Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich Hagsfelder Weg“, in Karlsruhe-Neureut, Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch
| Vorlage: | 20679 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.07.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Druckvorlage zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 22.Juli 2008 Zu Punkt 1 der T.O.: Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich Hagsfelder Weg“, in Karlsruhe-Neureut, Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch Im Plangebiet mit einer Größe von 5,73 ha im Norden Neureuts an der Gemarkungsgrenze zu Eggenstein am Hagsfelder Weg zwischen Grabener Straße und B 36 befinden sich Gärtnereien. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als geplantes Gewerbegebiet ausgewiesen. Für einen Teil davon liegen Bauanträge für Einzelhandel vor. Da aufgrund eines aktuellen Gutachtens zur Gewerbeflächenvorsorge ein erheblicher Bedarf für gewerbliche Nutzungen, die nicht dem Handel zuzurechnen sind besteht, sollte der Handel eingeschränkt werden. Um Planungsrecht zur weitgehenden Vermeidung von Einzelhandel zu schaffen, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auf die zur Sitzung des Technischen Ausschuss zugesandte Druckvorlage wird verwiesen. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2008 dem Ortschaftsrat Zustimmung empfohlen. Der Ortschaftsrat wird daher um Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich Hagsfelder Weg“, in Karlsruhe-Neureut gebeten.