Weiterentwicklung und Förderung familienentlastender Dienste (FED) auf dem Gebiet der Behindertenhilfe
| Vorlage: | 20871 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.09.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1504 7 öffentlich Dez. 3 Weiterentwicklung und Förderung familienentlastender Dienste (FED) auf dem Gebiet der Behindertenhilfe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 23.07.2008 4 Empfehlung Gemeinderat 23.09.2008 7 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, zur Fortführung der familienentlastenden Dienste und Weiterentwicklung dieser niedrigschwelligen Angebotsform ab dem Jahr 2009 eine kommunale Mitfinanzierung der Kosten der nach der Verwaltungsvorschrift des Ministe- riums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung fami- lienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (VwV FED vom 22.03.2006) förderfähigen Maßnahmen zu bewilligen. Die kommunale Förderung ist dabei eine Komplementärförderung zur Landesförderung und wird in gleicher Höhe der im jeweiligen Antragsjahr tatsächlich erfolgten Landesförderung gewährt. Die Förderung erfolgt an die noch zu bildende Antragsgemeinschaft und wird nach den Vorgaben des Landes abgerechnet. Im Haushaltsjahr 2009 werden 40.000,00 € und im Haushaltsjahr 2010 50.000,00 € hierfür bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2009: 40.000,00 € 2010: 50.000,00 € - vorbehaltlich der Finanzierbarkeit - 90.000,00 € jährliche Kosten ab 2011 rund 70.000,00 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die notwendige Finanzierung ist innerhalb des Sozialbudgets sicherzustellen. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Weiterentwicklung und Förderung familienentlastender Dienste (FED) auf dem Gebiet der Behindertenhilfe Familienentlastende Dienste sollen die Teilhabe behinderter Menschen, auch von schwer- und schwerstbehinderten Menschen, am Leben in der Gemeinschaft fördern und Familien, die ein behindertes Familienmitglied betreuen, unterstützen und ent- lasten. Die Angebote sind auch an behinderte Personen gerichtet, die im Ambulant Betreuten Wohnen versorgt werden. Geistig und/oder körperlich behinderten Men- schen soll durch die Unterstützung mit familienentlastenden Diensten möglichst langfristig ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglicht werden. Schwerpunkte der familienentlastenden Dienste sind Gruppen- und Tagesbetreuun- gen, individuelle Einzelbetreuungen und Kurzzeitunterbringungen. Neben der Entlas- tung der Familie in der Pflege und Betreuung trägt dieses Angebot auch dazu bei, behinderte Menschen in ihrer Verselbständigung, Integration und Selbstbestimmung zu fördern. Die Angebote der familienentlastenden Dienste bestehen seit vielen Jahren und sind den Diensten und Beratungsstellen in Karlsruhe bekannt. Diese vermitteln Kinder und Jugendliche in die Angebote und arbeiten gut vernetzt mit den Trägern zusam- men. In den vergangenen Jahren wurden die Angebote von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege schrittweise ausgebaut. Es besteht ein vielfältiges und breit ge- streutes Angebot, welches ständig dem sich ändernden Bedarf und den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen angepasst und untereinander abgestimmt wird. Im Stadtgebiet Karlsruhe sind folgende Anbieter tätig: Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V., Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte gGmbH, Caritasverband Karlsruhe e. V., Eltern und Freunde für Integration e. V. Karlsruhe. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Angebote in Karlsruhe Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Die Lebenshilfe bietet ein umfangreiches Angebot an stundenweisen Gruppenbe- treuungen für Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters. Die Angebote bein- halten derzeit Mädchengruppen, Reitangebote, Tanz- und Bewegungsangebote, Taekwondo, Musikangebote und vieles mehr. Die stundenweisen Gruppenangebote laufen als Kurse an bis zu 18 Terminen oder auch nur an zwei Terminen. Mit diesem Angebot werden rund 75 Mädchen und Jungen aus Karlsruhe erreicht. Daneben werden über das ganze Jahr hinweg ca. 8 Tagesausflüge mit jeweils rund 5 Teil- nehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Zusätzlich gibt es noch ein Mädchen- wochenende und ein Wochenende für Kinder mit jeweils 8 bis 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Außerdem werden jährlich rund 18 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Netzwerkarbeit in Ferienangebote anderer Anbieter, wie beispielsweise des Jugendfreizeit- und Bildungswerkes des Stadtjugendausschusses e. V., vermit- telt. Für die Teilnahme an den stundenweisen Gruppenangeboten müssen die Familien zwischen 16,00 € bis 20,00 € je Termin bezahlen. Tagesbetreuungen kosten je nach Angebot rund 30,00 € bis 35,00 € je Termin. Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte gGmbH Im Rahmen des Ambulanten Dienstleistungszentrum ISB werden Menschen betreut und begleitet, die aufgrund angeborener, durch Unfall oder Krankheit erworbener Behinderung eine intensive Betreuung und Unterstützung benötigen. Die ambulante Betreuung erfolgt stunden- und tageweise in Einzel- und Gruppenbetreuung. Im Rahmen der Einzelbetreuung erfolgt vorwiegend eine Begleitung zu Freizeitaktivitä- ten, aber auch Einzelunterstützung zum Erlernen von Sozialkompetenz und zur För- derung der Selbständigkeit. Die stundenweise Gruppenbetreuung umfasst Ausflüge, gemeinsames Spielen und Basteln und einen abendlichen Clubstammtisch (Club Orange). In den Ferien findet eine Gruppentagesbetreuung an der Albschule statt. Mit dem Angebot der Einzelbetreuung werden rund 50 meist Jugendliche und junge Erwachsene aus Karlsruhe unterstützt. Mit den stundenweisen Gruppenbetreuungen werden ca. 30 bis 35 Personen erreicht. Die Tagesbetreuung im Rahmen der integ- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 rativen Ferienbetreuung wird von rund 12 Jugendlichen der Albschule in Anspruch genommen. Außerdem finden noch Wochenendbetreuungen statt. Für eine stundenweise Einzelbetreuung müssen die Familien je nach Art der Betreu- ung zwischen 10,04 € für Betreuung durch Zivildienstleistende, Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung oder Jugendliche im Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. 14,30 € für Betreuung durch ergänzende Hilfskräfte bezahlen. Die Teilnahme an ei- ner stundenweisen Gruppenmaßnahme kostet rund 25,00 € je Teilnehmer. Caritasverband Karlsruhe e. V. Der Caritasverband Karlsruhe bietet im Rahmen der familienentlastenden Dienste einen Freizeitclub für geistig behinderte Erwachsene im Alter zwischen 25 bis 60 Jahren an, die ihre Freizeit aktiv in einer Gemeinschaft gestalten möchten. Die re- gelmäßigen Angebote in Form von Workshops wie beispielsweise Malwerkstatt, Tanzangebot, Kochen, Backen, Gymnastik, geben die Möglichkeit zum selbständi- gen Handeln. Die Angebote finden einmal wöchentlich statt. Pro Clubabend werden 2 bis 3 Workshops angeboten. Mit diesem Angebot werden rund 20 geistig behinder- te Erwachsene aus Karlsruhe, die noch bei ihren Familien leben, erreicht. Die Teilnehmer/-innen bezahlen einen jährlichen Clubbeitrag in Höhe von 130,00 €. Eltern und Freunde für Integration e. V. Karlsruhe Der Verein bietet seit einigen Jahren einen Ausgehtreff für geistig behinderte Ju- gendliche im Alter zwischen 16 und 25 Jahren an. Meist alle zwei Wochen können sich die Jugendlichen an Wochenenden mit begleitenden „Coachs“, das sind gleich- altrige nicht behinderte Jugendliche, treffen und gemeinsam etwas unternehmen. Das Programm und die Aktivitäten bestimmen die Jugendlichen selbst. Die Aktivitä- ten reichen vom Besuch eines KSC-Spiels, über Disko, Theater, Kino, Kegeln, Stadtbummel mit Einkehren und anderes. Sie haben bei diesen Treffs die Möglich- keit, sich gegenseitig kennen zu lernen, Gleichgesinnte für weitere Unternehmungen zu treffen und lernen eigene Bedürfnisse zu artikulieren, Verantwortung zu über- nehmen und selbständiger zu werden. Mit diesem Angebot werden rund 20 Jugend- liche aus Karlsruhe erreicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Jugendliche, deren Eltern nicht Mitglied im Verein sind, bezahlen für dieses Angebot pauschal 20,00 € im Jahr. Alle Jugendlichen müssen ihre Aktivitäten, d. h. Eintritte, Essen und Trinken selbst bezahlen. Die jugendlichen Coachs erhalten eine Auf- wandsentschädigung. Der Ausgehtreff wird von zwei Frauen aus Karlsruhe ehren- amtlich organisiert. Förderung der familienentlastenden Dienste Die familienentlastenden Dienste werden durch das Land Baden-Württemberg ge- fördert. Für jeweils einen Versorgungsbereich, der 100.000 Einwohner umfassen soll, ist eine Förderung von bis zu 24.000,00 € möglich. Im Jahr 2006 wurden die Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg geändert. Nach der rückwirkend zum 01.06.2006 gültigen neuen Verwaltungsvorschrift des Landes für die Gewäh- rung von Zuwendungen zur Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (VwV FED vom 22.03.2006) werden zwar weiterhin pro Versor- gungsbereich 24.000 Euro gefördert, allerdings nach einer Übergangszeit ab 2009 nur noch, wenn die Kommune in gleicher Höhe mitfinanziert. Die Förderrichtlinien wurden zudem dahin gehend konkretisiert, dass die Anbieter je nach Angebot Teil- nehmerzuschüsse pro Einzelbetreuungsstunde, pro stundenweisem Gruppenange- bot bzw. pro Teilnehmer/-in in einem Gruppentagesangebot erhalten. Die Träger müssen bis 15.03. jedes Jahres die geplanten Maßnahmen darstellen und in einem Verwendungsnachweis die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen projektbezogen abrechnen. Bei der Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass die beantrag- ten Maßnahmen der Sozialplanung der Kommune entsprechen und in welcher Höhe eine kommunale Mitfinanzierung erfolgt. Die Zahl der Einzugsbereiche pro Stadt- und Landkreis bildet die Grundlage für die landesweite Verteilung der Fördermittel. Für das Versorgungsgebiet der Stadt Karlsruhe sind 2,9 Einzugsgebiete förderfähig. Dies entspricht einer Gesamtfördersumme in Höhe von 69.600,00 €. Da es in einem städtischen Versorgungsgebiet nicht sinnvoll erscheint, regionale Einzugsgebiete mit jeweils 100.000 Einwohnern festzulegen, wurde mit Zustimmung des Regierungs- präsidiums vereinbart, dass von dieser Regelung abgesehen werden kann, wenn dies der Sozialplanung der Stadt Karlsruhe entspricht. Damit sind im Einzelfall auch höhere Zuschüsse pro Träger möglich. Die Anbieter müssen ihre Angebote unterei- nander und mit der kommunalen Sozialplanung abstimmen. Die Kommune koordi- niert die Maßnahmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Für das Jahr 2008 wurden von den Anbietern Maßnahmen mit einem Gesamtförder- zuschuss in Höhe von 59.634,00 € beantragt. Damit wird der anhand der Versor- gungsgebiete mögliche Zuschuss für die Stadt Karlsruhe nicht in voller Höhe ausge- schöpft. Nach Mitteilung der Anbieter hängt dies damit zusammen, dass die fami- lienentlastenden Dienste zwar über die Landesmittel bezuschusst werden, jedoch für die einzelnen Träger nicht kostendeckend sind. Die jeweils, auch unter Berücksichti- gung der Teilnehmerentgelte, erforderlichen Eigenmittel der Träger liegen je nach Träger- und Angebotsstruktur zwischen 1.650,00 € und rund 23.500,00 € jährlich. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Familien Stundensätze von 14,30 € für eine individuelle Betreuungsstunde bzw. zwischen 20,00 € und 35,00 € für ein Gruppen- angebot nicht allzu häufig aufbringen können, da die Mittel im Rahmen der Verhinde- rungspflege in Höhe von jährlich 1.432,00 € bzw. die Mittel für niedrigschwellige Be- treuungsangebote, die im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen (derzeit jährlich 462,00 €), begrenzt sind und die Kosten ein Familienbudget zusätz- lich belasten. Die Träger bemühen sich im Einzelfall auch eine Finanzierung aus Spendenmitteln zu ermöglichen. Eine Verbesserung kann sich für die Familien nach der Reform der Pflegeversicherung ergeben, da je nach Einschränkung der Alltags- kompetenz die Beträge für niedrigschwellige Betreuungsangebote auf bis zu 2.400,00 € jährlich angehoben werden können. Damit könnten die Familien sich auch mehr Unterstützung der familienentlastenden Dienste einkaufen, sodass die Erweiterung des Angebotes wünschenswert wäre. Kommunale Mitförderung ab 2009 – Vorgehensvorschlag Nachdem bei der Weiterentwicklung der Behindertenhilfe ein besonderer Schwer- punkt darauf liegt, ein bedarfsgerechtes Netz ambulanter Hilfen zu entwickeln, sind die niedrigschwelligen offenen Hilfen und familienentlastenden Dienste ein wichtiger Baustein, um behinderten Menschen mit Unterstützung ihrer Familien ein Leben au- ßerhalb stationärer Einrichtungen in weitestgehender Selbständigkeit und Selbstbe- stimmung zu ermöglichen. Sie ergänzen und erweitern zudem die ambulanten Wohnstrukturen. Wenn erreicht werden soll, dass die Familien sich auch längerfristig der Betreuung und Versorgung ihrer behinderten Angehörigen widmen, muss die notwendige fach- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 liche und zeitliche Entlastung angeboten werden. Bereits jetzt ist bei den Anbietern erkennbar, dass vor allem die betreuenden Mütter psychisch und physisch der Be- lastung nicht dauerhaft gewachsen sind und eigene Krankheitssymptome entwi- ckeln. Wenn Familien mit der Betreuung behinderter Angehöriger an ihre Belas- tungsgrenzen gelangen und vorhandene ambulante Hilfen der Familienunterstützung nicht ausreichen, wird oftmals die Aufnahme in einer stationären Behindertenhilfeein- richtung als einzige Alternative in die Wege geleitet. Zur Vermeidung bzw. zum Hin- auszögern dieser kostenintensiven Heimaufnahmen ist es deshalb sinnvoll, die bis- herigen Angebote der ambulanten Familienentlastung zu erweitern. Die Anbieter sind auch grundsätzlich dazu bereit, ihre Angebotspalette auszuweiten. Reha- Südwest plant ab 2009/2010 einen verstärkten Ausbau der Gruppenangebote und Wochenendmaßnahmen. Der Verein „Eltern und Freunde für Integration“ erhöht im Jahr 2008 die Teilnehmerzahl und kann sich auch vorstellen, in den nächsten Jahren noch mehr Gruppen aufzubauen. Die Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umge- bung beabsichtigt mit Bezug neuer Räume ab 2009 die offenen Hilfen weiter auszu- bauen, vor allem niederschwellige offene Angebote für junge Erwachsene. Ebenso ist ein Ausbau der Gruppen- und Projektangebote vorgesehen. Es ist vorstellbar, dass auch neue Anbieter familienentlastende Angebote aufbauen. Die bisherigen Angebotsträger sind dazu bereit, ihre Angebote eng untereinander abzustimmen und mit der Sozialplanung der Kommune zu vernetzen. Um das Ver- fahren der Förderanträge flexibler zu gestalten, soll ab 2009 eine Antragsgemein- schaft gegründet werden. Die Träger beantragen dabei gemeinsam, entsprechend ihrer jeweiligen individuellen Maßnahmenplanung eine Gesamtfördersumme beim Land und können die Fördermittel dann im Verlauf der Jahres untereinander aus- gleichen, wenn beispielsweise bei einem Träger ein Angebot nicht zustande kommt, bei einem anderen Träger aber ein höherer Bedarf entsteht. Das Rehabilitationszent- rum Südwest für Behinderte gGmbH ist dazu bereit, das Management für die An- tragsgemeinschaft zu übernehmen. Um die Angebote im bisherigen Umfang auch zukünftig aufrecht zu erhalten, ist eine kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € erforderlich. Das Land gibt dann ebenfalls 30.000,00 € dazu und somit ist die Gesamtsumme von rund 60.000,00 € des Antragsvolumens im Jahr 2008 erreicht. Bei Ausschöpfung des nach wie vor maximalen Förderbetrages des Landes in Höhe von 69.600,00 € müss- Ergänzende Erläuterungen Seite 8 te auch die Stadt Karlsruhe Fördermittel in gleicher Höhe einbringen. Damit könnte das bisherige Angebot an Maßnahmen verdoppelt werden. Da dies nicht so ohne weiteres realisierbar ist, schlägt die Verwaltung vor, die Ange- bote schrittweise auszubauen. Es wird unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit vorgeschlagen, im Doppelhaushalt 2009/2010 für das Haushaltsjahr 2009 40.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2010 50.000,00 € einzustellen. Damit könnten die Maß- nahmen zur Entlastung der Familien, die dieses Angebot bereits annehmen, und von Familien, die neu eine Entlastung suchen, weiterentwickelt werden. Empfängerin der Zuwendungen ist die Antragsgemeinschaft, die durch Reha-Südwest als geschäfts- führender Träger vertreten wird. Dieser rechnet gegenüber dem Land und gegen- über der Kommune als Zuschussgeber ab, sodass nicht durchgeführte Maßnahmen zu einer Rückzahlung bzw. Aufrechnung der Mittel für das kommende Jahr führen. In den zukünftigen Doppelhaushalten könnte die Fördersumme dann auf das Maxi- malvolumen von 69.600,00 € jährlich erhöht werden, sofern die Angebote kontinuier- lich ausgebaut werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, zur Fortführung der familienentlastenden Dienste und Weiterentwicklung dieser niedrigschwelligen Angebotsform ab dem Jahr 2009 eine kommunale Mitfinanzierung der Kosten der nach der Verwaltungsvorschrift des Ministe- riums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung fami- lienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (VwV FED vom 22.03.2006) förderfähigen Maßnahmen zu bewilligen. Die kommunale Förderung ist dabei eine Komplementärförderung zur Landesförderung und wird in gleicher Höhe der im jeweiligen Antragsjahr tatsächlich erfolgten Landesförderung gewährt. Die Förderung erfolgt an die noch zu bildende Antragsgemeinschaft und wird nach den Vorgaben des Landes abgerechnet. Im Haushaltsjahr 2009 werden 40.000,00 € und im Haushaltsjahr 2010 50.000,00 € hierfür bereitgestellt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2008