Anfrage des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 26. August 2008: Personelle Besetzung der Ausländer- und Staatsangehörgkeitsstelle bei Bürgerservice und Sicherheit (BuS)

Vorlage: 20867
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.09.2008

    TOP: 28

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke-Ausländerstelle
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 26. August 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2008 1527 28 öffentlich Personelle Besetzung der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsstelle bei Bürgerservice und Sicherheit (BuS) 1. Wie hoch ist die Zahl der Fälle, die ein/e Mitarbeiter/in in der Ausländerstelle bei BUS im Durchschnitt betreut? 2. Wie hoch sollte die maximal Fallzahl pro Mitarbeiter/in nach den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt Köln) sein? 3. Wie viel Bearbeitungszeit bleibt im Durchschnitt für einen einzelnen Fall? 3.a) Wie viel Zeit werden pro Fall für Beratung und Kundenbetreuung benötigt? 3. b) Wie viel Zeit bleibt dann noch für die Aktenbearbeitung des einzelnen Falles? 4. Werden die Mitarbeiter/innen der Ausländerstelle regelmäßig anhand der laufenden Gesetzes- und Rechtsprechungslage fortgebildet? 5. Wie viele Stunden im Jahr beträgt die von der Stadt gewährte Fortbildung eines/einer Mitarbeiterin im Durchschnitt? 6. Wie groß ist der Fortbildungsetat speziell für die Ausländerstelle bei Bürgerservice und Sicherheit? 7. Welche Qualitätsmerkmale für eine kundenfreundliche, professionelle, integrationsfreundliche und kompetente Beratung liegen der personellen und materiellen Ausstattung der Ausländerstelle bei BUS zugrunde? 8. Welche Qualitätsziele sind vorhanden, werden diese regelmäßig überprüft? 9. Hat die Stadtverwaltung die konkreten Hinweise in dem Schreiben von RA Franz Hoß, Ehrenvorsitzender der AWO, datiert 22.07.08, an Bürgermeister Denecken im Hinblick auf den Beratungs- und Weiterbildungsaufwand in ausländer- und asylrechtlichen Fragen zu Kenntnis genommen, bzw. darauf, dass es für die Mitarbeiter/innen der Ausländerstelle keinen angemessenen Fortbildungsetat gibt? 10. Hat die Stadtverwaltung die konkreten Hinweise in dem Schreiben von RA Franz Hoß, Ehrenvorsitzender der AWO, datiert 22.07.08, an Bürgermeister Denecken zur Kenntnis genommen, in dem die Besorgnis geäußert wird, dass die Mitarbeiter/innen der Ausländerstelle bei allem Engagement angesichts der Zahl der Fälle überlastet sind? 11. Warum ist die Stadtverwaltung in ihrem Antwortschreiben (EBM König vom 12.08.08) nicht auf diese Punkte eingegangen, sondern in nichtssagenden Allgemeinplätzen verblieben? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 12. Ist die Stadtverwaltung bereit, aufgrund der Hinweise in den Schreiben von RA Hoß vom 22.07.08 und vom 21.08.08 zum Thema ‚Personelle Besetzung der Ausländerstelle im Rahmen von Bürgerservice und Sicherheit’ eine Organisationsuntersuchung durchzuführen mit dem Schwerpunkt  ob die erforderlichen Stellen vorhanden sind und ob die Mitarbeiter/innen über die erforderlichen materiellen und zeitlichen Ressourcen verfügen, die Beratung professionell und kundenfreundlich im Sinne der Selbstverpflichtung im Rahmen der Karlsruher Leitlinien zur Integration durchzuführen  ob die erforderlichen Fortbildungsmöglichkeiten entsprechend der sich verändernden Rechtslagen vorhanden sind  ob den Mitarbeiter/innen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen (Angebote und entsprechende Zeitbudgets), um die für eine gute Beratung notwendigen Sprachkenntnisse zu erwerben und zu pflegen? In einem Schreiben an Bürgermeister Denecken vom Juli 2008 hat RA Franz Hoß, Ehrenvorsitzender der AWO, die Karlsruher Stadtverwaltung dezidiert auf die immensen Erfordernisse einer professionellen Rechtsberatung in diesem Themenbereich hingewiesen. Im Hinblick auf die Ausländerstelle der Stadt bei Bürgerservice und Sicherheit wurde die Besorgnis geäußert, dass die Mitarbeiter/innen dort aufgrund zu hoher individueller Fallzahlen ständig überlastet sind und sie damit den z. B. in den Karlsruher Leitlinien zur Integration formulierten Ansprüchen auf professionelle und kundenfreundliche Beratung nur schwer nachkommen können. Hingewiesen wurde auch auf die sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung und sich veränderte Gesetze und Vorschriften. Dem scheint die Fortbildung der Mitarbeiter/innen, bzw. der Fortbildungsetat der Ausländerstelle in keiner Weise Rechnung zu tragen. Die im Großen und Ganzen sich in Allgemeinplätzen ergehende Antwort der Stadtverwaltung durch Herrn EBM König vom 12.08.08 lässt erforderlich erscheinen, dass der gesamte Sachverhalt überprüft werden und gegebenenfalls die Ausstattung der Ausländerbehörde spürbar verbessert werden muss – um den von Stadt und Gemeinderat getragenen Zielen einer wohlwollenden Integrationsbereitschaft Rechnung zu tragen, wie sie jüngst in den Karlsruher Leitlinien zur Integration festgehalten worden sind. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. September 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 28
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Fostriopoulos (Die Linke) vom: 26.08.2008 eingegangen: 26.08.2008 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1527 28 öffentlich Dez. 2 Personelle Besetzung der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsstelle bei Bürgerservice und Sicherheit (BuS) Zur Anfrage vom 26.08.2008 kann nach Prüfung wie folgt Stellung genommen werden: 1. Wie hoch ist die Zahl der Fälle, die ein/e Mitarbeiter/in in der Ausländerstelle bei BuS im Durchschnitt betreut ? Im Schnitt hat ein Sachbearbeiter der Ausländerstelle 808 Ausländer zu betreuen. An Terminvorsprachen (Terminmodell) werden jede Woche ca. 300 Termine bei den 8 Schal- tersachbearbeitern angeboten; an den beiden Service- bzw. Schnellschaltern sind pro Woche durchschnittlich 300-350 Vorsprachen zu verzeichnen. Basiszahlen Stand Juli 2007: Ausländer insgesamt 38.679 davon EU-Angehörige 12.960 davon daueraufenthaltsberechtigte Ausl. 17.930 tatsächlich zu betreuende Ausländer 8.077 2. Wie hoch sollte die Fallzahl pro Mitarbeiter/in nach den Vorgaben der Kommunalen Ge- meinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt Köln) sein ? Es gibt keine entsprechenden Vorgaben der KGSt. 3. Wie viel Bearbeitungszeit bleibt im Durchschnitt für einen einzelnen Fall ? 3. a) Wie viel Zeit werden pro Fall für die Beratung und Kundenbetreuung benötigt ? 3. b) Wie viel Zeit bleibt dann noch für die Aktenbearbeitung des einzelnen Falles ? Konkrete Zeitangaben können weder zu 3. a) noch zu 3. b) pauschal gemacht werden. Die Bearbeitungszeiten ergeben sich individuell - sowohl aus der jeweiligen Fallgestaltung, ins- besondere deren Komplexität, sowie aus der Person des Kunden / der Kundin. Seite 2 4. Werden die Mitarbeiter/innen der Ausländerstelle regelmäßig anhand der laufenden Gesetzes- und Rechtsprechungslage fortgebildet ? Die Mitarbeiter/-innen der Ausländerstelle werden mindestens ein Mal im Jahr in einer ge- meinsamen Inhouse-Veranstaltung mit einem externen Fachreferenten über den aktuellen Rechtstand umfassend informiert. Daneben besteht die Möglichkeit der Teilnahme an exter- nen Fachveranstaltungen (z.B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie). Darüber hinaus ste- hen den Mitarbeiter/-innen weitere Informationsmöglichkeiten über aktuelle Gesetzesände- rungen jederzeit zur Verfügung. Ein Austausch mit Kolleginnen/Kollegen von Ausländerbe- hörden anderer Städte findet ebenso regelmäßig statt. 5. Wie viele Stunden im Jahr beträgt die von der Stadt gewährte Fortbildung eines/einer Mit- arbeiterin im Durchschnitt ? 10,5 Stunden jährlich (Basis Auswertung 2006) 6. Wie groß ist der Fortbildungsetat speziell für die Ausländerstelle bei Bürgerservice und Sicherheit ? Es gibt bei BuS einen zentralen Etat für die gesamte Dienststelle; die Ausländerstelle hat kei- nen separaten Fortbildungsetat. Die Aufteilung der Fortbildungsmittel und die Genehmigung von Fortbildungsteilnahmen erfolgt bedarfsorientiert durch das Amt. 7. Welche Qualitätsmerkmale für eine kundenfreundliche, professionelle, integrations- freundliche und kompetente Beratung liegen der personellen und materiellen Ausstattung der Ausländerstelle bei BuS zugrunde ? Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben mit Hilfe einer zeitgemäßen technischen Ausstattung rechtlich einwandfrei und kundenfreundlich zu erfüllen. Hierbei werden die Leitli- nien für Integration beachtet. 8. Welche Qualitätsziele sind vorhanden, werden diese regelmäßig überprüft ? Ziele ergeben sich aus den Karlsruher Leitlinien für Integration und sind daneben im Haushalt 2007 / 2008 wie folgt festgeschrieben: - Gewährleistung des rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik - Einleitung des Integrationsprozesses von Ausländern ( auch durch Beratung im Hinblick auf mögliche Einbürgerungen) Seite 3 Die Überprüfung erfolgt durch: - Kunden selbst; über den formlosen Beschwerdeweg - die Kundenbefragungskarten von BuS - künftig über die Möglichkeit der Meinungsäußerung via Internet - über die Einlegung von Rechtsmitteln (Widerspruch und Klage) 9. Hat die Stadtverwaltung die konkreten Hinweise in dem Schreiben von RA Franz Hoß, Ehrenvorsitzender der AWO, datiert 22.07.2008. an Bürgermeister Denecken im Hinblick auf den Beratungs- und Weiterbildungsaufwand in ausländer- und asylrechtlichen Fragen zur Kenntnis genommen, bzw. darauf, dass es für die Mitarbeiter/-innen der Ausländerstelle kei- nen angemessenen Fortbildungsetat gibt ? Ja. 10. Hat die Stadtverwaltung die konkreten Hinweise in dem Schreiben von RA Franz Hoß, Ehrenvorsitzender der AWO, datiert 22.07.2008. an Bürgermeister Denecken zur Kenntnis genommen, in dem die Besorgnis geäußert wird, dass die Mitarbeiter/innen der Ausländer- stelle bei allem Engagement angesichts der Zahl der Fälle überlastet sind ? Ja. 11. Warum ist die Stadtverwaltung in ihrem Antwortschreiben (EBM König vom 12.08.2008) nicht auf diese Punkte eingegangen, sondern in nichtssagenden Allgemein- plätzen verblieben? Die Fragen der inneren Organisation der Stadtverwaltung, zu der auch die innere Organi- sation der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsstelle von Bürgerservice und Sicherheit gehören, fallen in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters, die Frage der Stellen- ausstattung in die Kompetenz des Gemeinderates. Sie sind für eine Diskussion mit priva- ten Dritten nicht geeignet. Hinweis: Im Rahmen der nächsten Sitzung des Personalausschusses am 30.09.2008 beantragt die Verwaltung die Genehmigung für die dauerhafte Einrichtung von insgesamt 2,5 Vollkraft- stellen für den Bereich der Ausländerstelle und der Staatsangehörigkeitsstelle. Seite 4 12. Ist die Stadtverwaltung bereit, aufgrund der Hinweise in den Schreiben von RA Hoß vom 22.07.2008 und vom 21.08.2008 zum Thema „Personelle Besetzung der Auslän- derstelle bei Bürgerservice und Sicherheit“ eine Organisationsuntersuchung durchzu- führen mit dem Schwerpunkt  ob die erforderlichen Stellen vorhanden sind und ob die Mitarbeiter/innen über die er- forderlichen materiellen und zeitlichen Ressourcen verfügen, die Beratung pro- fessionell und kundenfreundlich im Sinne der Selbstverpflichtung im Rahmen der Karlsruher Leitlinien zur Integration durchzuführen  ob die erforderlichen Fortbildungsmöglichkeiten entsprechend der sich verändernden Rechtslagen vorhanden sind  ob den Mitarbeiter/innen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen (Ange- bote und entsprechende Zeitbudgets), um die für eine gute Beratung notwendigen Sprachkenntnisse zu erwerben und zu pflegen ? Seit einiger Zeit werden die Jahresarbeitszeitminuten für die jeweils im Tagesablauf anfal- lenden Geschäftsprozesse erhoben. Diese Erhebungen werden die Grundlage für die Stellenbedarfsberechnung bilden. Eine Organisationsuntersuchung ist im Moment deshalb auch im Hinblick auf die aktuellen Stellenschaffungen nicht vorgesehen.