Kostenlose Schulverpflegung für Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern/-empfängerinnen, Schulhilfefonds

Vorlage: 20282
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.06.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.06.2008

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1411 8 öffentlich Dez. 3 Kostenlose Schulverpflegung für Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern/ -empfängerinnen; Schulhilfefonds Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 28.02.2008 3 einstimmig zugestimmt Schulbeirat 05.06.2008 2 Gemeinderat 10.06.2008 8 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Schulbeirat - der Einführung eines Schulhilfefonds für das Jahr 2008 zu. Der Schulhilfefonds soll die Fördervereine der Schulen in die Lage versetzen, bedürftige Kinder bei der Einschulung oder bei besonders aufwändigen Projekten finanziell zu unter- stützen. Ein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung wird nicht begründet. Finanziert wird der Fonds aus noch umzusetzenden Mitteln des Karlsruher Kinderpasses in Höhe von 100.000 € im Jahr 2008. Die Verwaltung des Schulhilfefonds übernimmt das Schul- und Sportamt. Die Verwaltung wird zum Jahresende 2008 dem Schulbeirat und dem Jugendhil- feausschuss über die gewährten Zuschüsse berichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 100.000,00 € ------------ 100.000,00 € Die Finanzierung erfolgt durch Umsetzung von Mitteln des Karlsruher Kinderpasses aus dem Jahr 2008. Karlsruhe Masterplan 2015 – relevant nein ja Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Auftrag In der Sitzung vom 16.10.2007 hat der Gemeinderat aufgrund mehrerer Anträge und Anfra- gen die Einrichtung eines Schulhilfefonds zur Prüfung an den Jugendhilfeausschuss verwie- sen. In der Sitzung vom 13.11.2007 wurde dieser Auftrag erweitert um die Kostenübernah- me für die Schulverpflegung für Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern/- empfängerinnen. 2. Rechtliche Situation Im bis 31.12.2005 gültigen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gab es die Möglichkeit, für Erst- ausstattungen zu Schulbeginn, aber auch bei anderen besonders aufwändigen schulischen Maßnahmen, neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, einmalige Beihilfen zu leisten. Diese Möglichkeit wurde durch Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) abgeschafft. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist nunmehr pauschaliert und enthält den größten Teil der früheren einmaligen Leistungen. Die SGB-II-Empfänger/-innen müssen deshalb die notwen- digen Anschaffungen für den Schulbeginn ihrer Kinder ansparen. Dies ist in vielen Familien tatsächlich aber nicht möglich. Eine Änderung des SGB II wird derzeit auf Antrag des Lan- des Rheinland-Pfalz im Bundesrat beraten. 3. Einrichtung eines Schulhilfefonds in Karlsruhe Zur Finanzierung einer Grundausstattung (Füllfederhalter, Mäppchen, Hefte, Bücherranzen usw.) für Kinder von Empfängern/Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe soll ein städtischer Schulhilfefonds eingerichtet werden. Finanziert werden kann dieser Fonds im Jahre 2008 aus noch umzusetzenden Mitteln des Karlsruher Kinderpasses. Benö- tigt werden rund 100.000 €. Nach Angaben der Schulleiter/-innen benötigt ein Erstklässler eine Erstausstattung in Höhe von rund 180 €. Um eine möglichst unbürokratische Vergabe der Mittel erreichen zu können, sollen die Schulfördervereine in die Abwicklung eingebunden werden. Nach Vorlage des Karlsruher Kinderpasses können die Verantwortlichen der För- dervereine der Schule bis zu 150 € pro Schulanfänger/-in für die Erstausstattung ausbezah- len. Bei rund 530 Schulanfängern/Schulanfängerinnen aus bedürftigen Familien sind hierfür 80.000 € notwendig. Weitere Unterstützungen bedürftiger Schüler/-innen z. B. für die Teil- nahme an aufwändigen Projekten oder bei Schulwechsel können gewährt werden. Hierfür stehen im Jahr 2008 ca. 20.000 € zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch für eine Unterstützung durch den Schulhilfefonds wird nicht begründet. Die Verwaltung des Schulhilfefonds über- nimmt das Schul- und Sportamt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Schulverpflegung für die Kinder von SGB-II- und Sozialhilfeempfängern/ -empfängerinnen Derzeit bezahlen Schüler/-innen, deren Eltern SGB II oder Sozialhilfeleistungen erhalten, für das Mittagessen in Ganztagesschulen nicht den Regelbeitrag von durchschnittlich 3,00 € pro Tag, sondern lediglich den im Sozialhilferegelsatz für das Mittagessen vorgesehenen Betrag in Höhe von 1,05 € bzw. ab 16 Jahren den Betrag von 1,40 € pro Mahlzeit. Auch Schüler/-innen, die im Schülerhort Mittagessen erhalten und deren Eltern SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen beziehen, bezahlen im Rahmen der häuslichen Ersparnis diesen Be- trag. Diese Regelung sollte grundsätzlich beibehalten werden. In besonderen Ausnahmefäl- len kann jedoch auch aus dem Schulhilfefonds für eine begrenzte Zeit ein Zuschuss gewährt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Schul- beirat - der Einführung eines Schulhilfefonds für das Jahr 2008 zu. Der Schulhilfefonds soll die Fördervereine der Schulen in die Lage versetzen, bedürf- tige Kinder bei der Einschulung oder bei besonders aufwändigen Projekten finanziell zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung wird nicht begründet. Finanziert wird der Fonds aus noch umzusetzenden Mitteln des Karlsruher Kinder- passes in Höhe von 100.000,00 € im Jahr 2008. Die Verwaltung des Schulhilfefonds übernimmt das Schul- und Sportamt. Die Verwaltung wird zum Jahresende 2008 dem Schulbeirat und dem Jugendhilfeausschuss über die gewährten Zuschüsse be- richten. Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008