Haushaltswirtschaftliche Sperre 2026, Umsetzung

Vorlage: 2026/0203
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.03.2026
Letzte Änderung: 27.03.2026
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2026

    TOP: 9.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0203 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Haushaltswirtschaftliche Sperre 2026, Umsetzung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 9.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der haushaltswirtschaftlichen Sperre (§ 29 GemHVO) für das Haushaltsjahr 2026 mit konkreten Maßnahmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Erläuterungsteil Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Erläuterungen Das grundsätzliche Erfordernis einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2026 wurde mit der Vorlage 2026/0169 dargestellt. Darin wurden von der Verwaltung Bereiche benannt, in denen kurzfristig Verbesserungen zu erzielen sind. Die konkrete Ausgestaltung dieser Verbesserungsbereiche soll nun mit der vorliegenden Vorlage erfolgen. Die Verwaltung sieht das Erfordernis, schnell zu handeln und nicht in ein differenziertes und detailliertes Einsparprogramm einzusteigen. Daher schlägt die Verwaltung folgende konkrete und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2026 vor: Einsparmaßnahme Einsparpotential in Euro Umsetzung Stellenbesetzungssperre (1.3-31.12.2026) 12.000.000 Reduzierung Verlustausgleich Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) 30.000.000 Gewinnausschüttung Karlsruher Fächer Gesellschaften 3.000.000 Gewinnausschüttung Volkswohnung GmbH 10.000.000 Reduzierung Verlustausgleich Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) 400.000 Reduzierung Gewerbesteuerumlage 3.600.000 Reduzierung Inflations- und Veränderungstopf 1.000.000 Summe Maßnahmen 60.000.000 Die Stellenbesetzungssperre wurde bereits durch Herrn Oberbürgermeister mit Wirkung zum 1. März 2026 bis 31.12.2026 verfügt. Eine Reduzierung der im Haushaltsplan an den KVVH-Konzern vorgesehene Verlustausgleichszahlung schmälert die vorhandene Kapitalrücklage der Gesellschaft weiter. Insgesamt wird die KVVH in den letzten Jahren durch die Verlustzuweisungen der ÖPNV-Gesellschaften belastet. Durch die Maßnahme sind alle Geschäftsbereiche (Rheinhafen, Stadtwerke Karlsruhe, Albtal-Verkehrsgesellschaft Karlsruhe, Verkehrsbetriebe Karlsruhe und Karlsruher-Schieneninfrastrukturgesellschaft) gehalten, Optimierungen im laufenden Geschäft vorzunehmen sowie ihre mit Rückstellungen versehenen Risiken zu begutachten, die dann zu nachhaltigen Verbesserungen des Gesamtergebnisses führen. Zudem soll eine Gewinnausschüttung der Volkswohnung GmbH (Vowo) und der Karlsruher Fächer Gesellschaften erfolgen. Die Vowo wird die Ausschüttung durch Portfoliobereinigungen und Optimierungen im laufenden Geschäft der Volkswohnung und ihrer Tochtergesellschaften erbringen. Diese Maßnahme wird die Vowo weder in ihrer Zahlungsfähigkeit noch in ihrer Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und zu keinen wesentlichen Einschränkungen beim Arbeits- und Bauprogramm der Gesellschaft führen. Zudem kann in Abstimmung mit der Geschäftsführung ausgeschlossen werden, dass diese Maßnahme direkte Auswirkungen auf die Miethöhen zur Folge hat. Die Maßnahme erfolgt unter Prüfung und in gemeinsamer Abstimmung mit der Vowo. Aus dem Bereich der drei Fächergesellschaften Karlsruher Fächer GmbH (KFG), Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) und Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenentwicklungs- KG (KFF) ist eine Ausschüttung in Höhe von 3 Mio. Euro durch die KFF vorgesehen. Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich an der zeitnah herzustellenden Liquidität der Gesellschaft. Diese Maßnahme erfolgt ebenfalls unter Prüfung und in gemeinsamer Abstimmung mit der Fächer GmbH. Die Reduzierung Verlustausgleich Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der KVV um den Verkehrsverbund Pforzheim – Enzkreis (VPE). -- 2 of 3 -- – 3 – Die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage ist die Folge der verminderten Ertragserwartung. Die Reduzierung des Inflations- und Veränderungstopf um 20% ist realisierbar, da die Summe der aktuell bekannten gesamtstädtischen Maßnahmen (noch) nicht den Planansatz erreichen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der haushaltswirtschaftlichen Sperre (§ 29 GemHVO) für das Haushaltsjahr 2026 mit konkreten Maßnahmen. -- 3 of 3 --

  • Abstimmungsergebnis Top 9.1
    Extrahierter Text

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