Antrag SPD: Kinder- und Jugenzentrum Südweststadt

Vorlage: 20503
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.07.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.07.2008

    TOP: 22.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Jugenzentr.Südweststadt
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 3. Juni 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 15.07.2008 1468 25 a öffentlich Kinder- und Jugendzentrum Südweststadt 1. Die Stadtverwaltung legt ein Konzept vor, wie das Kinder- und Jugendzentrum Südweststadt übergangsweise oder falls möglich dauerhaft in der ehemaligen Gaststätte in der Kriegsstraße 51 (vormals Schwesternhaus des alten Vincentiuskrankenhauses) untergebracht werden kann. 2. Falls eine langfristige Unterbringung in der Kriegsstraße nicht möglich ist, führt die Stadtverwaltung Gespräche mit dem Käufer des ehemaligen Versorgungsamtes zwecks dauerhafter Einrichtung des Jugendzentrums in der leer stehenden Kantine. 3. Die Stadtverwaltung listet weitere Leerstände in der Südweststadt auf, die für eine Unterbringung des Jugendzentrums in Frage kommen. Das Kinder- und Jugendzentrum in der Südweststadt muss 2009 aus seinem jetzigen Standort im DRK-Gebäude in der Otto-Sachs-Straße raus. Die ehemalige Gaststätte in der Kriegsstraße 51 könnte zumindest übergangsweise dem Jugendzentrum eine neue Heimstatt bieten. Eine mögliche langfristige Unterbringung muss untersucht werden. Hierfür kämen auch die Kantine im ehemaligen Versorgungsamt sowie die Branddirektion in der Ritterstraße (nach der Verlagerung) in Frage. unterzeichnet von: Doris Baitinger Natascha Roth Angela Geiger Heike Backes Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Juli 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 25 a
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 03.06.2008 eingegangen: 03.06.2008 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.07.2008 1468 25 a öffentlich Dez. 4 Kinder- und Jugendzentrum Südweststadt - Kurzfassung - Für die Unterbringung des Kinder- und Jugendzentrums Südweststadt wurden im Privatge- bäude „Kriegsstr. 51“ geeignete Räumlichkeiten gefunden. Als nächste Schritte müssen nun die künftige Raumnutzung geplant und die hierfür notwendigen baulichen Maßnahmen mit Kostenrahmen ermittelt werden. Auf dieser Grundlage können dann die Mietvertragsver- handlungen mit dem Eigentümer geführt und auch die baurechtlichen Fragen geklärt wer- den. Der Eigentümer ist nach einem ersten Gespräch bereit, die Räumlichkeiten der Stadt längerfristig zu überlassen. Als mögliche Alternative zu diesem Objekt bietet sich aus heutiger Sicht lediglich die leer stehende Kantine des ehemaligen Versorgungsamtes an. Die Verwaltung hat Kontakt zum Käufer des Areals aufgenommen und das Interesse am Kantinengebäude für ein Kinder- und Jugendzentrum bekundet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht bekannt noch nicht bekannt Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Derzeit liegen noch keine Kosten für etwaige bauliche Maßnahmen und auch noch kein konkreter Mietpreis vor. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung legt ein Konzept vor, wie das Kinder- und Jugendzentrum Südweststadt übergangsweise oder falls möglich dauerhaft in der ehemaligen Gast- stätte in der Kriegsstraße 51 (vormals Schwesternhaus des alten Vincentiuskranken- hauses) untergebracht werden kann. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte im Erd- und Kellergeschoss des Gebäudes „Kriegsstr. 51“ haben eine Gesamtfläche von ca. 180 m² und sind von der Raumgröße sowie vom Raumzuschnitt für ein Kinder- und Jugendzentrum gut geeignet. Evtl. ist auch noch die Nutzung einer kleinen Außenfläche möglich. Im Erdgeschoss könnten ein offener Bereich mit Spiel- und Treffmöglichkeiten, ein Schüler- café mit einem Raum für Hausaufgaben sowie ein Cliquen- bzw. Rückzugsraum eingerichtet werden. Im Kellergeschoss wäre neben Lagerräumen evtl. auch ein Proberaum für Bands etc. möglich. Als nächste Schritte sind nun die künftige Raumnutzung zu planen und die hierfür notwendi- gen baulichen Maßnahmen mit Kostenrahmen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können dann die Mietvertragsverhandlungen geführt und auch die baurechtlichen Fragen geklärt werden. Der Eigentümer ist nach einem ersten Gespräch bereit, die Räume auch längerfristig der Stadt zu überlassen. Es muss sich zunächst allerdings zeigen, wie sich das Objekt als Kin- der- und Jugendzentrum bewährt und wie die Akzeptanz im Umfeld, insbesondere auch bei den Bewohnern des Hauses, ist. Aus diesem Grund soll ein Mietvertrag mit einer über- schaubaren festen Vertragszeit und anschließender Option auf Verlängerung sowie evtl. auch einer Kaufoption zugunsten der Stadt abgeschlossen werden. Damit wäre die Möglich- keit gegeben, die Einrichtung dauerhaft in dem Gebäude unterzubringen. 2. Falls eine langfristige Unterbringung in der Kriegsstraße nicht möglich ist, führt die Stadtverwaltung Gespräche mit dem Käufer des ehemaligen Versorgungsamtes zwecks dauerhafter Einrichtung des Jugendzentrums in der leer stehenden Kantine. Die Verwaltung hat bereits im März 2008 Gespräche mit dem Käufer des ehemaligen Ver- sorgungsamtes (Kriegsstr. 103/Ecke Brauerstraße) geführt. Der Käufer hat sich gegen die Einrichtung eines Kinder- und Jugendzentrums auf dem Areal nicht verschlossen. Er hat jedoch darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich alle auf dem Grundstück befindlichen Ge- bäude (und somit auch die ehemalige Kantine) für die von ihm vorgesehene Nutzung benö- tigt werden. Die Planungen hierfür haben sich zum damaligen Zeitpunkt noch im Anfangs- stadium befunden. Somit war keine Aussage darüber möglich, ob noch Raumreserven für ein Jugendzentrum vorhanden sind. Erneute Gespräche in diesen Tagen haben ergeben, dass das künftige Nutzungskonzept für das Areal des ehemaligen Versorgungsamtes noch immer nicht abschließend geklärt ist. Ob sich eine Lösungsmöglichkeit für ein Jugendzentrum auf dem Grundstück „Kriegsstr. 103/Ecke Brauerstraße“ abzeichnet, ist noch offen. Der Investor hat das Interesse der Stadt am Kantinengebäude vorgemerkt und wird in den nächsten zwei Monaten Bescheid geben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Die Stadtverwaltung listet weitere Leerstände in der Südweststadt auf, die für eine Unterbringung des Jugendzentrums in Frage kommen. Der Stadtjugendausschuss e.V. hat sämtliche leer stehende Ladengeschäfte bzw. Gaststät- ten in der Südweststadt als potentielle Standorte für ein Kinder- und Jugendzentrum geprüft. Dies führte zu dem Ergebnis, dass die Objekte bereits wieder vermietet oder nicht geeignet oder die Eigentümer nicht bereit waren, die Räumlichkeiten für den gewünschten Nutzungs- zweck zur Verfügung zu stellen. Weitere Leerstände in der Südweststadt, die für die Unter- bringung des Jugendzentrums in Frage kommen, gibt es daher aus Sicht der Verwaltung nicht. Das nun gefundene Objekt in der Kriegsstr. 51 ist derzeit die einzige konkrete Mög- lichkeit für die Unterbringung des Jugendzentrums.