Projektiertes Sanierungsgebiet Rintheim: Beginn der Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Baugesetzbuch
| Vorlage: | 20845 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.09.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rintheim |
Beratungen
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1503 5 Dez. 6 Projektiertes Sanierungsgebiet Rintheim: Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.11.2007 5 Zustimmung Gemeinderat 23.09.2008 5 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das projektierte Sanierungsgebiet Rintheim. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 50.000 € 20.000 € - Haushaltsmittel werden für den Doppelhaushalt 2009/2010 beantragt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 13.11.2007 ist beabsichtigt, aufgrund der dort zu vermutenden sozialen und städtebaulichen Defizite, den Kernbereich von Rintheim und das Rintheimer Feld als Sanierungsgebiet nach dem Programm Soziale Stadt (SSP) zu be- antragen. Antragstellung ist für Herbst 2009 (für das Programmjahr 2010) vorgesehen. Die Bürgerbeteiligung durch das Amt für Stadtentwicklung soll ab Frühjahr 2009 begin- nen. Dies wäre insofern entgegen der bisherigen Praxis als bisher die in der Regel zweijäh- rige Bürgerbeteiligung erst nach förmlicher Festlegung des Gebietes (Gemeinderatsbe- schluss nach entsprechender Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium) aufgenom- men wurde. Aus nachstehenden Gründen empfiehlt sich eine Antragstellung für das neue SSP-Gebiet im kommenden Jahr für das Programmjahr 2010 und die vorgeschaltete Bürgerbeteiligung: Mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung können Wünsche und Anregungen der Quar- tiersbewohner frühzeitig in die Planung und den Maßnahmenkatalog einfließen; die dem Antrag der Stadt auf Fördermittel zugrunde liegenden Maßnahmen wären zu diesem Zeitpunkt bereits grundsätzlich mit den Bürgern erörtert. Dieses Vorgehen ist auch im Hinblick auf notwendige Projektvorstellungen für die Haus- haltsplanung und dem Zeittakt, der sich aus den Doppelhaushalten ergibt, sinnvoll: Nach erfolgter Aufnahme in das Sanierungsprogramm 2010 könnten erste Maßnahmen bereits in den kommenden beiden Jahren des Doppelhaushaltes 2011/2012 realisiert werden. Nicht zuletzt ergibt sich daraus auch eine Zeitersparnis im Hinblick auf die in der Regel auf 8 Jahre befristete Realisierung bei der Abwicklung der verschiedenen Sanierungs- programme. Nach Aufnahme in ein Sanierungsprogramm sind die im Vorjahr angefallenen Aufwendun- gen der Sanierungsvorbereitung (z.B. Umfrage, Bürgerbeteiligung) förderfähig, sofern ein entsprechender Beschluss zur Aufnahme Vorbereitender Untersuchungen gefasst wurde. Dies soll mit der heutigen Vorlage geschehen. Der für die Vorbereitenden Untersuchungen vorgesehene Bereich ergibt sich aus beigefüg- tem Planauszug. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. 141 BauGB für das projektierte Sanierungsgebiet. Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. September 2008
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