Lichtwellenleiter-Kommunikationstrasse im Rahmen des Herkulesprojektes der Bundeswehr: Vorstellung der Trassenplanung
| Vorlage: | 20823 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Druckvorlage zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Neureuts am 16.09.2008 Zu Punkt 1 der T.O.: Lichtwellenleiter-Kommunikationstrasse im Rahmen des Herkulesprojektes der Bundeswehr Hier: Vorstellung der Trassenplanung Beantragt wird: Geplant ist eine Lichtwellenleiter-Kommunikationstrasse zur Verbindung von zwei Lichtwellenleiter-Trassen im Rahmen des Herkulesprojektes der Bundeswehr im Be- reich des Stadtkreises Karlsruhe, Gemarkung Neureut, und des Landkreises Karlsru- he, Gemarkung Eggenstein. Der Verlauf auf Neureuter Gemarkung ist im Weg entlang des Hauptsammelkanals geplant. Von dem Vorhaben ist das Naturschutzgebiet „Altrhein Kleiner Bodensee“ betroffen. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet „Altrhein Kleiner Bodensee“ vom 13. Juni 1985 (GBl. v. 15.08.1985, S. 246) ist es verboten, im Schutzgebiet Leitungen zu verlegen. Das Umweltamt hat jedoch einer Befreiung unter bestimmten Auflagen für die Karlsruher Gemarkung zugestimmt. Anmerkung: Von Seiten der Ortsverwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Verlegung im Schotterweg. Der Ortschaftsrat wird um zustimmende Kenntnisnahme gebeten.