Antrag FDP: Werbeflachen im öffentlichen Raum
| Vorlage: | 20330 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.06.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Hagsfeld |
Beratungen
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe OSR-Vorlage zu Top 6 Ortsverwaltung Grötzingen (Sitzung am 11.06.2008) öffentlich Stellungnahme/Beratungsunterlage Antrag der FDP-Fraktion vom: 20.05.2008 eingegangen am: 20.05.2008 Betreff: Werbeflachen im öffentlichen Raum Antrag der FDP-Fraktion: Sachverhalt: In der Augustenburgstraße wurde direkt hinter dem Kreisel ein Werbeständer mit wechselnder Werbung angebracht. Die Werbetafel an diesem Standort ist verkehrs- gefährdend, da sie die Aufmerksamkeit der Autofahrer bereits im Kreisel auf sich lenkt. Vielmehr sollte doch der Autofahrer damit beschäftigt sein, den Verkehr im Kreisel zu beachten. Antrag: Die Ortsverwaltung wird beauftragt zu klären, wer diese Werbefläche an dieser Stelle aufstellen ließ und darauf hinzuwirken, dass sie dort wieder entfernt wird. Weiterhin soll erläutert werden, wer Standorte solcher Werbeflächen auswählt und genehmigt. Mit freundlichen Grüßen Renate Weingärtner, Fraktionsvorsitzende Stellungnahme der Ortsverwaltung: Im Zusammenhang mit der baulichen Umgestaltung der Augustenburgstraße hat die Orts- verwaltung vorgeschlagen, dass am westlichen Ortseingang (von Karlsruhe her kommend) eine Informationstafel aufgestellt wird, wie sie bereits in der Bruchwaldstraße (von der B3 her kommend an der Bushaltestelle) oder in der Eisenbahnstraße (von Hagsfeld her kommend) bestehen: eine Seite mit dem Ortsplan, Rückseite Werbung. Der Ortschaftsrat hat hiergegen keine Einwendungen erhoben. Für die Aufstellung dieser Informationstafeln hat die Stadt (vertreten durch das hierfür zu- ständige Stadtplanungsamt) mit der Betreiberfirma einen Vertrag für das ganze Stadtgebiet (56 Stück) und erhält hierfür eine finanzielle Entschädigung. Die Kosten für die Aufstellung und Unterhaltung (insbes. Reinigung) trägt die Betreiberfirma. Die Ortsverwaltung hat nach der Aufstellung der beidseitigen Werbetafel beim Stadtpla- nungsamt bereits reklamiert; man wird sich nun darum kümmern. Bei der Auswahl des Standortes der Informations- und Werbeanlage waren die zuständigen städtischen Fachämter Tiefbauamt, Bürgerservice und Sicherheit (BuS), Stadtplanungsamt und Bauordnungsamt beteiligt und haben den Standort als geeignet beurteilt. Insbesondere sieht BuS keine Verkehrsgefährdung, da ja im Kreisel ohnehin langsam gefahren werden muss. Deshalb wurde die baurechtliche Genehmigung durch das Bauordnungsamt erteilt; diese Genehmigung kann nicht ohne weiteres zurückgenommen werden. Auch müsste die Stadt in diesem Fall mit der Geltendmachung von Regressansprüchen rechnen. Zu den „rollierenden Werbeflächen“ ist zu sagen, dass diese an verschiedenen Kreuzungen in der Stadt Karlsruhe (z.B. am Mendelsohnplatz) sowie in zahlreichen anderen deutschen und ausländischen (Groß-)Städten stehen. Aus den dortigen Erfahrungen sind keine Ver- kehrsgefährdungen, insbesondere erhöhte Unfallzahlen, festzustellen; ansonsten wären die- se Anlagen dort längst abgebaut worden. Die bloße Behauptung oder Befürchtung von Ver- kehrsgefährdung ist jedenfalls unbegründet.