Anfrage CDU/FWV: Nutzungsüberlassung Hallenbad
| Vorlage: | 20811 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Ortschaftsrat am: 16. September 2008 Vorlage Nr.: 178 Tagesordnungspunkt: 4 öffentliche Sitzung _____________________________________________________________________ Nutzungsüberlassung Hallenbad Anfrage der CDU/FWV-Fraktion vom 21.08.2008, eingegangen am 21.08.2008 ___________________________________________________________________ 1. Welche Möglichkeiten bestehen, das Hallenbad Wettersbach bis zu seiner Um- nutzung so zu nutzen, dass für die Stadt Karlsruhe keinerlei Risiken oder Kos- ten entstehen? 2. Ist die Suche nach gewerblichen und privaten Nutzungsinteressenten über ei- ne Ausschreibung beabsichtigt? 3. Ist es möglich, das Hallenbad Wettersbach unter Ausschluss jeglichen Haf- tungsrisikos für die Stadt Karlsruhe und ohne Verpflichtung zur technischen Unterhaltung und Erhaltung des Bades mit dem Recht der jederzeitigen Been- digung des Vertragsverhältnisses an einen Interessenten zu überlassen? 4. Welche laufenden Kosten für Energieaufwendungen, Befüllung, Chemikalien und sonstige technischen Betriebsmittel entstehen für einen privaten Nutzer durchschnittlich pro Monat? 5. Kann die eigentliche Nutzung zum symbolischen Preis von 1,00 Euro pro Mo- nat überlassen werden? Begründung: Mit einer kurzfristigen Umnutzung des Hallenbades Wettersbach ist bedauerlicher- weise nicht zu rechnen, weil hierzu beträchtliche Haushaltsmittel benötigt werden, welche nach dem derzeitigen Stand des Projekts und der Situation des städtischen Haushaltes kurzfristig nicht erwartet werden können. Die örtlichen Sportvereine, wel- che einen objektiv dringenden Nutzungsbedarf für eine weitere Mehrzweckhalle ha- ben, müssen gegebenenfalls hierzu ein gemeinsames Konzept erarbeiten. Dies kostet Zeit. Da muss es nicht sein, dass die Schwimmhalle solange ungenutzt bleibt. Die Schwimmstätte hat bis zu ihrer Schließung am 19.07.2008 funktioniert. Es liegt daher auf der Hand, das Hallenbad einem gewerblichen oder privaten Nutzer anzubieten. Hierzu müssen die Konditionen bekannt sein, wobei klar ist, dass der Stadt Karlsruhe keinerlei Kosten und Risiken entstehen dürfen. 2 Es ist selbstverständlich, dass die Betreuung und Unterhaltung der Schwimmhalle zu 100 % Sache des Nutzers sein muss. Ein solcher Nutzer kann allerdings erst gesucht und gefunden werden, wenn die erforderlichen Details einer Nutzung bekannt sind. Sobald dies der Fall ist, sollte aktiv nach Interessenten gesucht werden, wobei Schwimmsport treibende Vereine zu bevorzugen sind. Insbesondere für den Fall, dass ein gemeinnütziger Verein in der Schwimmhalle Schwimmsport betreiben sollte, kann die Stadt Karlsruhe auf ein Nutzungsentgelt verzichten. Die Schwimmbadtechnik wird im Zuge eines Umbaues sowieso beseitigt und muss sich nicht mehr amortisieren. Die Gebäudesubstanz unterliegt keiner un- terschiedlichen Abnutzung, ganz gleich ob das Bad leer steht oder nicht.