Anfrage Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Rekommunalisierung städtischer Gesellschaften
| Vorlage: | 20304 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.06.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 22.04.2008 eingegangen: 22.04.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1432 29 öffentlich Dez. 4 Rekommunalisierung städtischer Gesellschaften Die Privatisierung kommunaler Aufgaben fand in den vergangenen Jahren in Karlsruhe mit großem Augenmaß statt. Sie hat nach Ansicht des Bürgermeisteramtes in der Regel zu einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit bei einer konstanten Leistungsqualität geführt. Das Bürgermeisteramt denkt deshalb derzeit nicht daran, bestehende städtische Gesell- schaften zu rekommunalisieren. Sollte dies zukünftig in Einzelfällen doch notwendig wer- den, ist das Bürgermeisteramt zeitnah in der Lage, die notwendigen Schritte einzuleiten. Die dabei notwendigen Schritte sind dann auf den Einzelfall abzustimmen.
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 22. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1432 29 öffentlich Rekommunalisierung städtischer Gesellschaften Welche rechtlichen und organisatorischen Schritte sind notwendig, um eine Gesellschaft (etwa Städtisches Klinikum oder Stadtwerke) wieder in die Verwaltung zurückzuführen, und zwar bei: a) einer rein kommunalen Gesellschaft (formale Privatisierung)? b) einer kommunalen Gesellschaft, an der private Unternehmen mitbeteiligt sind? Die Euphorie der Privatisierung kommunaler Aufgaben hat sich in den letzten Jahren gelegt. Vor allem dort, wo Aufgaben wie die Müllentsorgung von privaten Unternehmen übernommen wurden, haben sich einige Kommunen entschlossen, dies wieder selbst auszuführen. Die Erwartung, dass Private immer besser und billiger sind, hat sich nicht durchgängig bestätigt. Dem Profitgesichtspunkt werden oft ausreichende Bezahlung, erträgliche Arbeitsverhältnisse und gute Qualität untergeordnet. Die Aufsichtsratsfunktion von Gemeinderäten und Gemeinderätinnen ist ein immer noch ungelöstes Problem. Es existieren unterschiedliche Rechtsauffassungen. Vom Gesellschaftsrecht her zur Verschwiegenheit nach außen verpflichtet, sind die Stadträte/-innen kraft ihres politischen Mandats in der Pflicht, Entscheidungen zu beraten und sie öffentlich zu rechtfertigen. Eine Rückeingliederung in die Stadtverwaltung muss deshalb als Option in Betracht bleiben. In eventuell zu treffende Abwägungen muss auch einfließen, welche Schritte und welcher Aufwand dazu erforderlich wären. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008 Sachverhalt / Begründung: