Antrag auf Zielabweichung vom "schutzbedürftigen Bereich für die Erholung" im Regionalplan für den geplanten Standort des "Edeka-Fleischwerkes" auf dem Gebiet der Stadt Rheinstetten

Vorlage: 20487
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.07.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.07.2008

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.07.2008 1451 9 öffentlich Dez. 6 Antrag auf Zielabweichung vom '"schutzbedürftigen Bereich für die Erholung" im Regio- nalplan für den geplanten Standort des "Edeka-Fleischwerkes" auf dem Gebiet der Stadt Rheinstetten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 24.06.2008 Zustimmung Gemeinderat 15.07.2008 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Zustimmung zur Absicht des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe aus Anlass des geplanten Edeka-Fleischwerkes einen Antrag auf Abweichung von den im Regionalplan Mittlerer Ober- rhein festgelegten „Schutzbedürftigen Bereich für die Erholung“ gemäß § 24 des Landespla- nungsgesetzes zu stellen. (Vollständiger Beschluss siehe Seite 4.) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Vorbemerkungen 1. Allgemeines zur planungsrechtlichen Situation mit Blick auf raumordnerische Erfordernisse bei der geplanten Ansiedlung des Edeka-Fleichwerkes Die Stadt Rheinstetten beabsichtigt, für die Realisierung eines Fleischwerks der Firma EDEKA ein ca. 20 ha großes Gewerbeareal zwischen dem neuen Segelfluggelände und dem „Gewerbegebiet Neue Messe“ auszuweisen und hat hierfür die Aufstellung eines Vor- habenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungs- planes soll auf Antrag der Stadt Rheinstetten der Flächennutzungsplan (FNP) 2010, der hier noch landwirtschaftliche Fläche darstellt, entsprechend geändert werden. Für beide Planungen ist Voraussetzung, dass sie mit ihren Inhalten nicht im Widerspruch zu Zielen der übergeordneten Raumplanung stehen dürfen. Das folgt aus der Anpassungs- pflicht, der gem. § 1 Abs. 3 BauGB sowohl Bebauungspläne als auch Flächennutzungspläne unterliegen. Um diese Problematik geht es aktuell, weil der vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein aufgestellte und derzeit geltende Regionalplan vom 13.3.2002 in seiner Raumnutzungskarte im Süden von Karlsruhe ein recht großes Gebiet als "Schutzbedürftiger Bereich für die Erho- lung" festlegt und das geplante Fleischwerk auf Flächen errichtet werden soll, die sich inner- halb dieses Bereiches befinden (siehe dazu den als Anlage beigefügten Ausschnitt). Darin liegt ein Konflikt, der sich rechtssicher nur mit einer von der höheren Raumordnungs- behörde zuzulassenden Zielabweichung bewältigen lässt. 2. Zum Antrag auf Zielabweichung Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, spricht Einiges dafür, dass das Vorhaben und damit die dafür erforderliche Planung auf Flächennutzungs- und Bebauungsplanebene nicht ohne Abweichen des beschriebenen raumordnerischen Zieles verfolgt werden kann. Bei den so gegebenen Umständen sollte möglichst schon in den Anfängen einer sich weiter verfestigenden Planung verbindlich feststehen, ob eine Zielabweichung zugelassen wird. Das setzt in förmlicher Hinsicht einen beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu stellenden Antrag voraus. Diesem obliegt als höherer Raumordnungsbehörde die Entscheidung über den Antrag(vgl. § 24 Landesplanungsgesetz). Einen Zielabweichungsantrag zu stellen, steht auf der Tagesordnung der Verbandsver- sammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe am 21. Juli 2008, die vom Herrn Ober- bürgermeister Heinz Fenrich in seiner derzeitigen Funktion als Verbandsvorsitzender kurz- fristig einberufen wurde. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der jetzige Zeitpunkt des Antrages ist dabei auch nicht verfehlt. Denn es dürfte angesichts der räumlichen Ausdehnung und sonstigen Größenordnung des Vorhabens schon allein aus solchen Gründen sachgerecht sein, über den Zielabweichungsantrag zu befinden. Dazu müssen nicht alle Ergebnisse von weitergehenden Untersuchungen über die sonstigen Auswirkungen des Vorhabens vorliegen. Im Vorfeld teilweise vertretene Ansichten, dass überhaupt kein Erfordernis für einen Zielab- weichungsantrag zu erkennen sei, bieten nicht die anzustrebende Rechtssicherheit im weite- ren Planungsprozess. Denn das würde die als unsicher einzustufende Feststellung voraus- setzen, dass das Vorhaben mit Blick auf die raumordnerische Zielvorgabe keine relevante Bedeutung erlange, also insoweit keinen zielabweichenden Konflikt hervorrufe. Der Antrag des Nachbarschaftsverbandes bedarf der Beschlussfassung durch die stimmbe- rechtigten Mitglieder des Nachbarschaftsverbandes, also auch der Stadt Karlsruhe. Dabei gilt es zu sehen: Der Antrag impliziert, auch wenn damit primär das Bedürfnis zur planrechtlichen Klärung verfolgt wird, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugleich eine grundsätzliche Bereit- schaft bzw. Absicht des Nachbarschaftsverbandes, vom raumordnerischen Ziel ggf. abwei- chen zu wollen. Das wiederum berührt gewichtige Interessen der Stadt Karlsruhe, weshalb dem Gemeinderat zuvor Gelegenheit zu geben ist, sich damit zu befassen und ggf. Vorga- ben zu beschließen, wie in der Verbandsversammlung seitens der Stadt Karlsruhe abge- stimmt werden soll oder darf. Auch soweit die Stadt dort neben dem Oberbürgermeister mit weiteren vom Gemeinderat gewählten Vertretern an der Verbandsversammlung teilnimmt, kann die Stimmabgabe nur einheitlich unter Beachtung eines vom Gemeinderat gefassten Beschlusses erfolgen. Für den Antrag spricht ungeachtet des Antragsinhalts in der Gesamtschau die alsbaldige raumordnerische Klärung. Dafür hatte sich auch der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2008 ausgesprochen. Und einem solchen Vorgehen trägt der nachstehende Be- schlussantrag an den Gemeinderat Rechnung. Sollte sich keine Mehrheit für den Antrag auf Zielabweichung ergeben, hielte es das Bür- germeisteramt für ein sachgerechtes Vorgehen, zumindest der einstweiligen Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht im Wege zu stehen. Die spätere abschließende Beschlussfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist deshalb nicht eingeschränkt. Es bestehen aus Sicht des Bürgermeisteramtes auch keine Einwände, wenn in der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung neben dem Zielab- weichungsantrag zugleich ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst wer- den soll. Damit wird lediglich das Verfahren mit einem noch ergebnisoffenen Ausgang einge- leitet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 B. Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt: 1. Es bestehen keine Einwände gegen die Absicht des Nachbarschaftsverbandes Karlsru- he, einen Antrag auf Zielabweichung gem. § 24 des Landesplanungsgesetzes zu stel- len, der im Sinne der Vorbemerkungen zu dieser Vorlage lediglich die rechtlichen Vo- raussetzungen schafft, zugunsten des auf dem Gebiet der Stadt Rheinstetten – Ortsteil Forchheim – geplanten Edeka-Fleischwerkes entgegen dem im Regionalplan des Regi- onalverbandes Mittlerer Oberrhein festgelegten "Schutzbedürftigen Bereich für die Erho- lung" gewerbliche Nutzflächen darzustellen. 2. Unberührt hiervon bleiben die spätere Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zu dieser Planung im Rahmen einer noch zu erfolgenden Anhörung als Träger öffentlicher Belan- ge gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung im Nachbarschaftsverband über eine abschließende Darstellung im Wege der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes. Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Juli 2008