Änderungsantrag GRÜNE: Anpassung der Richtlinien zum Bau und Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund der neuen Zuschüsse von Bund und Land: a) "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen freier
| Vorlage: | 20338 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.06.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 6. Juni 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1439 6 öffentlich Anpassung der Richtlinien zum Bau und Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund der neuen Zuschüsse von Bund und Land: b) „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen“ Die „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Krippen“ werden im Punkt 1.3. (zuschussfähige Maßnahmen) mit unten stehender Note ergänzt: 1.3.6. Eigene Immobilien eines Trägers, die dauerhaft zu Kindertageseinrichtungen umgenutzt werden, werden wie neu erworbene Räume eingestuft. Träger von Kindertageseinrichtungen, wie die katholischen Kirchengemeinden in Karlsruhe, könnten in kurzer Zeit bestehende Einrichtungen um neue Gruppen erweitern, wenn sie dafür eigene, momentan noch anderweitig genutzte Räumlichkeiten verwenden würden. Da bei dieser Umnutzung der Mietausfall nicht als zuschussfähige Maßnahmen berücksichtigt wird, schlagen wir vor, die neu genutzten Räume wie einen Neuerwerb einzustufen und die Richtlinien entsprechend der oben genannten Formulierung zu ergänzen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Juni 2008 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 06.06.2008 eingegangen: 06.06.2008 FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 06.06.2008 eingegangen: 06.06.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1438 + 1439 6 öffentlich Dez. 3 Anpassung der Richtlinien zum Bau und Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund der neuen Zuschüsse von Bund und Land; Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt schlägt vor, die Anträge der FDP-Gemeinderatsfraktion und der Bündnis 90 Die Grünen-Gemeinderatsfraktion in die nächste Sitzung des Ju- gendhilfeausschusses zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Anträge der FDP-Gemeinderatsfraktion und der Bündnis 90 Die Grünen- Gemeinderatsfraktion zielen darauf ab, dass bei Umnutzungen z. B. von Wohnraum in Räume für Kindertageseinrichtungen eine Bezuschussung auf Grundlage einer Wertermittlung stattfindet. Eine solche Bezuschussung einer Umnutzung ohne Ei- gentumsübergang ist in den Landesrichtlinien nicht vorgesehen. Ein Landes- bzw. Bundeszuschuss für solche Maßnahmen ist lediglich für die tatsächlich vorgenom- menen Umbauarbeiten möglich. Dies entspricht den bisherigen städtischen Richtlinien. Eine Änderung der städti- schen Investitionsförderung im Sinne der Antragsteller hätte unter Umständen weit reichende Folgen. Diese sind im Augenblick nicht absehbar und müssen vor einer Beschlussfassung sorgfältig auf ihre Kosten- und Nutzenwirkungen untersucht wer- den. Derzeit wird im Bundestag der Gesetzentwurf zum Kinderförderungsgesetz beraten. In diesem Gesetzesentwurf werden nochmals Veränderungen in der Finanzierung von Kindertagesstätten enthalten sein. Die Kindertagesstättenrichtlinien müssen vo- raussichtlich in diesem Jahr noch einmal geändert werden. Das Bürgermeisteramt schlägt deshalb vor, die Richtlinien zum Bau und Betrieb von Kindertagesstätten in der Fassung der Vorlage Nr. 1409 zu bewilligen und die Anträge der FDP- Gemeinderatsfraktion und der Bündnis 90 Die Grünen-Gemeinderatsfraktion in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu verweisen.