Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Michael Obert und Nachrücken von Frau Barbara Kofler
| Vorlage: | 20843 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.09.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1498 1 b öffentlich Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Michael Obert und Nachrücken von Frau Barbara Kofler Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2008 1 b Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Herrn Michael Obert durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungs- grund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat. Herr Obert scheidet zum 30. September 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 rückt Frau Barbara Kofler als nächste Ersatzbewerberin der Vor- schlagsliste der FDP/A zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Barbara Kofler kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1- 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der 52. Plenarsitzung des Gemeinderates am 15. Juli 2008 wurde Herr Stadtrat Michael Obert zum Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ gewählt. Dadurch ent- steht gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a der GemO von Baden-Württemberg ein Hinderungsgrund, der nach § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat und nach Satz 4 der gleichen Vorschrift vom Gemeinderat förmlich festgestellt werden muss. Die Amtszeit von Herrn Obert als Beigeordneter beginnt am 1. Oktober 2008. Er scheidet des- halb mit dem 30. September 2008 aus dem Gemeinderat aus. Nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der FDP/A nach dem Ergebnis der Ge- meinderatswahl vom 13. Juni 2004 war ursprünglich Herr Prof. Götz Werner. Herr Prof. Werner hat seinen Wohnsitz nicht mehr in Karlsruhe. Er ist damit nach § 13 GemO nicht mehr Bürger der Stadt Karlsruhe und hat somit gemäß § 28 Abs. 1 GemO die Wählbarkeit in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe verloren. Mit Schreiben vom 6. August 2008 hat Prof. Werner bestätigt, die Voraussetzungen zum Nachrücken in den Gemeinderat nicht mehr zu erfüllen. Auf Prof. Götz Werner folgende Ersatzbewerberin auf der Vorschlagsliste der FDP/A ist Frau Barbara Kofler, Südliche Hildapromenade 9, 76133 Karlsruhe. Frau Kofler rückt für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, sie nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihr nicht vorliegt. Diese Er- klärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, ob bei Frau Kof- ler ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Herrn Michael Obert durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungsgrund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat. Herr Obert scheidet zum 30. September 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 rückt Frau Barbara Kofler als nächste Ersatzbewerberin der Vorschlagsliste der FDP/A zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restli- che Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Barbara Kofler kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1- 4 GemO vorliegt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. September 2008