung“ greift zu kurz. Durch die geplante Höhe einzelner Gebäudeteile von ca. 30 m (Hochregallager), die über die Baumhöhe und über die Höhe der Messegebäude reicht, wird das Bauwerk zudem eine landschaftsbildprägende und städtebaulich bedeutsame Fernwirkung haben. Weiträumige Sichtbeziehungen z. B. von den Waldrändern der Hardt in die offene Kulturlandschaft nach Süden bzw. Südwesten werden gestört. Aus dem nach unserer Auffassung zu niedrigen Bewertungsansatz des Eingriffs in die Landschaft resultiert eine unzureichende Berücksich- tigung bei der Kompensation. Die geplanten Eingrünungsmaßnahmen sollten zur Abmilderung von Auswirkungen wesent- lich umfangreicher ausgeprägt und auf jeden Fall für einzelne Flächen verbindlich festge- setzt werden. Geprüft werden sollte ein Verschieben der gesamten Anlage in westliche Rich- tung zugunsten der Freihaltung von Flächen auf der östlichen Seite. Die 2,5 m hohe Einfrie- dung des Grundstücks (Zaunanlage) sollte im Norden und im Osten, entlang des Kutschen- wegs, großzügig, um mindestens 10 m, von demselben abrücken, um den Übergang in die Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Landschaft zu verbessern. Die extensive Wiesenlandschaft könnte sich dann entlang des Kutschenwegs entfalten. Diese neue Festsetzung des Bebauungsplans würde dann auch den Darstellungen in der Visualisierung zum Bebauungsplan entsprechen. Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ist im Osten entlang des Kutschenwegs und im Norden im Bebauungsplan einschließlich der Standorte festzusetzen und zu sichern. Ebenfalls festzusetzen und zu sichern sind die für den Ausgleich benötigten Wiesenflächen im Osten des Plangebiets. Im Süden sollte der Übergang zur Landschaft durch die Anpflan- zung von Sträuchern befördert werden, hiermit würde außerdem die Einsehbarkeit auf das Betriebsgelände und den dazugehörigen Parkplatz eingeschränkt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Bepflanzung der Übergang in die Landschaft heraus zu stellen ist. Zu diesem Zweck sind Wildgehölze im Übergang zu verwenden. Fremd- und Formgehölze sind hier auszuschließen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt eine maximale Grundflächenzahl von 0,4 fest und bleibt somit unter der Obergrenze der für Gewerbegebiete zulässigen Grundflächenzahl von 0,8. Durch die gleichzeitige Festlegung der Freibereiche als private Grünfläche wird die Fläche allerdings dem Baugrundstück entzogen, wodurch sich inkongruente Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung ergeben. Diese werden auch durch die genannten Kenndaten der Planung nicht klar lesbar. Wir gehen davon aus, dass die als private Grünflä- che und als Fläche für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft festgesetzten Freibereiche einer weiteren Überbauung - auch durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche - nicht zur Verfügung stehen. Die Abwasservorbehandlungsanlage im Nordosten des Plangebiets ist in seiner Lage so weit vom Kutschenweg abzurücken, dass Immissionen auf den Kutschenweg unterbleiben. Es wird empfohlen, die Anlage auf dem Grundstück der Hauptanlage räumlich näher zuzu- ordnen. Um den Eintrag schädlicher Immissionen durch den LKW-Verkehr bzw. der LKW- Aufstaufläche auf den Kutschenweg zu minimieren, sollte der innere Erschließungsweg auf dem Grundstück möglichst weit vom Kutschenweg abrücken. Klima Das Vorhaben bewirkt, laut Gutachten, keine relevante bzw. „spürbare“ Verschlechterung des Karlsruher Klimas, da die Störwirkung des Baukörpers auf die Windverhältnisse bereits 350 m hinter dem Gebäude abgeklungen ist. Unsere Bitte, das Vorhaben hinsichtlich seiner klimatischen Auswirkungen auch im Zusammenhang mit der Bebauung der neuen Messe und dem anliegenden Gewerbegebiet zu untersuchen, um die Gefahr einer „Riegelwirkung“ auszuschließen, hat der Nachbarschaftsverband aufgegriffen. Grundsätzlich sehen wir die Ausdehnung der Bebauung in das Kaltluftsammelgebiet kritisch. Besonders im Hinblick auf weitere Überbauungsabsichten für angrenzende Flächen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich durch eine Summation weiterer Vorhaben die klimatische Situation in den Sied- lungsbereichen verschlechtern wird. Eine weitere bauliche Entwicklung der landwirtschaftli- chen Fläche im näheren Umfeld ist daher aus heutiger Sicht kritisch zu betrachten. Verkehr Die verkehrlichen Auswirkungen, auf Grund der zu erwartenden Neuverkehre aus dem EDEKA-Fleischwerk, auf die Karlsruher Gemarkung wird, auch nach besonderer Betrach- tung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte, als unerheblich für die Qualität des Verkehrsablaufs im untersuchten Netzabschnitt im Zuge der B 36 im Stadtgebiet Karls- ruhe betrachtet. Wir bitten jedoch darum im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit EDEKA, die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der LKW-Verkehre dauerhaft sicher zu stellen. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Verkehrslärm Die Auswirkungen des Mehrverkehrs auf der B 36 im Gemarkungsbereich der Stadt Karlsru- he sind im schalltechnischen Gutachten nicht explizit beschrieben. Allerdings kann aus den Analyse- und Prognoseverkehrsdaten abgeleitet werden, dass die Lärmpegelerhöhung mit < 1 dB(A) deutlich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt. Anhalt zur Höhe der Bestandsbelastung liefert der untersuchte Immissionsort 12 (Messering 8) mit ca. 62 dB(A) tags und ca. 55 dB(A) nachts. Sie liegt damit über den Lärmgrenzwerten der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für ein Wohngebiet. Mit vergleichbaren Belastungen ist auch im südlichen Siedlungsbereich der Stadt Karlsruhe zu rechnen. Dies wird in der Abwägung betroffener Belange angemessen zu berücksichtigen sein. Die Stadt Karlsruhe empfiehlt im Übrigen grundsätzlich die Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die 16. BImSchV anstelle der verwendeten „Grenzwerte der Lärmsanierung“ der VLärmSchR 97 der Begründung des Bebauungsplans zu Grunde zu legen. Anlagenbezogener Lärm Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte der TA- Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Beurteilung des Nachtzeitraums auf die ungünstigste Stunde abgestellt werden muss. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist nicht plausibel dargestellt worden und sollte in der weiteren Bearbeitung aufgearbeitet werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Belastungen des geplanten Fleischwerkes im Sinne der TA-Lärm als für Karlsruhe nicht relevant einzustufen sind. Der Schutz der Karlsruher Gemarkung vor schädlichen Umwelt- einwirkungen durch Geräusche ist somit im Sinne der TA-Lärm gewährleistet. Anlagenbezogene Geruchsemissionen Die verwendeten Anlagen entsprechen dem Stand der Technik und werden im Immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren weitergehend geprüft. Die Geruchswahrneh- mungshäufigkeit auf Karlsruher Gemarkung beträgt laut Gutachten im Normalbetrieb unter 0,5 % der Jahresstunden. Diese Belastung gilt in der Geruchsimmissionsrichtlinie als irrele- vant. Trotzdem sollten Regelungen getroffen werden, für den Fall, dass diese Werte über- schritten werden (z.B. durch Defekt einer Filteranlage..). Entsorgung / Stadtentwässerung/ Geruchsemissionen Zwischen der Gemeinde Rheinstetten und der Stadt Karlsruhe besteht eine öffentlich- rechtliche Abwasserübernahmevereinbarung mit einer maximalen Übernahmemenge von 105 l/s Abwasser aus dem Stadtteil Forchheim. Durch das zusätzliche Abwasser vom Fleischwerk EDEKA kann Rheinstetten dieses vereinbarte Abwasserkontingent von 105 l/s nur einhalten, indem Rheinstetten auf seiner Gemarkung eine zusätzliche Regenwasser- rückhaltung baut. Der Betrieb dieses Rückhaltebeckens ist vor Einleitung des Abwassers von EDEKA sicherzustellen. Für die zusätzliche Schmutzfracht vom Fleischwerk EDEKA, die bei ca. 2,4 % der gesamten Schmutzfracht des Klärwerkes Karlsruhe liegt, ist im Klärwerk eine ausreichende Behand- lungskapazität vorhanden. Durch das zusätzliche Schmutzwasser von Rheinstetten muss auch das Zentrale Regen- wasserbehandlungskonzept für das gesamte Einzugsgebiet des Klärwerkes Karlsruhe er- weitert werden. Ein Gutachten ergab, dass das Volumen des Zentralen Regenüberlaufbe- ckens im Klärwerk Karlsruhe von bisher ca. 18.000 m³ um 430 m³ erweitert werden muss. Die geschätzten Baukosten von ca. 350.000 € sind von Rheinstetten zu tragen. Der Abwassertransport vom Fleischwerk bis zum Sammelkanal auf Rheinstettener Gemar- kung erfolgt über eine ca. 1,5 km lange Druckrohrleitung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sowohl beim Übergang von der Druckleitung zum Sammelkanal als auch aus dem Sammelkanal durch das Karlsruher Stadtgebiet zu Geruchemissionen kommt. Vom Betreiber des Fleischwerkes sind daher entsprechende Vorkehrungen wie ausreichende Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Spülintervalle mit Luft oder Wasser oder die Zugabe von geruchshemmenden Chemikalien vorzusehen. Nach dem bestehenden Abwasserübernahmevertrag §3 (6) ist Rheinstetten verpflichtet, gegen Geruchsbelästigungen die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zur Beur- teilung der Geruchssituation wird ein Gutachter hinzugezogen. Der Gutachter nimmt eine Beweissicherung der Geruchsintensität vom Abwassersammelkanal auf dem Stadtgebiet Karlsruhe vor Inbetriebnahme des Fleischwerkes und eine Bestandsaufnahme nach Inbe- triebnahme des Fleischwerkes vor. Die Kosten des Gutachters sind von Rheinstetten zu tragen. Mit der Gemeinde Rheinstetten muss daher der bestehende öffentlich-rechtliche Abwas- serübernahmevertrag ergänzt werden, in dem  der Bau des Rückhaltebeckens auf der Gemarkung Rheinstetten,  die Übernahme der Kosten von 350.000 € für die zusätzliche Regenwasserbehandlung in Karlsruhe,  die Kosten für den Gutachter für die Beurteilung der Geruchsemissionen (siehe Gliede- rungspunkt: transportbedingte Geruchsemissionen) festgelegt werden. Schutzgut Grundwasser Das Planvorhaben liegt in seiner gesamten Größe in der Schutzzone III B des Wasser- schutzgebietes Kastenwört der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Der Umweltbericht zum Vor- habenbezogenen Bebauungsplan stellt fest, dass im Untersuchungsgebiet eine hohe Emp- findlichkeit des Grundwassers gegenüber baubedingten und betriebsbedingten Schadstoffe- inträgen besteht, da die überdeckenden Bodenschichten in weiten Teilen nur eine sehr ge- ringe Filter- und Pufferfunktion besitzen. Vor diesem Hintergrund sind aus Gründen des Grundwasserschutzes alle im Bebauungsplan beschriebenen Vorgaben und Maßnahmen umzusetzen, die dem Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser entgegenwirken. Stadtgestaltung und Architektur In der unmittelbaren Nachbarschaft zur Neuen Messe ist ein besonderes Augenmerk auf die städtebauliche Gestaltung des Gesamtareals sowie auf die architektonische Ausbildung des großen Gebäudekomplexes zu legen. Dieser Aspekt ist von uns bereits gefordert worden und wurde bisher nicht nachvollziehbar in die Gestaltung des Baukörpers eingearbeitet. Die Gliederung des Baukörpers nach den Produktionsbereichen und internen Abläufen reicht nicht aus, um eine differenzierte anspruchsvolle Gewerbearchitektur zu schaffen. Die Ver- kleidung mit profilierten PU-Paneelelementen ist ein gängiges low-tech Material, das keine besondere Wertigkeit ausstrahlt. Die in der Begründung genannten großzügigen Fensterflä- chen verschwinden optisch aufgrund der Größe der Fassaden. Sie sind zudem vornehmlich im EG angesiedelt und bewirken somit keine verbesserte Fernwirkung des Gebäudes. Zu- dem ist gestalterisch versäumt worden, die Fensteröffnungen als gliedernde Fassadenele- mente einzubauen, die das großkubaturige Bauwerk hätten optisch auflösen bzw. verfeinern können. Gemeinsam mit den Baukörpern ergibt sich das Bild eines nicht nach architektoni- schen, sondern allein nach effizienten Gesichtspunkten gestalteten Gebäudes. Die Festsetzungen der Werbeanlagen sind weiter einzugrenzen. Entlang des Kutschen- wegs, sollen keine Werbeanlagen sichtbar sein und daher im Bebauungsplan auszuschlie- ßen. Der Einsatz beleuchteter oder selbst leuchtender Werbeanlagen an anderer Stelle soll- te aufgrund negativer Effekte für die Tierwelt stark eingeschränkt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim zu und empfiehlt den städ- tischen Vertretern im Nachbarschaftsverband Karlsruhe der Stellungnahme des NVK zu diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit gleichem Tenor ebenfalls zuzustimmen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. September 2008