Antrag SPD: Erstellung einer Bildungsdokumentation in den Kindertageseinrichtungen
| Vorlage: | 20291 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.06.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 23.04.2008 eingegangen: 23.04.2008 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1420 17 öffentlich Dez. 3 Erstellung einer Bildungsdokumentation in den Kindertageseinrichtungen - Kurzfassung - Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kinder- gärten enthält die verpflichtende Regelung, für jedes Kind, das eine Tageseinrichtung be- sucht, eine Bildungsdokumentation zu erstellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1.: Für jedes Kind, das eine Tageseinrichtung besucht, wird eine Bildungs- dokumentation erstellt. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten enthält folgende verpflichtende Regelung: „Die verpflichtende Dokumentation von Entwicklungsverläufen und Bildungsprozes- sen setzt die Schriftform der Beobachtungsergebnisse voraus. Das Entwicklungs- tempo, die Potenziale und Talente eines Kindes werden respektiert und in der Ent- wicklungsdokumentation zum sichtbaren Ausdruck seines Bildungsverlaufs und sei- ner Bildungserfolge.“ In der Kindertageseinrichtung wird daher für jedes Kind ein Portfolio angelegt und fortgeschrieben. zu 2.: Für die Erstellung einer Bildungsdokumentation ist das schriftliche Einver- ständnis der Erziehungsberechtigten des betreffenden Kindes erforderlich. Die Bildungsdokumentation gilt als verpflichtend vorgeschriebene Arbeitsgrundlage, die für alle Kinder gleichermaßen von Bedeutung ist, auch im Interesse der Chan- cengleichheit. Zu einer guten Kooperation mit den Eltern ist im Orientierungsplan die Bildung einer Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und El- tern verankert: „Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung aller Beteiligten zum Wohle der Kinder ist Voraussetzung und Aufgabe zugleich.“ Der Orientierungsplan ist derzeit in der Pilotphase und wird wissenschaftlich begleitet. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kinder- gärten soll zum 01.08.2009 landesweit verpflichtend eingeführt werden. Die Umsetzung des Orientierungsplans setzt einen intensiven Lern- und Weiterbildungspro- zess in den Einrichtungen bis 2009 voraus. Die Stadt Karlsruhe beteiligt sich an der wissen- schaftlichen Begleitung des Modellprojekts.
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 10.06.2008 1420 17 öffentlich Erstellung einer Bildungsdokumentation in den Kindertageseinrichtungen 1. Für jedes Kind, das eine Tageseinrichtung besucht, wird eine Bildungsdokumentation erstellt. 2. Für die Erstellung einer Bildungsdokumentation ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten des betreffenden Kindes erforderlich. Die eigenständige Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen steht in der Kontinuität des Bildungsprozesses, der im frühen Kindesalter beginnt. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes und fördert seine Persönlichkeitsentfaltung in kindgerechter Weise. Bildung zielt nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und lernmethodischen Kompetenzen. Vielmehr geht es darum, Kinder in allen Entwicklungsbereichen - insbesondere den sensorischen und motorischen, den emotionalen und kognitiven, den ästhetischen und musischen sowie den sprachlichen und mathematischen - gleichermaßen zu begleiten, zu fördern und herauszufordern. Die Bildungsdokumentation dient dazu, über die Zeit des Besuchs einer Kindertageseinrichtung vor der Schule das zu sammeln, zu berichten, zu beschreiben und zu dokumentieren, was für den Bildungsweg des Kindes bemerkenswert ist. Auch sollen daraus Anregungen für weitere Bildungsprozesse gewonnen werden. Adressaten der Bildungsdokumentation sind: • das pädagogisch tätige Personal der Kita, • die Kinder selbst und • die Erziehungsberechtigten der Kinder. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Durch die Bildungsdokumentation hat die Einrichtung die Möglichkeit, die eigene pädagogische Arbeit darzustellen und diese als unterstützendes Element für Evaluation und Qualitätsentwicklung zu nutzen. Mit der Bildungsdokumentation werden Bildungsprozesse des einzelnen Kindes erfasst und die ErzieherInnen können auf dieser Basis ihr pädagogisches Handeln für die Weiterentwicklung des Kindes abstimmen. Die Bildungsdokumentation dient aber auch dazu, Eltern immer wieder über den Bildungsstand und die Bildungsprozesse ihres Kindes zu informieren. Zur Weitergabe ist die Bildungsdokumentation lediglich für die Eltern bestimmt und sollte diesen, wenn ein Kind eine Einrichtung verlässt, in einem Abschlussgespräch von den ErzieherInnen ausgehändigt werden. So erhalten Eltern am Ende der Kindergartenzeit eine umfassende Darstellung über den Bildungsprozess ihres Kindes. Nur die Eltern können entscheiden, ob sie die Bildungsdokumentation an die Grundschule weitergeben bzw. ob sie diese bei der Anmeldung zur Schule als Gesprächsgrundlage über den Bildungsstand des Kindes nutzen. Mit einer Bildungsdokumentation in Karlsruhe wird § 22a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen, demzufolge die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen, wie die Erstellung von pädagogischen Konzepten sowie den Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit sicherstellen und weiterentwickeln sollen. Bildungsdokumentationen haben sich bereits in vielen Kommunen (stark verbreitet sind sie in Nordrhein-Westfalen) bewährt. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Heike Backes Gisela Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008