Anfrage der SPD vom 23. Juni 2008: Zugang für Behinderte und deren Begleitpersonen zu städtischen Bädern und anderen eintrittspflichtigen öffentlichen Einrichtungen

Vorlage: 20860
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.09.2008

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Zugang Behinderte
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) vom 23. Juni 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2008 1520 21 öffentlich Zugang für Behinderte und deren Begleitpersonen zu städtischen Bädern und anderen eintrittspflichtigen öffentlichen Einrichtungen 1. Ist in allen städtischen Bädern der Eintritt für Begleitpersonen von Schwerbehinderten frei? 2. Wie ist der Zugang für Begleitpersonen bei anderen - eintrittspflichtigen - öffentlichen Einrichtungen geregelt? Nach der Eröffnung des Europabades gab es zunächst Unstimmigkeiten, ob Begleitpersonen von Behinderten ebenfalls Eintritt zu bezahlen haben. Nachdem für das Europabad eine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, stellt sich die Frage, ob auch bei anderen städtischen Bädern bzw. anderen städtischen Einrichtungen der Zugang für Behinderte und deren Begleitpersonen befriedigend geregelt ist. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Heike Backes Angela Geiger Ute Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. September 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) vom: 23.06.2008 eingegangen: 24.06.2008 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1520 21 öffentlich Dez. 3 Zugang für Behinderte und deren Begleitpersonen zu städtischen Bädern und anderen ein- trittspflichtigen öffentlichen Einrichtungen 1. Ist in allen städtischen Bädern der Eintritt für Begleitpersonen von Schwer- behinderten frei? Begleitpersonen von Schwerbehinderten sind in allen städtischen Bädern grundsätzlich frei, wenn eine Schwerbehinderung von mindestens 80 % vorliegt und das Merkzeichen „B“ und „H“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Im Einzelnen gelten darüber hin- aus noch folgende Regelungen für den Eintrittspreis der behinderten Personen selbst: Vierordtbad Schwerbehinderte bezahlen den regulären Preis. Europabad Ermäßigter Eintritt für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindes- tens 80 %. Das Mindestalter der Begleitperson beträgt 14 Jahre. Alle anderen Städtischen Hallen- und Freibädern Freier Eintritt für Schwerbehinderte unter 18 Jahren mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %. Ermäßigter Eintritt für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindes- tens 80 %. Regelung im Fächerbad Ermäßigter Eintritt für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 % (gültig auch für unter 14-Jährige und für Mehrfach- und Zeitkarten). Freier Eintritt für Begleitperson, wenn ständige Begleitung im Ausweis vermerkt ist (Merkzeichen B). Seite 2 2. Wie ist der Zugang für Begleitpersonen bei anderen - eintrittspflichtigen - öffentlichen Einrichtungen geregelt? Die Regelungen zu den Eintrittskosten für schwerbehinderte Menschen bzw. deren Be- gleitpersonen sind bei den kulturellen Einrichtungen innerhalb der Stadt Karlsruhe sehr unterschiedlich geregelt. Nachfolgend einige Beispiele: Museen ZKM Schwerbehinderte ohne Merkzeichen „B“ im Ausweis erhalten einen ermäßigten Eintritt (d. h. für ein Museum 3 Euro und für beide Museen des ZKM 5 Euro). Die Begleitper- sonen zahlen in diesem Fall den vollen Eintritt. Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis gilt ebenfalls der ermäßig- te Eintritt. Die Begleitpersonen haben dann freien Eintritt. Städtische Galerie Schwerbehinderte erhalten mit der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ermäßigten Eintritt in die Dauerausstellung (statt 2,60 Euro kostet der Eintritt dann 1,80 Euro) und in alle Sonderausstellungen (unterschiedliche Eintrittspreise, je nach Ein- trittspreis ermäßigt). Bei Rollstuhlfahrern oder Gehbehinderten (Schwerbehindertenausweis mit Vermerk „G“ oder „aG“) erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Pfinzgau- und Stadtmuseum: Schwerbehinderte erhalten unabhängig vom Grad der Behinderung eine Ermäßigung von 50 % des Eintrittspreises. Begleitpersonen sind frei. Badisches Landesmuseum: Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Ausweis erhalten ermäßigten Eintritt (in den Sammlungsausstellungen 3 Euro statt 4 Euro und in den Sonderausstellungen 6 Euro statt 8 Euro pro Person). Mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis kann eine Begleitperson kostenfrei den Schwer- behinderten Besucher begleiten. Es stehen außerdem zwei Besucher-Rollstühle zur Verfügung, die von gehbehinderten Gästen ausgeliehen werden können. Naturkundemuseum Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis und Grad der Behinderung 50 % zahlen einen ermäßigten Einritt von 2 Euro statt 3 Euro, in dem Fall zahlt die Begleit- person den vollen Preis. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 % erhalten freien Eintritt. Eine Begleitperson ist in diesem Fall dann zusätzlich frei, wenn im Schwerbehinder- tenausweis das Merkzeichen „B“ steht. Seite 3 Badisches Staatstheater Schwerbehinderte erhalten unabhängig vom Grad der Behinderung bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ca. 50 % Ermäßigung (nicht exakt 50 %, da KVV und Garderobengebühr abgezogen werden). Eine Begleitperson erhält ebenfalls 50 % Ermäßigung, wenn im Schwerbehinderten- ausweis das Merkzeichen „B“ vermerkt ist. Dies gilt für alle Vorstellungen, außer Premieren, Galas und Gastspiele. Zoologischer Garten Schwerbehinderte erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises einen er- mäßigten Eintritt (4,50 Euro für die Tageskarte, 17 Euro für die Jahreskarte). Schwerbehinderte Besucher erhalten freien Eintritt, wenn es sich nach den Merkzei- chen „BL“ und „H“ im Ausweis um blinde, geistig behinderte oder spastisch gelähmte Menschen handelt. Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen erhalten freien Eintritt, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ vermerkt ist.