Antrag SPD: Präventive Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern
| Vorlage: | 20292 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.06.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1421 18 öffentlich Präventive Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern Zur gezielten Förderung und Unterstützung aller Kinder im Rahmen des Programms „Frühe Hilfen“ werden 1. bei Eintritt in den Kindergarten von den Erziehungsberechtigten die U-Hefte vorgelegt und in die Bildungsdokumentation der Stadt aufgenommen; 2. in allen Kindertagesstätten eine zusätzliche ärztliche Untersuchung zwischen dem 3. und dem 6. Lebensjahr durchgeführt. Damit die Kommune auf die Lebensbedingungen von Kindern reagieren und diese ggf. positiv verändern kann, braucht sie einen Einblick in deren sprachliche, motorische, soziale und gesundheitliche Entwicklung. In mehreren Städten, so z. B. in Dormagen, werden im Rahmen eines Präventionsprogramms zur Vermeidung von Kinderarmut die U-Hefte der Kinder, d.h. die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen durch den Kinderarzt, bei Eintritt in den Kindergarten geprüft und in die Bildungsdokumentation der Stadt aufgenommen. Ein weiteres Instrument, um Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennen und ggf. gegenzusteuern zu können, ist eine zusätzliche ärztliche Untersuchung der Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr. Dieses präventive Angebot gibt es ebenfalls bereits in einigen Städten vergleichbarer Größe seit vielen Jahren. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Heike Backes Gisela Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008 Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 23.04.2008 eingegangen: 23.04.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1421 18 öffentlich Dez. 3 Präventive Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern - Kurzfassung - Zur Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung müssen Eltern nach § 4 Kindertagesbetreu- ungsgesetzes eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung vorlegen. Als ärztliche Untersuchung gelten auch die Untersuchungen von Kindern bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres (U 7 oder U 8). Zusätzliche ärztliche Untersuchungen im Kindergarten können eine sinnvolle Maßnahme der Prävention sein. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür müssten geklärt werden, um sie gegebenenfalls sinnvoll in das bestehende System integrieren zu können. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kindertagesstätten und Kindergärten bieten grundsätzlich eine gute Ansatzmöglichkeit, Ent- wicklungsstörungen bei Kindern zu erkennen. Fast alle Kinder besuchen inzwischen vor der Schule eine solche Einrichtung. Zu 1.: Zur gezielten Förderung und Unterstützung aller Kinder im Rahmen des Pro- gramms „Frühe Hilfen“ werden bei Eintritt in den Kindergarten von den Erzie- hungsberechtigten die U-Hefte vorgelegt und in die Bildungsdokumentation der Stadt aufgenommen. Zur Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung müssen die Eltern eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung (siehe: http://www.landesrecht- bw.de/jportal/docs/anlage/vvbw/pdf/VVBW-0000-KM-20080315-02-SF-A001.pdf) vor- legen. Im Interesse aller Beteiligten werden die Eltern in städtischen Kindertagesein- richtungen zusätzlich gebeten, Auskunft über die vorhandenen Impfungen zu geben. Eine rückwirkende Kontrolle über die Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen sei- tens der Kindertageseinrichtungen ist nicht sinnvoll. Zu 2.: Zur gezielten Förderung und Unterstützung aller Kinder im Rahmen des Pro- gramms „Frühe Hilfen“ werden in allen Kindertagesstätten eine zusätzliche ärztliche Untersuchung zwischen dem 3. und dem 6. Lebensjahr durchgeführt. Ärztliche Untersuchungen im Kindergarten können eine sinnvolle Ergänzung zu prä- ventiven Maßnahmen sein. Dazu müssten vorab die rechtlichen Grundlagen geschaf- fen werden. Aktuell sollen nach den Richtlinien des Kultusministeriums und des Mi- nisteriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung die pädagogi- schen Mitarbeiter/-innen tätig werden, wenn sie deutlich erkennbare Entwicklungsstö- rungen oder -verzögerungen wahrnehmen. Ziel ist es, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen, um gemeinsam Entwicklungsrückstände zu erkennen, aufzuarbeiten oder ihnen entgegenzuwirken. Grundsätzliche Erkenntnisse einer Zusammenfassung zum Stand der Frühen Hilfen des Deutsches Jugendinstituts (DJI) in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen der Bundesregierung besagen unter anderem, dass Maßnahmen und Hilfen nur dann erfolgreich sein können, wenn sie in ein aufeinander abgestimmtes Konzept eingebunden sind. Vorgehensweisen und Zuständigkeiten müssen mit allen Beteiligten wie Eltern, Kindergärten und Gesundheitsamt abgesprochen werden. Sollte sich bei der Untersuchung ein Handlungsbedarf ergeben, muss gewährleistet sein, dass die betroffenen Kinder die Förderung auch erhalten können. Insgesamt muss berücksichtigt werden, dass die Einrichtungen derzeit nicht die räumlichen Be- dingungen für ärztliche Untersuchungen bieten, da die vorhandenen Kapazitäten in der Regel vollständig ausgelastet bis überlastet sind.