"Aufhebung der Bebauungspläne zur geplanten Wilhelm-Hausenstein-Allee zwischen August-Bebel-Straße und Kußmaulstraße": Aufstellungsbeschluss gem. § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 20280
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.06.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Nordstadt, Nordweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.06.2008

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1408 5 öffentlich Dez.6 „Aufhebung der Bebauungspläne zur geplanten Wilhelm-Hausenstein-Allee zwischen August-Bebel-Straße und Kußmaulstraße“: Aufstellungsbeschluss gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 13.03.2007 1 Ablehnung bei Stimmengleichheit und einer Enthaltung Gemeinderat 25.09.2007 22 Verweis an den Planungsausschuss Planungsausschuss 23.10.2007 6 Ablehnung des Ausbaus, damit For- derung nach Aufhebung Gemeinderat 10.06.2008 5 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, die Satzung „Aufhebung der Bebauungspläne zur ge- planten Wilhelm-Hausenstein-Allee zwischen August-Bebel-Straße und Kußmaul- straße“, Karlsruhe-Nordweststadt aufzustellen. (Bebauungspläne 275 „August-Bebel-Str., Knielinger Allee, Kußmaulstr.“ - Teilbe- reich und 663 „Wilhelm-Hausenstein-Allee zw. Kußmaulstr. und Einmündung Nancystr.“) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Vorgeschichte: Am 24.01.2007 wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für den Bebau- ungsplan „Nancy-/Wilhelm-Hausenstein-Allee-/Kußmaulstraße“, dessen wesentlicher Erschließungsbestandteil die Wilhelm-Hausenstein-Allee darstellt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung zeigten sich teilweise erhebliche Widerstände gegen die Realisierung der bereits seit etlichen Jahren rechtsverbindlichen Bebauungspläne zur Wilhelm-Hausenstein-Allee. Diese Straße, die ursprünglich zur Entlastung von Kußmaulstraße, August-Bebel- Straße und Stresemannstraße konzipiert war, wurde schon bei der damaligen Auf- stellung der Bebauungspläne sehr kontrovers diskutiert. Damals hatte der Gemein- derat im Rahmen seiner Abwägung die per Saldo entstehende Verkehrsberuhigung in der gesamten Nordweststadt als das höhere Gut gegenüber den Interessen der unmittelbaren Anlieger gewertet. Der Bürgerverein der Nordweststadt ist in dieser Frage ebenfalls gespalten. Der Vorstand unterstützt in seiner Mehrheit die Haltung der Stadtverwaltung. Aufgrund der fortdauernden Widerstände bei den Anliegern wurde der Bebauungs- planentwurf zum Bebauungsplan „Nancystraße, ....“ am 13.03.2007 dem Planungs- ausschuss mit der Bitte um Zustimmung zum Erschließungskonzept und zur Reali- sierung der Wilhelm-Hausenstein-Allee vorgelegt. Die Abstimmung ergab vier Zu- stimmungen, vier Ablehnungen und eine Enthaltung. Der Antrag war damit abge- lehnt. In der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2007 stellte die SPD- Gemeinderatsfraktion einen Antrag auf Verzicht auf Ausbau der Wilhelm- Hausenstein-Allee in der Nordweststadt. Gleichzeitig sollten die Bebauungspläne entsprechend geändert und stattdessen ein Grünzug ausgewiesen werden. Der An- trag wurde an den Planungsausschuss verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 In seiner Sitzung am 23.10.2007 wurde dem Planungsausschuss eine modifizierte Planung der Wilhelm-Hausenstein-Allee mit drei Kreisverkehrsplätzen vorgestellt, die den befürchteten Charakter einer schnellen Durchgangsstraße, die zusätzlichen Verkehr anziehen könnte, verhindert. Diese Planung trug der Bürgerverein mit. Die Ausschussmitglieder sprachen sich trotzdem bei fünf Zustimmungen und sechs Ab- lehnungen gegen den Ausbau der Straße aus. Die Forderung nach einer Aufhebung der rechtsverbindlichen Planung der Wilhelm-Hausenstein-Allee wurde damit bestä- tigt. Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des SPD-Gemeinderatsantrages vom 25.09.2007, der die Aufhebung der Bebauungspläne begehrt, ist nach BauGB ein reguläres Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Da die betroffenen Bebauungspläne vom Gemeinderat mehrheitlich gewollt und in den Jahren 1960 und 1992 beschlossen worden sind, soll in diesem Fall auch der Gemeinderat selbst mit der Sache befasst werden, bevor die weiteren, umfangrei- chen Verfahrensschritte aufgenommen werden. Bisheriges Konzept: Mit der geplanten Fortführung der Wilhelm-Hausenstein-Allee und dem Lücken- schluss zur Franz-Lust-Straße waren deutliche Verkehrsentlastungen in den angren- zenden Abschnitten von Kußmaul-, August-Bebel- und Stresemannstraße zu erwar- ten. Entlang dieses Streckenzugs wohnen insgesamt mehr Menschen als entlang des geplanten Neubauabschnittes. Weiterhin könnten die Entlastungen dem städtebaulich sensiblen Heinrich-Köhler- Platz zugute kommen, auf dem wesentliche Teile der Quartiersversorgung angesie- delt sind und zahlreiche Fußgängerquerungen in die angrenzende Wohnbebauung stattfinden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Eine detaillierte Verkehrsuntersuchung über die unterschiedlichen Be- und Entlas- tungen wurde vom Stadtplanungsamt inzwischen an ein externes Planungsbüro in Auftrag gegeben. Verzicht auf Straßenausbau: Würde nun auf die Fortführung der Wilhelm-Hausenstein-Allee verzichtet, werden die erwarteten Verlagerungen mit den beschriebenen Entlastungen nicht eintreten. Es bleibt bei den heutigen Verkehrsverhältnissen in der Nordstadt mit entsprechen- den Konsequenzen für die Erschließung des Areals Nancy-/Wilhelm-Hausenstein- Allee/Kußmaulstraße (keine Anbindung an Wilhelm-Hausenstein-Allee). Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam- tes/Vermessung, Liegenschaften, Wohnen. II. Dem Gemeinderat wird empfohlen, zur Aufhebung der bestehenden Bebauungsplä- ne Wilhelm-Hausenstein-Allee zwischen August-Bebel-Straße und Kußmaulstraße, Karlsruhe-Nordweststadt (Bebauungspläne 275 "August-Bebel-Str., Knielinger Allee, Kußmaulstr." - Teilbereich und 663 "Wilhelm-Hausenstein-Allee zw. Kußmaulstr. und Einmündung Nancystr") den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, die Satzung "Aufhebung der Bebauungspläne zur geplanten Wilhelm-Hausenstein-Allee zwischen August-Bebel-Straße und Kuß- maulstraße", Karlsruhe-Nordweststadt, aufzustellen (Bebauungspläne 275 "August-Bebel-Str., Knielinger Allee, Kußmaulstr." - Teil- bereich und 663 "Wilhelm-Hausenstein-Allee zw. Kußmaulstr. und Einmündung Nancystr."). Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 06.03.2008 ersichtlich . Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008

  • Anlage TOP 5
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Satzung „Aufhebung der Bebauungspläne zur geplanten Wilhelm-Hausenstein-Allee zwischen August-Bebel-Straße und Kußmaulstraße“ (Bebauungspläne 275 “August-Bebel-Str., Knielinger Allee, Kußmaulstr.“ – Teilbereich und 663 „Wilhelm-Hausenstein-Allee zw. Kußmaulstr. und Einmündung Nancystr.“) M. 1:10 000 Stadt Karlsruhe Vermessung, Liegenschaften, Wohnen Stadtplanungsamt 06. 03. 2008