Antrag von Herrn Ortschaftsrat Winfried Dörr auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat

Vorlage: 20825
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 16.09.2008

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • DV zu TOP3 OR 16.09.08 öffentlich
    Extrahierter Text

    Druckvorlage zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 16.09.2008 Zu Punkt 3 der T.O.: Antrag von Herrn Ortschaftsrat Winfried Dörr auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Ortschaftsrat Winfried Dörr hat mit Schreiben vom 14.08.2008 mitgeteilt, dass es ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, weiterhin im Ortschaftsrat von Neureut – dem er seit der Wahl am 12.06.1994 ununterbrochen angehört – mitzuarbeiten. Er beantragt deshalb das Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat wegen Vorliegens wichtiger Gründe gemäß § 16 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO). Nach § 16 GemO kann der Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigem Grund ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. In § 16 Abs. 1 Satz 2 GemO sind beispielhaft Tatbestände aufgeführt, die als wichtiger Grund gelten. Diese Aufzählung ist, worauf in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu § 16 GemO hingewiesen wird, nicht abschließend. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet nach § 16 Abs. 2 GemO der Ortschaftsrat. Nach entsprechender Überprüfung empfiehlt die Ortsverwaltung dem Ortschaftsrat, festzustellen, dass bei Herrn Ortschaftsrat Winfried Dörr ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat vorliegt. Dem Ortschaftsrat wird deshalb folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „Der Ortschaftsrat stellt fest, dass bei Herrn Ortschaftsrat Winfried Dörr ein wichtiger Grund im Sinne des § 16 der Gemeindeordnung vorliegt und gibt dem Antrag auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat zum 17.09.2008 statt.“ Ortsvorsteher Amtsleiter