Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Wolfram Jäger und Nachrücken von Frau Christa Köhler
| Vorlage: | 20842 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.09.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2008 1497 1 a öffentlich Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Wolfram Jäger und Nachrücken von Frau Christa Köhler Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2008 1 a Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Herrn Wolfram Jäger durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungs- grund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat. Herr Jäger scheidet zum 30. September 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 rückt Frau Christa Köhler als nächste Ersatzbewerberin der Vor- schlagsliste der CDU zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amts- zeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Christa Köhler kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1- 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der 52. Plenarsitzung des Gemeinderates am 15. Juli 2008 wurde Herr Stadtrat Wolfram Jäger zum Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ gewählt. Dadurch ent- steht gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a der GemO von Baden-Württemberg ein Hinderungsgrund, der nach § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat und nach Satz 4 der gleichen Vorschrift vom Gemeinderat förmlich festgestellt werden muss. Die Amtszeit von Herrn Jäger als Beigeordneter beginnt am 1. Oktober 2008. Er scheidet des- halb mit dem 30. September 2008 aus dem Gemeinderat aus. Nächste Ersatzbewerberin auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Ge- meinderatswahl vom 13. Juni 2004 ist Frau Christa Köhler, Carl-Hofer-Straße 26, 76227 Karlsruhe. Frau Köhler rückt für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, sie nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihr nicht vorliegt. Diese Er- klärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, ob bei Frau Köhler ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Fest- stellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Herrn Wolfram Jäger durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungsgrund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat. Herr Jäger scheidet zum 30. September 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 rückt Frau Christa Köhler als nächste Ersatzbewerberin der Vorschlagsliste der CDU zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restli- che Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Christa Köhler kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. September 2008