Antrag CDU, SPD: Ausgabenpauschale für Rentennachweise für Grundsicherungsempfänger
| Vorlage: | 20296 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.06.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
INTERFRAKTIONELLER ANTRAG Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Dr. Hans-Jürgen Vogt (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ursula Paepcke (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 28. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1424 21 öffentlich Ausgabenpauschale für Rentennachweise für Grundsicherungsempfänger 1. Die Ausgabenpauschale für die Erbringung von Altrentennachweisen wird bei Empfängern der Grundsicherung auf 50 Euro monatlich angehoben. 2. Die Anhebung wird bereits für das Jahr 2008 wirksam. Sachverhalt/Begründung: Jüdische Einwanderer aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion erhalten so ge- nannte Altrenten aus ihren Herkunftsländern. Sind sie in Deutschland Empfänger von Grundsicherung, müssen diese Renten regelmäßig (zwei Mal jährlich) belegt werden. Hierfür müssen die Grundsicherungsempfänger z.B. Nachweise beim zuständigen Konsulat in Berlin oder München erwirken, wofür sie in vielen Fällen persönlich dort vorsprechen müssen. Außerdem bedingt der Empfang der Altrente regelmäßig die Verlängerung der Ausweispapiere. Die Kosten für die Anforderung der Rentennachweise sowie für die Verlängerung der Ausweispapiere sind erheblich. Hinzu kommen die Reisekosten zu den Konsulaten. Die Grundsicherungsempfänger erhalten hierfür zur Zeit eine Ausgabenpauschale von lediglich 10 Euro monatlich. In anderen Städten wie z.B. Nürnberg wird eine Pauschale von 50 Euro monatlich gewährt. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Wir beantragen vor dem Hintergrund der beschriebenen Sachverhalte die Anhebung der Pauschale auf 50 Euro monatlich. Wir bitten, diese Anhebung möglichst zeitnah umzusetzen und die Rentner bereits im Jahre 2008 entsprechend besser zu stellen. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Dr. Hans-Jürgen Vogt Dr. Thomas Müller Marianne Krug Doris Baitinger Ursula Paepcke Angela Geiger Gisela Fischer Heike Backes Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 28.04.2008 eingegangen: 29.04.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1424 21 öffentlich Dez. 3 Ausgabenpauschale für Rentennachweise für Grundsicherungsempfänger Die Stadt Karlsruhe gewährt ihren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Bezug von Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB XII stehen, zur Abgeltung der Kosten des Nachweises eines ausländischen Rentenbezugs eine monatliche Pauschale in Höhe von 10,00 €. In der Vergangenheit wurden bei der Bemessung dieser Pauschale die mit der Erhebung des Nachweises entstandenen Aufwendungen der Leistungsbezieher (z. B. die Kosten für eine Lebensbescheinigung) zu Grunde gelegt. Beim Sozialamt der Stadt Karlsruhe ent- spricht es der gängigen Praxis, dass die fremdländischen Renteneinkommen aus den ehe- maligen Staaten der Sowjetunion in der Regel einmal im Jahr oder bei Änderungen der Aus- zahlungsbeträge durch Vorlage von Kontoauszügen oder amtlichen Bescheinigungen belegt werden müssen. Die Anrechnung dieser Renten erfolgt nur in Höhe des tatsächlichen Aus- zahlungsbetrages und nach Abzug der Pauschale von 10,00 €. Darüber hinausgehende Aufwendungen der Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger, die im Zusammenhang des Rentennachweises stehen und durch die Pauschale nicht abgedeckt werden können, werden vom hiesigen Sozialamt selbstverständlich erstattet. In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 23.07.2008 wird eine dem Antrag ent- sprechende Beschlussvorlage eingebracht werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit