Anfrage CDU: Segelflugplatz Rheinstetten

Vorlage: 20302
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.06.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel, Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.06.2008

    TOP: 27

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Segelflugplatz Rheinstetten
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Manfred Bilger (CDU) Stadtrat Hubert Buchmüller (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 7. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1430 27 öffentlich Segelflugplatz Rheinstetten 1. Welche konkreten Änderungen würden sich ergeben, sollte das Regierungspräsi- dium die Genehmigung wie beantragt erteilen? 2. Welche Auswirkungen hätte dies auf die angrenzenden Wohngebiete in Karlsru- he, insbesondere in Grünwinkel und Oberreut? 3. Wie kann gewährleistet werden, dass eventuelle Zusatzbelastungen für die Karls- ruher Bürgerinnen und Bürger vermieden oder zumindest möglichst gering ausfal- len? 4. Wird die Stadtverwaltung im Rahmen des bevorstehenden Genehmigungsverfah- rens des Regierungspräsidiums angehört? Welche Maßnahmen kann die Stadt- verwaltung darüber hinaus ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Wohngebieten möglichst weitgehend von zusätzli- chen Belastungen verschont bleiben? Sachverhalt / Begründung: In seiner Sitzung Anfang April 2008 hat der Gemeinderat Rheinstetten dem Antrag der Luftsportgemeinschaft Rheinstetten zur Änderung der Flugbetriebsgenehmigung zugestimmt. Bisher waren lediglich sechs motorgetriebene Luftfahrzeuge zugelas- sen. Diese Beschränkung soll nun für drei Jahre aufgehoben werden. Beim Regie- rungspräsidium, das die erforderliche Genehmigung erteilen muss, wurde ein ent- sprechender Antrag eingereicht. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Beschränkungen für den Flugbetrieb in Rheinstetten wurden in der Vergangen- heit vor allem deshalb vorgenommen, um die Belästigungen für die Bürgerinnen und Bürger in den angrenzenden Wohngebieten möglichst gering zu halten. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Manfred Bilger Hubert Buchmüller Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008

  • TOP 27
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Manfred Bilger (CDU) Stadtrat Hubert Buchmüller (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 07.04.2008 eingegangen: 09.04.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1430 27 öffentlich Dez. 1 Segelflugplatz Rheinstetten 1. Welche konkreten Änderungen würden sich ergeben, sollte das Regierungspräsidium die Genehmigung wie beantragt erteilen? 2. Welche Auswirkungen hätte dies auf die angrenzenden Wohngebiete in Karlsruhe, insbesondere in Grünwinkel und Oberreut? Der zulässige Flugbetrieb auf dem neuen Segelflugplatz Rheinstetten basiert auf der Rahmen- vereinbarung zwischen den Städten Karlsruhe und Rheinstetten und sonstigen Beteiligten vom Februar 2003 und der auf dieser Grundlage beantragten und erteilten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung. Danach ist der Flugbetrieb mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen und damit auch ein Schleppbetrieb mit solchen Fahrzeugen auf insgesamt 2.500 Starts pro Jahr begrenzt. Au- ßerdem darf der Flugbetrieb nur mit Luftfahrzeugen ausgeübt werden, die erhöhten Schall- schutzanforderungen entsprechen. Die festgeschriebene Mengenbeschränkung bleibt bestehen ganz gleich, ob die danach zuläs- sigen Starts mit sechs oder einer größeren Anzahl von Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Gleiches gilt für die sonstigen erheblichen zeitlichen Einschränkungen des Flugbetriebes mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen, wie etwa dem Verbot von Start und Landungen an Sonn- und Feiertagen für Kurzflüge und Flugzeugschleppbetrieb. Insgesamt ausgeschlossen sind au- ßerdem Start und Landungen über Wohngebieten. Eine höhere Anzahl stationierter Motorflugzeuge führt damit unter den vorstehenden Bedingun- gen keineswegs zu einer Ausweitung des bereits bisher genehmigten Umfangs des Flugbetrie- bes. Auch eine kurzzeitige Häufung von Starts ist nicht zu erwarten. Der Luftsportgemeinschaft Rheinstetten geht es primär, darum unkompliziert Flugzeuge austauschen zu können, wenn diese wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten ausfallen. Hierzu sind bisher aufwändige Ver- fahren für sogenannte Außenlandeerlaubnisse erforderlich. Die Stationierung von maximal sechs motorgetriebenen Luftfahrzeugen war ursprünglich auch nach der Beschlusslage im Ge- meinderat keine Forderung der Stadt Karlsruhe sondern der Stadt Rheinstetten. Deshalb hatte sich die Stadtverwaltung auf eine entsprechende Anfrage dahingehend geäußert, dass gegen den zeitlich befristeten Wegfall der Einschränkung keine Bedenken bestehen. Es sollte in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass der frühere Verkehrslande- platz (Flugplatz Karlsruhe-Forchheim) solchen Einschränkungen nicht unterlag. Ferner geht das Ansinnen der Luftsportgemeinschaft derzeit nur dahin, für eine begrenzte Erprobungszeit von drei Jahren von der Begrenzung der Anzahl der zugelassenen motorgetriebenen Luftfahrzeuge entbunden zu sein. 3. Wie kann gewährleistet werden, dass eventuelle Zusatzbelastungen für die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger vermieden oder zumindest möglichst gering ausfallen? Wie oben dargestellt, sind wahrnehmbare Zusatzbelastungen nicht zu erwarten. Seite 2 4. Wird die Stadtverwaltung im Rahmen des bevorstehenden Genehmigungsverfahrens des Regierungspräsidiums angehört? Welche Maßnahmen kann die Stadtverwaltung darüber hinaus ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Wohngebieten möglichst weitgehend von zusätzlichen Belastungen ver- schont bleiben? Derzeit liegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe noch kein Antrag auf Änderung der luftver- kehrsrechtlichen Genehmigung vor. Es wird von der Luftverkehrsbehörde, sobald ein solcher vorliegt, auch zu prüfen sein, ob es für die beantragte Abweichung wegen der Geringfügigkeit überhaupt eines förmlichen Anhörungsverfahrens nach dem Luftverkehrsgesetz bedarf. Dem lässt sich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Sollte das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Luftfahrtbehörde ein Verfahren mit Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchführen, könnte die Stadt in rechtlich beachtlicher Weise nur Belange einbringen, denen eine Betroffenheit in eige- nen Rechten zugrunde liegt. So etwa eine Verletzung der eigenen Planungshoheit mit Blick auf laufende Planungen. Dafür ist derzeit nichts ersichtlich. Bürger, die für sich Störungen befürchten und abwehren möchten, hätten in einem solchen Ver- fahren ihre Belange selbst einzubringen. Die Stadtverwaltung kann kein Mandat dafür ausüben.