Anfrage des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 2. Juli 2008: Unbetreute Obdachlosenunterkünfte

Vorlage: 20861
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.09.2008

    TOP: 22

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke-Obdachlosenunterkünfte
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 2. Juli 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2008 1521 22 öffentlich Unbetreute Obdachlosenunterkünfte 1. Welche unbetreuten Obdachlosenunterkünfte gibt es in Karlsruhe derzeit noch? 2. Wann wird die letzte unbetreute Obdachlosenunterkunft in betreute Wohnformen umgewandelt sein? 3. Welche Maßnahmen, Ressourcen sind hierzu notwendig (incl. finanzieller Aufwand) 4. Sind auch Zwischenschritte angedacht, bzw. in Umsetzung, wie bspw. eine intensivierte Betreuung in Obdachlosenunterkünften, solange der zur Auflösung erforderliche dezentrale Wohnraum nicht gesichert/akquiriert werden kann? 5. Mit wie vielen Personen sind noch vorhandenen unbetreuten Unterkünfte belegt? (je Unterkunft) 6. Wie viele Betten haben die Zimmer in diesen Unterkünften (je Unterkunft) 7. Welches Fachpersonal ist derzeit (je (Unterkunft) in welchen Zeiten in den unbetreuten Unterkünften zugegen? 8. Welche Kriterien führen einen Wohnungslosen in eine unbetreute Obdachlosenunterkunft? 9. Welche Reintegrationspotentiale (Selbstständigkeit, weniger oder gar keine Drogen/Alkohol, Aufnahme einer Tätigkeit/eines Jobs usw.) können in unbetreuten Obdachlosenunterkünften bei den Bewohner/-innen aktiviert werden? 10. Wie ist das Angebot an medizinischer Versorgung in den unbetreuten Obdachlosenunterkünften gestaltet? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 11. Wie können sich einzelne Bewohner/-innen in einer unbetreuten Obdachlosenunterkunft z. B. gegen Diskriminierung, Mobbing oder körperliche Gewalt schützen? 12. Ist die Stadt meiner Auffassung, dass die Form der unbetreuten Obdachlosenunterkünfte den Bewohner/innen keine Perspektiven eröffnet bzw. in vielen Fällen noch dazu beiträgt, den sozialen Abstieg zu verfestigen? Unbetreute Unterkünfte von Obdachlosen sind nicht mehr zeitgemäß. Allein eine rigide Hausordnung mit entsprechender Aufsicht (soweit vorhanden) ist wenig angetan, noch vorhandene Potentiale bei den Hausbewohner/-innen zu aktivieren. Die Anfrage soll klären, wie weit das Masterplanziel „Auflösung aller unbetreuten Obdachlosenunterkünfte“ derzeit umgesetzt ist, bzw. wird, wie sich die unbetreuten Obdachlosenunterkünfte auf die dort Wohnenden auswirken und ob es nicht möglich ist, bzw. erforderlich ist, den Zustand der Unbetreutheit in Obdachlosenunterkünften – möglicherweise in Zwischenschritten – schnellstmöglich zu beenden. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. September 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 02.07.2008 eingegangen: 02.07.2008 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1521 22 öffentlich Dez. 3 Unbetreute Obdachlosenunterkünfte 1. Welche unbetreuten Obdachlosenunterkünfte gibt es in Karlsruhe derzeit noch? Unbetreut sind Ende 2008 noch ein Stockwerk der Scheffelstr. 37 und die Gartenstr. 9. 2. Wann wird die letzte unbetreute Obdachlosenunterkunft in betreute Wohnformen umgewandelt sein? Die letzte unbetreute Unterkunft wird bis Ende 2010 in eine betreute Unterkunft umgewan- delt sein. 3. Welche Maßnahmen, Ressourcen sind hierzu notwendig? (inkl. finanzieller Aufwand) Für die verbleibenden Häuser sind Umbauten notwendig sowie Betreuungsmaßnahmen. Für die Scheffelstraße ist geplant, eine Wohngruppe für chronisch mehrfach beeinträchtigte Frauen zu gründen. Dringend notwendig hierfür sind der Umbau der Durchgangszimmer in Einzelzimmer sowie der zusätzliche Einbau von Sanitäreinheiten. Für die Baumaßnahmen ist mit Kosten von 250.000,00 Euro zu rechnen. In der Gartenstraße ist ein Umbau in Wohnungen geplant. Hier ist von Kosten von ca. 200.000,00 Euro auszugehen. Für beide Bereiche sind unterschiedliche Betreuungsformen beabsichtigt, die als gesetzli- che Leistungen des § 67 Sozialgesetzbuch XII gewährt werden. Daneben wird die ständig fortlaufende Akquise von Wohnungen benötigt, da aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes nur so ein erneuter Anstieg der obdachlosenrechtlich un- tergebrachten Menschen verhindert werden kann. 4. Sind auch Zwischenschritte angedacht bzw. in Umsetzung, wie bspw. eine intensi- vierte Betreuung in Obdachlosenunterkünften, solange der zur Auflösung erforderli- che dezentrale Wohnraum nicht gesichert/akquiriert werden kann? Bei Bedarf werden die Lotsen aus der Obdachlosigkeit (eine Hilfe nach § 67 Sozialgesetz- buch XII) nicht nur in Hotels eingesetzt, sondern auch in den Unterkünften. Ebenso werden bei besonderem Betreuungsbedarf Einzelfallhilfen geleistet. 5. Mit wie vielen Personen sind noch vorhandene unbetreute Unterkünfte belegt (je Un- terkunft)? In der Scheffelstraße sind noch 17 Plätze für eine unbetreute Obdachlosenunterbringung und in der Gartenstraße noch 30 Plätze. 6. Wie viele Betten haben die Zimmer in diesen Unterkünften (je Unterkunft)? Die Zimmer sind mit ein bis zwei Betten ausgestattet - je nach Unterbringung von Einzel- personen, Paaren oder Familien. Seite 2 7. Welches Fachpersonal ist derzeit (je Unterkunft) in welchen Zeiten in den unbetreu- ten Unterkünften zugegen? In beiden Häusern sind Hausmeister vor Ort. Sachbearbeiter/-innen der Fachstelle Woh- nungssicherung sind mindestens einmal wöchentlich für den regelmäßigen Hausdurchgang vor Ort. 8. Welche Kriterien führen einen Wohnungslosen in eine unbetreute Obdachlosenun- terkunft? Sofern keine Plätze in einer betreuten Unterkunft frei sind oder andere Gründe einer Woh- nungsanmietung entgegenstehen, erfolgt die Unterbringung in einer unbetreuten Unter- kunft. So sind derzeit in den oben genannten Häusern drei Familien untergebracht, die auf- grund ihres ungeklärten ausländerrechtlichen Status derzeit keine Wohnung anmieten kön- nen. 9. Welche Reintegrationspotentiale (Selbständigkeit, weniger oder gar keine Dro- gen/Alkohol, Aufnahme einer Tätigkeit/eines Jobs usw.) können in unbetreuten Ob- dachlosenunterkünften bei den Bewohner/-innen aktiviert werden? In der Regel sind die untergebrachten Personen Bezieher/-innen von Leistungen des Sozi- algesetzbuches II. Sie können, wie alle anderen Personen, den vollständigen Leistungsum- fang in Anspruch nehmen. Schwerpunkt ist hierbei jedoch die Arbeitsaufnahme und nicht die Wohnungssuche. Darüber hinaus wird in Karlsruhe zusätzlich im Einzelfall Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gewährt. 10. Wie ist das Angebot an medizinischer Versorgung in den unbetreuten Obdachlosen- unterkünften gestaltet? Sowohl in betreuten als auch unbetreuten Unterkünften gibt es kein spezielles Angebot der medizinischen Versorgung. Die Bewohner/-innen sind in der Regel im Rahmen des SGB II krankenversichert. Angebote einer Arztsprechstunde vor Ort wurden zuletzt z. B. in der be- treuten Unterkunft in der Rüppurrer Str. 23 nicht mehr angenommen. Unterstützungsbedarf besteht im Bereich der medizinischen Versorgung bei der Selbstbe- teiligung, da diese viele Hilfesuchende finanziell überfordert. Hier wird versucht, im Einzel- fall über Spendenmittel Abhilfe zu schaffen. 11. Wie können sich einzelne Bewohner/-innen in einer unbetreuten Obdachlosenunter- kunft z. B. gegen Diskriminierung, Mobbing oder körperliche Gewalt schützen? Jedes Zimmer ist abschließbar. Zudem werden die Unterkünfte nachts bestreift. 12. Ist die Stadt meiner Auffassung, dass die Form der unbetreuten Obdachlosenunter- künfte den Bewohner/-innen keine Perspektiven eröffnet bzw. in vielen Fällen noch dazu beiträgt, den sozialen Abstieg zu verfestigen? Da die Betreuung der Menschen in den Unterkünften zu besseren und nachhaltigeren Ent- wicklungen führt, hat die Stadt Karlsruhe im „Karlsruhe Masterplan 2015“ die Auflösung der unbetreuten Unterkünfte bis 2010 vorgesehen.