Änderungsantrag Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Kostenlose Schulverpflegung für Kinder von Hartz-VI-Empfängern

Vorlage: 20341
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.06.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.06.2008

    TOP: 9.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Kostenlose Schulverpflegung
    Extrahierter Text

    ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 9. Juni 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1441 8 öffentlich Kostenlose Schulverpflegung für Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern/ -empfängerinnen, Schulhilfefonds Die Vergabekriterien für die Bezuschussung von Mittagessen in den Ganztages- schulen aus dem Schulhilfefonds für 2008 (s. Punkt 4. der Beschlussvorlage Nr. 1411) werden ergänzt: 1. Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern/-empfängerinnen erhalten das Mittagessen in der Schule kostenlos 2. Der Bezugskreis für bezuschusste Schulmittagessen wird in einem ersten Schritt erweitert auf die Bezugsberechtigung der Erstattung von Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen Zu 1): Angesichts der sinkenden Nettoeinkommen und der aktuellen Preissteige- rungsraten v. a. bei Energie und Lebensmitteln kann davon ausgegangen werden, dass die sowieso schon skandalös niedrigen Ansätze der Leistungsberechnungen bei Hartz-IV und Sozialhilfe mittlerweile eine Verurteilung zur Armut darstellen. Die Beobachtungen von Fachleuten und Lehrer/innen an den Schulen bestätigen das täglich. Die in der Vorlage angesprochene ‚häusliche Ersparnis’ dürfte angesichts der realen Lage dieser Bürger/innen eine eher theoretische Größe sein. Deshalb sollen deren Kinder das Mittagessen in den Ganztagesschulen kostenlos erhalten. Zu 2): Auch die viele Familien und v. a. Alleinerziehende oberhalb der Bezugsgrup- pe von Leistungen nach Hartz-IV und Sozialhilfe verfügen nicht über Einkünfte, die für eine gute Entwicklung ihrer Kinder ausreicht. Deshalb sollte der Bezugskreis für bezuschusste Mittagessen erweitert werden, und zwar, wie bei den Kita-Gebühren, auch auf die Familien und Alleinerziehenden, die Anspruch auf Wohngeld haben. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Juni 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 8 Fostir.
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke) vom: 09.06.2008 eingegangen: 09.06.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1441 8 öffentlich Dez. 3 Kostenlose Schulverpflegung für Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern/- empfängerinnen, Schulhilfefonds - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Schulhilfefonds in der in der Vorla- ge vorgesehenen Form zu verabschieden, die Ergebnisse nach einem Jahr auszuwerten und im Schulbeirat, sowie im Jugendhilfeausschuss über die Erfahrung zu berichten. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Ergänzungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Vergabekriterien für die Bezuschussung von Mittagessen in den Ganztagesschu- len aus dem Schulhilfefonds für 2008 (s. Punkt 4. der Beschlussvorlage Nr. 1411) werden ergänzt: 1. Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern/-empfängerinnen erhalten das Mittagessen in der Schule kostenlos. Es ist gängige Verwaltungspraxis, dass die Preise für das Mittagessen für Kinder von Hartz IV- und Sozialhilfeempfängern/-empfängerinnen von rd. 3,00 € pro Essen auf den im Regelsatz festgelegten Anteil von 1,05 € bzw. für Kinder ab 16 Jahren 1,40 € reduziert wird. An dieser Praxis sollte nach Auffassung des Bürgermeisteramtes festgehalten wer- den. Allerdings können die Schulleitungen im Einzelfall und in Ausnahmesituationen für eine begrenzte Zeit auch einen Essenkostenzuschuss aus dem Schulhilfefonds gewäh- ren. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, an dieser Regelung festzuhalten. 2. Der Bezugskreis für bezuschusste Schulmittagessen wird in einem ersten Schritt erweitert auf die Bezugsberechtigung der Erstattung von Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine Erweiterung des Bezugskreises auf die Bezugsberechtigten der Erstattung von Gebüh- ren von Kinderbetreuungseinrichtungen hätte eine zusätzliche Prüfung der Einkommensver- hältnisse durch die Verwaltung zur Folge, die mit dem derzeitigen Personalstand nicht zu bewältigen wäre und eine Bürokratisierung des derzeit sehr einfachen Verfahrens zur Folge hätte. Deshalb sollte der Empfängerkreis auf die Kinder, die den Karlsruher Kinderpass be- sitzen, beschränkt bleiben. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Schulhilfefonds in der in der Vorla- ge vorgesehenen Form zu verabschieden, die Ergebnisse nach einem Jahr auszuwerten und im Schulbeirat, sowie im Jugendhilfeausschuss über die Erfahrung zu berichten. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Ergänzungsantrag abzulehnen.