Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Benjamin Bauer mit Ablauf des 31.03.2026 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Bernd Belschner
| Vorlage: | 2026/0184 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.03.2026 |
| Letzte Änderung: | 27.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0184 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Hauptamt Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Benjamin Bauer mit Ablauf des 31. März 2026 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Bernd Belschner Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Änderung in der Besetzung des Gemeinderates aufgrund des Ausscheidens von Stadtrat Benjamin Bauer (GRÜNE). Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Erläuterungen Stadtrat Benjamin Bauer teilte mit Schreiben vom 9. März 2026 mit, dass er aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Er begründet dies damit, dass seine Tätigkeit als Landtagsabgeordneter es mit sich bringe, dass er häufig Termine außerhalb von Karlsruhe wahrnehmen müsse, was teilweise auch mehrtätige Abwesenheiten bedinge. Als langjähriger Stadtrat seien ihm die besondere Verantwortung und die zeitliche Belastung gut bekannt, die das gemeinderätliche Ehrenamt mit sich bringe. Er sehe darin wichtige Gründe, seine Tätigkeit als Stadtrat mit Annahme des Mandats als Landtagsabgeordne- ter zu beenden. Nach § 31 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 4 der Gemeindeordnung (GemO) kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden aus dem Gremium verlangen, wenn es häufig oder langdau- ernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist. Die Tätigkeit eines Landtagsabgeordneten bringt es mit sich, dass eine häufige Abwesenheit von Karlsruhe zu erwarten ist. Die Feststellung, ob ein wichti- ger Grund gegeben ist, trifft nach § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 1 GemO ist Frau Sarah Dußler, Karlsruhe. Frau Dußler erklärte, dass sie aufgrund ihrer familiären Situation das Mandat nicht annehmen könne. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO kann eine Bürgerin eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnen, wenn sie durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird. Die Feststellung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet nach § 16 Abs. 2 GemO ebenfalls der Ge- meinderat. Übernächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergebnis der Gemeinderats- wahl vom 9. Juni 2024 im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 1 GemO ist Herr Bernd Belschner, Karlsruhe. Herr Bernd Belschner rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 29 Abs. 1 GemO nicht vorliegt. Seine Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gem. § 29 Abs. 5 GemO durch den Ge- meinderat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Bernd Belschner kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO fest, dass Stadt- rat Benjamin Bauer mit Ablauf des 31. März 2026 aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinde- rat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs. 1 GemO ausscheidet. 2. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO fest, dass bei Frau Sarah Dußler ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sie die ehrenamtliche Tätigkeit ablehnen kann. -- 2 of 3 -- – 3 – 3. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Bernd Belschner nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 als übernächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 1. April 2026 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Bernd Belschner kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 GemO vorliegt. -- 3 of 3 --