Anfrage Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Einkommensgrenzen bei der Erstattung von Gebühren für Kindergärten, Kindertagessstätten und Kinderkrippen

Vorlage: 20306
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.06.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.06.2008

    TOP: 31

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Erstattung von Gebühren Kindergärten
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 25. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1434 31 öffentlich Einkommensgrenzen bei der Erstattung von Gebühren für Kindergärten, Kinder- tagesstätten und Kinderkrippen 1. Was ist für die Erstattung von Gebühren für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen an Nachweisen vorzulegen? 2. Ab welchem Einkommen werden Gebühren für Kindergärten, Kindertages- stätten und Kinderkrippen voll erstattet? 3. Ab welchem Einkommen werden die von Gebühren für Kindergärten, Kinder- tagesstätten und Kinderkrippen anteilig erstattet? 4. Wie viele bezugsberechtigte Eltern/bzw. Bedarfsgemeinschaften bekamen in 2007 den Höchstsatz bzw. völlige Erstattung der Gebühren für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen? a) Welchem Anteil entspricht das von allen Eltern, die Kinder in Kinder- gärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen haben? 5. Wie viele bezugsberechtigte Eltern/bzw. Bedarfsgemeinschaften bekamen in 2007 die Mindesterstattung? b) Welchem Anteil entspricht das von allen Eltern, die Kinder in Kinder- gärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen haben? 6. Wie hoch ist Mindesterstattung? 7. Wo liegt genau die Einkommensgrenze, ab der keinerlei Gebührenerstattung mehr gewährt wird? Sachverhalt/Begründung Die teilweise oder gänzliche Übernahme der Gebühren für Kinderbetreuungseinrich- tungen durch die Stadt Karlsruhe ist unbestritten anzuerkennen. Prinzipiell notwendig wäre eine wesentlich stärkere Entlastung der Kommunen im Bereich Kinderbetreu- ung durch Land und Bund. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Unbestritten ist ebenso, dass sich viele Familien mit Kindern in materiell schwierigen Situationen befinden, auch wenn ihre Einkommen über den Erstattungsgrenzen lie- gen. Diese Zahl nimmt zu mit dem Anwachsen von Niedriglohnbereichen, Zeitarbeit und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Mehrere Kinder in verschiedenen Be- treuungseinrichtungen zu haben, wird schnell zu einer erheblichen finanziellen Belas- tung, die wiederum die soziale und kulturelle Teilhabe der ganzen Familie einengt. Die Anfrage soll helfen auszuloten, inwieweit der Erstattungsrahmen der Stadt Karls- ruhe bei den Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der sozialen Lage der Familien und Alleinerziehenden mit Kindern gerecht wird. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008

  • TOP 31
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 25.04.2008 eingegangen: 28.04.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1434 31 öffentlich Dez. 3 Einkommensgrenzen bei der Erstattung von Gebühren für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen Zu 1.: Was ist für die Erstattung von Gebühren für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen an Nachweisen vorzulegen? - Wohngeldbescheid - Verdienstbescheinigungen der letzten sechs Monate - Mietvertrag - Bestätigung der Tageseinrichtung Für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII: - Bewilligungsbescheid Zu 2.: Ab welchem Einkommen werden Gebühren für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen voll erstattet? Die Höhe des Einkommens orientiert sich an der Familiengröße und an der Höhe der Miete. Nachstehend werden Richtwerte dargestellt, die sich in Bezug auf die Kosten der Unterkunft an den im Wohngesetz festgelegten Mietobergrenzen orientieren. Diese Richtwerte staffeln sich wie folgt: 2 Personen: 1. 375 € 3 Personen: 1. 701 € 4 Personen: 2. 027 € 5 Personen: 2. 359 € 6 Personen: 2. 685 € Zu 3.: Ab welchem Einkommen werden die von Gebühren für Kindergärten, Kinderta- gesstätten und Kinderkrippen anteilig erstattet? Wenn die Einkünfte diese Richtwerte bzw. die Einkommensgrenze übersteigen und das übersteigende Einkommen nach eventueller Absetzung besonderer Belastungen gerin- ger ist als der zu zahlende Beitrag, dann erfolgt eine anteilige Erstattung. Seite 2 Zu 4.: Wie viele Bezugsberechtigte Eltern bzw. Bedarfsgemeinschaften bekamen in 2007 den Höchstsatz bzw. völlige Erstattung der Gebühren für Kindergärten, Kinderta- gesstätten und Kinderkrippen? Welchem Anteil entspricht das von allen Eltern, die Kinder in Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen haben? Für 1. 965 Kinder wurden im Jahre 2007 die vollen Kosten für die Kindertageseinrich- tung übernommen. Ausgehend von 10. 118 Plätzen, die im Jahre 2007 für Karlsruher Kinder zur Verfügung standen, ist dies ein Anteil von rund 20 %. Zu 5.: Wie viele Bezugsberechtigte Eltern/bzw. Bedarfsgemeinschaften bekamen in 2007 die Mindesterstattung? Welchem Anteil entspricht das von allen Eltern, die Kinder in Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen haben? Eine teilweise Erstattung der anfallenden Beiträge erfolgte in 55 Fällen. Dieser Anteil entspricht ausgehend von den zur Verfügung stehenden Plätzen 0,54 %. Zu 6. und 7.: Wie hoch ist die Mindesterstattung? Wo liegt genau die Einkommensgrenze, ab der keinerlei Gebührenerstattung mehr gewährt wird? Im Interesse unserer Kunden erfolgt grundsätzlich eine individuelle Berechnung. Ent- sprechend der Höhe der Einkommensüberschreitung gibt es dann unterschiedliche an- teilige Erstattungsbeträge. Ist nach Abzug von eventuellen besonderen Belastungen das übersteigende Einkommen höher oder gleich hoch wie der Tageseinrichtungsbeitrag, dann kann keine Beitragserstattung durchgeführt werden.