Wahl der Vertrauenspersonen in die Ausschüsses zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
| Vorlage: | 20279 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.06.2008 1407 4 öffentlich Dez. 2 Wahl der Vertrauenspersonen in die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und der Jugend- schöffen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 10.06.2008 4 Antrag an den Gemeinderat Für die Wahl der Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Ge- meindevertretung. Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorge- schlagenen Vertrauenspersonen in die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugend- schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gem. § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Ministeri- ums für Arbeit und Soziales über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöf- fen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 vom 14.12.2007 Az.: 3222/0061 (veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 1 vom 30.01.2008) hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss zu wählen. Für den Be- reich des Amtsgerichtsbezirks Karlsruhe sind 5 Personen, für den Bereich des Amtsge- richtsbezirks Karlsruhe-Durlach 4 Personen namhaft zu machen. Die Wahl dieser Personen bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Gemeindevertretung. Bei der Benennung der Vertrauenspersonen haben die Gemeinderats- bzw. Ortschafts- ratsfraktionen mitgewirkt. Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe wurden 5 Vertrauenspersonen vor- geschlagen. Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wurden 4 Vertrauensperso- nen vorgeschlagen Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Vertrauenspersonen in die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Ju- gendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013. Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. Mai 2008