Nachrücken in den Ortschaftsrat und Verpflichtung von Frau Jaqueline Faisst
| Vorlage: | 2026/0252 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.03.2026 |
| Letzte Änderung: | 02.04.2026 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.04.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0252 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Wolfartsweier Zusammensetzung des Ortschaftsrats: Nachrücken und Verpflichtung von Frau Jaqueline Faisst Ortschaftsrat Wolfartsweier 14.04.2026 TOP 2 Ö Zuständigkeit Kurzfassung Nach dem Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Helmut Postweiler, CDU wird Frau Jaqueline Faisst, CDU in den Ortschaftsrat nachrücken. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Herr Ortschaftsrat Helmut Postweiler teilte mit, dass er am 31.03.2026 aus dem Ortschaftsrat ausscheiden wird. Als nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 9. Juni 2024 ist Frau Jaqueline Faisst. Frau Jaqueline Faisst rückt für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass sie die Wahl annehme. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass bei ihr ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat von Wolfartsweier gemäß § 29 Abs. 1 GemO nicht vorliege. Ihre Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gemäß §29 Abs. 5 GemO durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass bei Frau Jaqueline Faisst kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Ortschaftsrat wird gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Jaqueline Faisst nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 9 Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Jaqueline Faisst kein Hinderungsgrund vorliegt. -- 2 of 2 --