Bodenausgleichsmaßnahmen für Baugebiet „Ob den Gärten“ im Stadtteil Palmbach: Bodenauftragsmaßnahmen im Stadtteil Wolfartsweier

Vorlage: 20603
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.07.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Palmbach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 22.07.2008

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorl_172
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Ortschaftsrat am: 22. Juli 2008 Vorlage Nr.: 172 Tagesordnungspunkt: 2 öffentliche Sitzung _____________________________________________________________________ Vorstellung der Ausgleichsmaßnahme Bodenauftrag in Durlach aus Bodenab- trag aus dem Wohngebiet „Ob den Gär- ten“ im Stadtteil Palmbach ___________________________________________________________________ In unserem Stadtteil Palmbach wurde mit dem Bebauungsplan „Ob den Gärten“ eine Erweiterung der Wohnbebauung am Südrand der bestehenden Bebauung umgesetzt. Bedingt durch das neue Baugebiet erfolgt ein umfangreicher Eingriff in den natürli- chen Boden. Damit verbunden ist gleichzeitig eine umfangreiche Versiegelung der natürlichen Böden. Durch eine Versiegelung und Inanspruchnahme (Abgrabungen, Umlagerung, bauzeitliche Beanspruchung, etc.) der Böden werden die Bodenfunktio- nen „Natürliche Bodenfruchbarkeit“, „Filter und Puffer für Schadstoffe“, „Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf“ und „Standort für natürliche Vegetation“ teilweise gestört oder gehen zum Teil ganz verloren. Gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) sind bei Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung für den Eingriff in den Naturhaushalt Ausgleichsmaß- nahmen erforderlich. Da innerhalb des Bebauungsplangebietes durch die umfangrei- che Versiegelung kaum Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden bestehen, musste auf planexterne Maßnahmen zurückgegriffen werden. In der Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sind Vorschläge zur Minimierung und Kompensation von Eingriffen in den Boden aufgeführt. Von Seiten des Umwelt- und Arbeitsschutzes wurde der Vorschlag in der Arbeitshilfe aufgegriffen, durch Boden- auftrag einen Standort mit schlechteren Eigenschaften zu verbessern. Im Rahmen des Pilotprojekts wurde der anfallende Oberboden aus dem Erschließungsgebiet dazu verwendet, auf einer ausgewählten Fläche eine Bodenverbesserung durchzuführen. Das in dem Bebauungsplangebiet „Ob den Gärten“ anfallende Oberbodenmaterial bot dafür grundsätzlich die besten Voraussetzungen. 2 Durch den Umwelt- und Arbeitsschutz wurde in Abstimmung mit den Beteiligten die Durchführung der Bodenauftragsmaßnahme geplant. Die Bodenauftragsfläche muss- te die fachlichen Anforderungen an eine Bodenverbesserung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt erfüllen. Nach umfangreicher Prüfung wur- de die Maßnahme auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Flst.-Nr. 63286) ent- lang der B3 beim Umspannwerk Durlach durchgeführt. In der Sitzung wird die Vor- gehensweise dieser im Stadtgebiet erstmaligen, als Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Boden durchgeführten Bodenauftragsmaßnahme, von einer Vertreterin des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz vorgestellt.