EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten-Forchheim: Einzeländerungsverfahren des Flächennutzungsplans

Vorlage: 20872
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.09.2008

    TOP: 11.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Edeka-Einzeländerungsverfahren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1508 11 a öffentlich Dez. 6 EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten-Forchheim: Einzeländerungsverfahren des Flächennutzungsplanes Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.07.2008 9 Ablehnung des Aufstellungsbe- schlusses zur Einzeländerung Planungsausschuss 09.09.2008 2 c Gemeinderat 23.09.2008 11 a Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat empfiehlt, dass die Stadt Karlsruhe in Kenntnis der Unterlagen, die den städtischen Vertretern in der Verbandsversammlung zugegangen sind, mit ihrem Votum in der Verbandsversammlung des NVK dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Ein- zeländerungsverfahren für das „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten- Forchheim zustimmt. Bei den Unterlagen für die Verbandsversammlung handelt es sich um die auszulegenden Plan-Unterlagen, die abgegebenen Stellungnahmen sowie das Klimagutachten, das der NVK vergeben hat. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Rheinstetten beabsichtigt, für die Realisierung eines Fleischwerkes der Firma EDEKA ein ca. 20 ha großes Gewerbeareal zwischen dem neuen Segelfluggelände und dem „Gewerbegebiet Neue Messe“ auszuweisen und hat hierfür die Aufstellung eines Vor- habenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Parallel dazu soll auf Antrag der Stadt Rheinstetten der Flächennutzungsplan (FNP) 2010, der hier noch landwirtschaftliche Fläche darstellt, entsprechend geändert werden. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe hat sich bereits mit der städtischen Stellung- nahme sowohl zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan am 30.04.2008 als auch zur Flä- chennutzungsplanänderung am 24.06.2008 jeweils im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der zwei Verfahren befasst. Die Stellungnahmen verwiesen auf noch fehlende Untersuchun- gen und Informationen zu diesem großen Vorhaben und formulierten daher im Wesentlichen offene Fragestellungen. In der Sitzung vom 15.07.2008 war es einstimmiger Wunsch des Gremiums, dass der für das Einzeländerungsverfahren zuständige Nachbarschaftsverband keine Verfahrensschritte angehen möge, die ein positives Signal für dieses Vorhaben senden könnten, solange keine erläuternden, aussagekräftigen Unterlagen vorliegen. In der Zwischenzeit ist die Stadt Karls- ruhe von der Stadt Rheinstetten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bereits ein zwei- tes Mal – nämlich im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 (2) BauGB – um Stel- lungnahme gebeten worden. Dem Bebauungsplan lagen diesmal umfassende Unterlagen und Gutachten bei (siehe TOP 2 b). Ein formeller Grund zur Verzögerung des Verfahrens kann daher von Seiten der Stadt Karlsruhe nicht mehr vorgetragen werden. In Erwägung dieser Tatsache kann die Stadt Karlsruhe in der nächsten Verbandsversamm- lung sogar nach einer ersten Prüfung der vorliegenden Unterlagen für die öffentliche Ausle- gung der FNP-Einzeländerung stimmen. Die entscheidende Abwägung und letztendlich rele- vante Entscheidung erfolgt erst nach diesem Verfahrensschritt in Kenntnis aller Gutachten und unter Abwägung aller bis dahin vorliegenden Stellungnahmen. Ist doch gerade der ei- gentliche Sinn der öffentlichen Auslegung, dass diese Zeit von der Öffentlichkeit, den Behör- den aber auch von den Entscheidungsträgern dazu genutzt werden kann, die ausgelegten Unterlagen detailliert auszuwerten und als Grundlage zur Meinungsbildung zu nutzen. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme der gewerblichen Baufläche in den Flä- chennutzungsplan, die die Realisierung des „EDEKA-Fleischwerks“ überhaupt erst ermög- licht, ist demzufolge erst im Rahmen des abschließenden Beschlusses zu fällen. Um den berechtigten Antrag der Stadt Rheinstetten an den Nachbarschaftsverband Karlsru- he nicht zu verzögern – der NVK ist ja auch „Dienstleister“ für seine Mitgliedsgemeinden in Bezug auf die Erstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes – empfiehlt die Verwal- tung daher in der Verbandsversammlung des NVK, dem Aufstellungs- und Auslegungsbe- schluss in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Ohnehin hat die Planungsstelle des NVK im Rahmen des üblichen Verwaltungshandelns die frühzeitige Beteiligung bereits durchgeführt und die Stadt Karlsruhe dazu auch schon Stellung genommen. Weiterhin empfiehlt die Verwaltung, dem Beschluss der öffentlichen Auslegung nicht von vornherein ablehnend gegenüber zu stehen sondern die Unterlagen zu prüfen. Im Falle ei- nes positiven Prüfergebnisses soll auch die öffentliche Auslegung der FNP-Einzeländerung beschlossen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat empfiehlt, dass die Stadt Karlsruhe in Kenntnis der Unterlagen, die den städtischen Vertretern in der Verbandsversammlung zugegangen sind, mit ihrem Votum in der Verbandsversammlung des NVK dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Ein- zeländerungsverfahren für das „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten- Forchheim zustimmt. Bei den Unterlagen für die Verbandsversammlung handelt es sich um die auszulegenden Plan-Unterlagen, die abgegebenen Stellungnahmen sowie das Klimagutachten, das der NVK vergeben hat. Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. September 2008